Islamistische Gefährder: Debatte um Passentzug

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Dieses Video wurde am 26.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Jeder vierte islamistische Gefährder in Deutschland besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft. Das geht aus Daten des Bundesinnenministeriums hervor, die auf parlamentarische Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmeier herausgegeben wurden. Konkret sind 104 Personen betroffen. Die Zahlen befeuern eine längst schwelende politische Debatte: Was kann der Staat gegen Gefährder unternehmen, die durch ihre deutsche Staatsangehörigkeit vor einer Abschiebung geschützt sind?

Türkei, Marokko, Libanon: Woher stammen die Doppelstaater?

Unter den 104 islamistischen Gefährdern mit doppelter Staatsbürgerschaft stellen Personen mit einem türkischen Zweitpass die größte Gruppe. Dahinter folgen Staatsangehörige aus Marokko und dem Libanon.

Die Herkunftsländer spiegeln die Migrationsgeschichte Deutschlands wider. Insbesondere die türkische Community zählt zu den ältesten und größten Einwanderergruppen im Land. Dass ein Teil dieser Menschen — darunter auch sicherheitsrelevante Personen — im Laufe der Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat, ist rechtlich unproblematisch, sicherheitspolitisch jedoch zunehmend Gegenstand der Debatte.

Die Gesamtzahl islamistischer Gefährder in Deutschland liegt nach Angaben der Behörden deutlich höher. Die 104 Doppelstaater machen dabei etwa ein Viertel aller Betroffenen aus — ein Anteil, der Sicherheitspolitiker aufhorchen lässt.

AfD fordert Passentzug für Gefährder

Münzenmeier zieht aus den Zahlen eine klare Konsequenz: Islamistischen Gefährdern mit doppelter Staatsbürgerschaft müsse der deutsche Pass entzogen werden. Der bisherige Automatismus, wonach die deutsche Staatsangehörigkeit eine Abschiebung faktisch verhindere, müsse aufhören.

„Diese Gefährder nutzen den deutschen Pass als Schutzschild”, so die Argumentationslinie des AfD-Politikers. Wer eine ernsthafte Bedrohung für die innere Sicherheit darstelle und zugleich eine weitere Staatsangehörigkeit besitze, solle nicht länger durch den deutschen Pass vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geschützt sein.

  • 104 islamistische Gefährder in Deutschland haben die doppelte Staatsbürgerschaft
  • Die größte Gruppe hält neben dem deutschen den türkischen Pass
  • Es folgen Personen mit marokkanischer und libanesischer Staatsangehörigkeit
  • AfD-Politiker Münzenmeier fordert den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für diese Personen
  • Ziel ist es, Abschiebungen rechtlich zu ermöglichen

Rechtliche Hürden beim Staatsbürgerschaftsentzug

Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist rechtlich eng begrenzt. Das Grundgesetz verbietet in Artikel 16, dass ein Deutscher gegen seinen Willen ausgebürgert wird, wenn er dadurch staatenlos würde. Bei Doppelstaatern entfällt diese Hürde formal, da eine zweite Staatsangehörigkeit besteht.

Dennoch ist ein Passentzug in der Praxis an strenge Voraussetzungen geknüpft. Bereits geltende Regelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz ermöglichen die Ausbürgerung bei bestimmten schweren Straftaten oder bei freiwilligem Dienst in einer terroristischen Vereinigung. Ob die bloße Einstufung als Gefährder — ohne strafrechtliche Verurteilung — als ausreichende Grundlage gilt, ist rechtlich umstritten.

Kritiker warnen zudem vor einem Präzedenzfall: Ein auf Verdacht basierender Passentzug könnte rechtsstaatliche Grundprinzipien wie die Unschuldsvermutung untergraben.

Politischer Druck wächst — Einordnung

Die Debatte um den Umgang mit islamistischen Gefährdern ist nicht neu, gewinnt aber durch konkrete Zahlen an Schärfe. Angesichts mehrerer islamistisch motivierter Anschläge und Anschlagsversuche in Europa in den vergangenen Jahren steigt der politische Druck auf die Bundesregierung, die bestehenden Sicherheitsinstrumente auszuschöpfen und gegebenenfalls zu erweitern.

Ob der Passentzug als Instrument tatsächlich gesetzlich verankert wird, bleibt abzuwarten. Die parlamentarische Anfrage von Münzenmeier hat die Debatte jedoch mit belastbaren Zahlen unterfüttert und dürfte die sicherheitspolitische Diskussion im Bundestag weiter antreiben.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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