Dieses Video wurde am 26.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
In Köln ist ein gravierendes Behördenversagen bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Personen bekannt geworden. Die Ausländerbehörde der Stadt erhielt eine Liste mit 471 Personen, die abgeschoben werden sollten – und reagierte über einen langen Zeitraum schlicht nicht. Das sogenannte Abschiebechaos beschäftigt die Öffentlichkeit seit Wochen und wirft grundlegende Fragen über Zuständigkeiten und Kommunikation zwischen Behörden auf.
Die Kursfelderliste: Was steckt dahinter?
Den Ausgangspunkt des Skandals bildet die sogenannte Kursfelderliste. Sie wurde von der zentralen Ausländerbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Messerangriff in Solingen im August 2024 erstellt. Ziel der Liste war es, den Kommunen dabei zu helfen, Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen voranzutreiben – insbesondere in Fällen, in denen fehlende Ersatzpapiere diese bislang verhindert hatten.
Die Liste umfasst insgesamt 471 Personen und wurde per E-Mail direkt an die Kölner Ausländerbehörde geschickt. Normalerweise werden solche Listen über das zuständige Ministerium weitergeleitet – in diesem Fall war das nicht geschehen.
Zuständigkeitschaos: Niemand wusste, was zu tun war
Genau hier begann das Durcheinander. Da die Liste ungewöhnlicherweise nicht vom Ministerium, sondern direkt von der zentralen Ausländerbehörde kam, wussten die zuständigen Stellen in Köln nicht, wie sie damit umgehen sollten.
- Mehrere Abteilungen der Kölner Ausländerbehörde wandten sich daraufhin schriftlich an das Ministerium.
- Eine Antwort des Ministeriums blieb aus.
- Lediglich die Abteilung für Bleiberecht reagierte – allerdings mit dem Hinweis, den betroffenen Personen eine Bleiberechtsperspektive ermöglichen zu wollen.
- Konkrete Abschiebemaßnahmen wurden nicht eingeleitet.
Das Ergebnis: Über Wochen passierte schlicht nichts. Die Liste lag vor, doch keine Stelle übernahm klare Verantwortung.
152 Personen seither strafrechtlich auffällig geworden
Besonders brisant ist ein weiteres Detail, das die Polizei bei einer nachträglichen Überprüfung der Liste feststellte: 152 der gelisteten Personen sind seit dem Zeitpunkt der Listenerstellung strafrechtlich in Erscheinung getreten. Dieser Umstand verschärft die Kritik am behördlichen Versagen erheblich.
Das Versäumnis betrifft damit nicht nur eine abstrakte Frage der Verwaltungsorganisation, sondern hat nach Einschätzung von Kritikern auch konkrete sicherheitspolitische Konsequenzen gehabt. Die Frage, wer am Ende politisch und administrativ die Verantwortung trägt, ist bislang ungeklärt.
Stadt Köln prüft den Fall – Ausblick offen
Die Stadt Köln hat inzwischen eine interne Prüfung eingeleitet, um das Chaos aufzuarbeiten und die Frage der Zuständigkeiten zu klären. Ergebnisse dieser Prüfung stehen noch aus.
Der Fall steht exemplarisch für strukturelle Probleme bei der Koordination zwischen kommunalen Behörden, Landesstellen und Ministerien im Bereich des Ausländer- und Aufenthaltsrechts. Solange Kommunikationswege unklar bleiben und Zuständigkeiten nicht eindeutig geregelt sind, drohen ähnliche Pannen sich zu wiederholen. Ob die laufende Prüfung zu konkreten Konsequenzen führt – personell wie organisatorisch –, bleibt abzuwarten.
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