Dieses Video wurde am 01.09.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Ein Fall aus Witten sorgt für Empörung: Ein syrischer Asylbewerber, der seit Jahren durch laute Koranrezitationen in der Öffentlichkeit auffällt, wird vom zuständigen Jobcenter offenbar bewusst nicht mehr zur Arbeitsvermittlung herangezogen. Der Grund: Mitarbeiter sollen Angst vor dem Mann gehabt haben. Das NRW-Arbeitsministerium bezeichnet dieses Vorgehen als klar rechtswidrig.
Hinweis in den Akten: „Potenzielle Gefahrensituation nicht provozieren”
Laut Informationen der Bild-Zeitung soll in den Jobcenterakten vom August 2023 ein interner Vermerk stehen, der es in sich hat. Demnach erscheine eine Vermittlung in Arbeit „aufgrund seines Hintergrunds nicht möglich” und potenzielle Gefahrensituationen sollten nicht provoziert werden.
Die Folge: Der Mann – in Berichten als AMG bezeichnet – wurde von der regulären Aktivierung ausgenommen. Dieser Sonderstatus soll noch bis Dezember 2026 gelten. Eine außergewöhnliche Maßnahme, die im deutschen Sozialrecht eigentlich keine Grundlage hat.
Bewährungshelfer bat um Schonung des Mannes
Bereits Monate vor der offiziellen Entscheidung soll ein Bewährungshelfer beim Jobcenter vorstellig geworden sein und darum gebeten haben, AMG nicht zu provozieren. Warum der Mann zum damaligen Zeitpunkt unter Bewährung stand, ist bislang nicht bekannt.
AMG fällt in Witten seit Jahren durch folgendes Verhalten auf:
- Laute Koranrezitationen in der Öffentlichkeit, die zu zahlreichen Beschwerden geführt haben
- Kein nachgewiesenes Arbeitsverhältnis
- Bezug staatlicher Leistungen ohne aktive Vermittlungsbemühungen des Jobcenters
Das Bild, das sich ergibt, ist das einer Behörde, die aus Angst vor einem Leistungsempfänger ihre gesetzliche Pflicht zur Vermittlung faktisch aufgegeben hat.
NRW-Ministerium: Vorgehen ist rechtswidrig
Das NRW-Arbeitsministerium ließ keinen Zweifel an seiner Einschätzung: Menschen allein wegen eines möglichen Gefährdungspotenzials aus der Arbeitsvermittlung herauszunehmen sei rechtswidrig und im geltenden Recht nicht vorgesehen.
Auch die Bundesagentur für Arbeit kennt nach eigenen Angaben keinen solchen Ausschluss. Allerdings ist sie im Fall AMG nicht zuständig – das örtliche Jobcenter in Witten wird allein vom Ennepe-Ruhr-Kreis getragen und untersteht damit einer kommunalen Trägerschaft.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis selbst wollte sich gegenüber der Presse aus Datenschutzgründen nicht zum Einzelfall äußern. Damit bleiben viele Fragen offen: Wie viele Mitarbeiter waren in die Entscheidung eingeweiht? Wer hat den Vermerk verfasst? Und gibt es vergleichbare Fälle?
Einordnung: Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen
Der Fall wirft grundlegende Fragen über den Rechtsstaat und die Gleichbehandlung im Sozialsystem auf. Wenn Jobcenter beginnen, Leistungsempfänger nicht mehr zu aktivieren, weil sie Angst vor ihnen haben, untergräbt das das Prinzip der Mitwirkungspflicht – und letztlich die Glaubwürdigkeit des gesamten Vermittlungssystems.
Ob es sich um ein lokales Versagen oder ein strukturelles Problem handelt, muss nun politisch und juristisch aufgearbeitet werden. Das NRW-Arbeitsministerium steht unter Druck, für Aufklärung zu sorgen – und sicherzustellen, dass solche Ausnahmen künftig nicht mehr stillschweigend geduldet werden.
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