AfD-Kandidat Moriße scheitert bei OB-Wahl Wilhelmshaven

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Dieses Video wurde am 25.08.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Der AfD-Politiker und niedersächsische Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße darf vorerst nicht bei der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven antreten. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat seinen Eilantrag abgelehnt, mit dem er seine Zulassung zur Wahl am 13. September erzwingen wollte. Zuvor hatte der zuständige Wahlausschuss bereits gegen seine Kandidatur gestimmt. Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Entscheidungen gegen AfD-Bewerber ein.

Wahlausschuss zweifelt an Verfassungstreue

Der Wahlausschuss hatte Morißes Kandidatur mit deutlichen Vorbehalten abgelehnt. Ausschlaggebend waren laut Medienberichten Zweifel an seiner Verfassungstreue. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem Äußerungen auf Facebook sowie seine führende Funktion innerhalb der AfD.

Für die Zulassung zu einer kommunalen Wahl ist in Niedersachsen die Verfassungstreue des Bewerbers ein relevantes Kriterium. Der Wahlausschuss sah diese bei Moriße offenbar nicht als hinreichend gegeben an und sprach sich daher gegen seine Kandidatur aus.

Gericht vertagt inhaltliche Prüfung auf nach der Wahl

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit der Ablehnung des Eilantrags noch keine abschließende inhaltliche Entscheidung über die Vorwürfe gegen Moriße getroffen. Es verwies stattdessen auf die Besonderheiten des laufenden Wahlverfahrens.

Nach dieser Rechtslogik soll eine gerichtliche Überprüfung von Wahlentscheidungen grundsätzlich erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs erfolgen. Das bedeutet: Ob die gegen Moriße erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen, bleibt vorerst offen. Eine Teilnahme an der Wahl am 13. September ist ihm damit dennoch verwehrt.

Moriße ist nicht der erste AfD-Kandidat, der scheitert

Mit seinem Scheitern vor Gericht steht Moriße nicht allein. Bereits zwei weitere AfD-Politiker sind in vergleichbaren Eilverfahren gescheitert:

  • Stefan Bote scheiterte mit einem Eilantrag vor einem Verwaltungsgericht.
  • Martin Sichert erlitt ebenfalls eine Niederlage in einem entsprechenden Verfahren.
  • In allen drei Fällen beriefen sich die Gerichte auf die Systematik des Wahlprüfungsverfahrens.

Die gleichgelagerten Entscheidungen zeigen, dass die Rechtsprechung bei Streitigkeiten um die Kandidatenzulassung im laufenden Wahlverfahren konsequent auf den nachgelagerten Wahleinspruch verweist.

Einordnung: Verfassungstreue als Kandidaturhürde

Die Fälle werfen grundsätzliche Fragen auf, welche Maßstäbe bei der Prüfung von Kandidaturen angelegt werden dürfen und wie weit kommunale Wahlausschüsse die politische Haltung von Bewerbern bewerten können. Kritiker sehen darin einen Eingriff in das passive Wahlrecht, Befürworter betonen den Schutzauftrag der Verfassung.

Die OB-Wahl in Wilhelmshaven am 13. September findet nun ohne Moriße statt. Eine mögliche rechtliche Klärung der Zulässigkeit seines Ausschlusses dürfte erst im Nachgang im Rahmen eines förmlichen Wahleinspruchsverfahrens erfolgen – mit ungewissem Ausgang.

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