NRW-Verfassungsänderung gegen AfD-Alterspräsident

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Dieses Video wurde am 09.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Im Landtag von Nordrhein-Westfalen planen die vier etablierten Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP eine Änderung der Landesverfassung. Ziel ist es, einen möglichen Alterspräsidenten der AfD dauerhaft zu verhindern. Künftig soll nicht mehr das Lebensalter, sondern die Dienstältigkeit eines Abgeordneten darüber entscheiden, wer die konstituierende Sitzung des Landtags leitet. Die AfD reagiert mit scharfer Kritik und spricht von einem gezielten Angriff auf parlamentarische Minderheitenrechte.

Worum geht es beim Alterspräsidenten?

Traditionell übernimmt in deutschen Parlamenten das älteste Mitglied des neu gewählten Landtags als Alterspräsident die Leitung der ersten, konstituierenden Sitzung. Diese Rolle ist symbolisch bedeutsam: Der Alterspräsident eröffnet die Legislaturperiode und leitet die Wahl des regulären Parlamentspräsidiums.

Da die AfD in NRW zunehmend ältere Kandidaten aufstellt, bestand die Möglichkeit, dass künftig ein AfD-Abgeordneter dieses Amt bekleiden würde. Genau das wollen die anderen vier Fraktionen mit der geplanten Verfassungsänderung verhindern.

Offiziell wird die Reform mit dem Argument der parlamentarischen Erfahrung begründet: Wer dem Landtag am längsten angehört, bringe demnach die nötige Kompetenz für diese Aufgabe mit. De facto würde die neue Regelung dafür sorgen, dass ein AfD-Abgeordneter auf absehbare Zeit nicht als Alterspräsident fungieren kann, da die Partei erst seit wenigen Jahren im NRW-Landtag vertreten ist.

Reaktion der AfD: „Minderheitenrechte werden beschnitten”

AfD-Fraktionschef Martin Vincenz zeigte sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA) fassungslos über das Vorhaben. Er warf den anderen Parteien vor, gezielt Machtstrukturen zu zementieren und parlamentarische Minderheitenrechte zu beschneiden.

„Das ausgerechnet von den Parteien, denen immer weniger Wähler vertrauen”, so Vincenz. Die AfD sieht in der Verfassungsänderung einen demokratiepolitisch bedenklichen Präzedenzfall, bei dem Verfassungsrecht instrumentalisiert werde, um eine bestimmte Partei gezielt von einem Amt auszuschließen.

  • Die AfD kritisiert die Änderung als politisch motiviert und antidemokratisch.
  • Vincenz spricht von einer Zementierung bestehender Machtstrukturen.
  • Die Partei sieht ihre Minderheitenrechte im Parlament als verletzt an.
  • Der Vertrauensverlust der etablierten Parteien bei den Wählern wird als Widerspruch zur Aktion angeführt.

Verfassungsänderung als politisches Instrument?

Das Vorhaben der vier Fraktionen wirft grundsätzliche Fragen über den Umgang mit der AfD im parlamentarischen Betrieb auf. Eine Verfassungsänderung ist ein außergewöhnlicher Schritt, der eine qualifizierte Mehrheit erfordert — die CDU, SPD, Grüne und FDP in NRW gemeinsam aufbringen können.

Kritiker sehen darin eine zielgerichtete Anpassung des Grundgesetzes eines Bundeslandes, um eine Oppositionspartei von einem traditionellen Amt fernzuhalten. Befürworter hingegen betonen, dass die Dienstältigkeit als Kriterium sachlich nachvollziehbar sei und echte parlamentarische Kompetenz abbilde.

Ähnliche Debatten wurden in den vergangenen Jahren auch auf Bundesebene und in anderen Länderparlamenten geführt, als AfD-Abgeordnete zunehmend das Alter für den Alterspräsidentenvorsitz mitbrachten.

Ausblick: Precedenzfall für andere Landtage?

Sollte die Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich beschlossen werden, könnte dies als Blaupause für andere Bundesländer dienen. Der Schritt zeigt, wie weit die etablierten Parteien bereit sind zu gehen, um den parlamentarischen Einfluss der AfD zu begrenzen — und dürfte die politische Auseinandersetzung über die Rolle der AfD in deutschen Parlamenten weiter verschärfen. Die Debatte über die Grenzen legitimer politischer Gegenwehr und den Schutz von Oppositionsrechten ist damit neu entfacht.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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