Dieses Video wurde am 25.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Ab 2027 soll in Deutschland eine Zuckersteuer auf zuckergesüßte und möglicherweise auch auf mit Süßstoff versetzte Getränke erhoben werden. Was ursprünglich als Gesundheitsabgabe geplant war, ist inzwischen zur handfesten Steuerdebatte geworden. Befürworter sehen darin ein überfälliges Mittel gegen Übergewicht und Diabetes. Kritiker hingegen warnen vor einer doppelten Belastung der Verbraucher und bezweifeln, dass die Einnahmen tatsächlich der Gesundheitsvorsorge zugutekommen.
Vom Gesundheitsministerium ins Finanzministerium
Der Ursprung der Idee liegt im Bundesgesundheitsministerium (BMG), das die Einführung einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke zum Schutz der öffentlichen Gesundheit anstrebte. Im Laufe der politischen Beratungen wanderte die Zuständigkeit jedoch zum Bundesfinanzministerium (BMF) – ein Wechsel, der die Stoßrichtung des Vorhabens veränderte.
Aus der ursprünglich geplanten Abgabe wurde eine vollwertige Steuer. Staatssekretäre verschiedener Ressorts führen derzeit Gespräche darüber, wie die Umsetzung konkret gestaltet werden soll. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD – kurz Schwarzrot – plant die Einführung zum Jahr 2027.
Welche Produkte wären betroffen?
Besonders brisant: Nach Recherchen sollen nicht nur klassische Limonaden und Cola erfasst werden, sondern auch Getränke mit Süßstoff sowie pflanzliche Alternativen wie Hafermilch und Sojamilch. Damit würde die ursprünglich eng gefasste Ausnahmeregelung zu einer Breitsteuerpflicht auf nahezu alle Erfrischungsgetränke ausgeweitet.
Ausgenommen sein sollen lediglich:
- Reine Kuhmilch
- Hundertprozentiger Fruchtsaft
Alle anderen gesüßten oder alternativen Getränke – ob mit Zucker, Süßstoff oder pflanzlicher Basis – könnten in den Anwendungsbereich der neuen Steuer fallen.
Doppelte Belastung durch Zuckersteuer und Mehrwertsteuer
Ein zentraler Kritikpunkt ist der sogenannte Kaskadeneffekt: Die neue Zuckersteuer wird auf den Nettopreis einer Ware aufgeschlagen – und auf diesen erhöhten Preis wird anschließend die Mehrwertsteuer berechnet. Das bedeutet: Der Staat kassiert zweifach. Erst durch die neue Steuer, dann durch die darauf anfallende Mehrwertsteuer, die automatisch steigt, weil sie auf einem höheren Basispreis berechnet wird.
Konkret könnte eine Flasche Cola, die heute rund 1,11 Euro kostet, künftig bis zu 1,68 Euro kosten – ein Preisanstieg von mehr als 50 Prozent. Kritiker aus Handels- und Verbraucherkreisen sehen darin einen Vertrauensbruch, da die Politik in der Vergangenheit versprochen hatte, Grundnahrungsmittel und Alltagsgetränke nicht zusätzlich zu belasten.
650 Millionen Euro Einnahmen – aber wofür?
Die Bundesregierung kalkuliert bereits mit 650 Millionen Euro zusätzlicher Steuereinnahmen im ersten Jahr. Doch genau diese Summe befeuert den politischen Streit: Gesundheitspolitiker und Verbraucherschützer fordern, dass die Mittel zweckgebunden in Prävention, Ernährungsaufklärung und Gesundheitsprogramme fließen.
Kritiker befürchten dagegen, dass das Finanzministerium die Einnahmen schlicht zur Konsolidierung des Haushalts nutzen wird – also zum Stopfen allgemeiner Budgetlöcher, ohne gesundheitlichen Mehrwert für die Bevölkerung. Diese Debatte dürfte die parlamentarischen Beratungen bis zur geplanten Einführung 2027 begleiten.
Ob die Zuckersteuer tatsächlich das Konsumverhalten verändert oder vor allem die Haushaltskasse füllt, wird sich erst nach der Einführung zeigen. Verbraucher sollten sich jedoch auf spürbar höhere Preise an der Getränketheke einstellen – und die politische Diskussion über Zweck und Ausgestaltung der Steuer bleibt vorerst offen.
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