Dieses Video wurde am 01.04.2026 von ZDFheute Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Mehr als 3.000 geknackte Schließfächer, eine Beute von über 100 Millionen Euro und Opfer, die ihr gesamtes Erspartes verloren haben: Der Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen-Buer Ende 2025 gilt als einer der spektakulärsten Bankeinbrüche der deutschen Kriminalgeschichte. Doch er ist kein Einzelfall. Recherchen zeigen, dass Täter über Jahre hinweg nach demselben Muster vorgehen – und Sicherheitslücken bei Sparkassen und Banken gezielt ausnutzen. Betroffene kämpfen anschließend oft jahrelang vor Gericht um Entschädigung, ohne Garantie auf Erfolg.
Immer dasselbe Muster: Kernbohrer und Tunnel
Die Täter mieten Wohnungen oder Apartments unmittelbar über oder neben Bankfilialen, setzen Kernbohrer ein und graben teils Dutzende Meter lange Tunnel – um unbemerkt in Tresorräume vorzudringen. Schon 2013 schrieb ein Einbruch in eine Volksbank in Berlin-Steglitz Kriminalgeschichte: Ein 45 Meter langer Tunnel führte aus einer Tiefgarage direkt in den Tresorraum, die Beute betrug geschätzt zehn Millionen Euro. Die Täter wurden nie gefasst.
Gerichtsgutachter Sascha Puppel zieht eine alarmierende Bilanz: Kernbohrer-Attacken auf Tresorräume seien inzwischen ein kalkulierbares Risiko. „Spätestens vor zehn bis 15 Jahren hätten alle echte Alarmzeichen hören müssen”, sagt er. Stattdessen folgten nach Berlin immer neue Einbrüche nach nahezu identischem Muster – in Norderstedt (2021), Strausberg (2023) und schließlich Gelsenkirchen.
Sicherheitsmängel: Sensoren abgeschaltet, PIN nie geändert
Was die Einbrüche besonders brisant macht, sind die dokumentierten Sicherheitsmängel bei den betroffenen Instituten. In Norderstedt war laut Gutachten der einzige Bewegungsmelder im Tresorraum technisch unzureichend – die Täter klebten ihn offenbar einfach ab. In Strausberg hatte die Sparkasse gleich vier Überwachungssensoren deaktiviert, weil sie zu häufig Fehlalarm ausgelöst hatten. Ein Gutachter bewertet die Sicherheit des betroffenen Schließfachs auf einer Skala von eins bis zehn mit der Note drei.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer schildert weitere Versäumnisse: Der PIN-Code für die Eingangstür sei jahrelang nicht geändert worden – auch nicht nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern. Kontrollen seien ausgeblieben. Die Sparkasse bestreitet diese Darstellung und betont, Sicherheit habe höchste Priorität.
Rechtsanwalt Daniel Dittrich, der bereits 2013 Schließfach-Inhaber vertrat, fasst es scharf zusammen: „Die Banken haben offenbar nicht gelernt, aus dem Schaden von 2013 zu lernen. Sie hatten viele, viele Jahre Zeit, ihre Tresorräume zu prüfen und zu ertüchtigen.”
Betroffene verlieren alles – und kämpfen allein
Die menschlichen Schicksale hinter den Einbrüchen sind erschütternd. Silke David aus Strausberg lagerte rund 100.000 Euro in einem Sparkassen-Schließfach – um Negativzinsen zu vermeiden. Nach dem Einbruch 2023 war alles weg. „Es war alles, was man hatte, alles Ersparte, wofür man gearbeitet hat”, sagt sie. Um die Sparkasse zu verklagen, musste sie sich privat Geld leihen. Allein die erste Instanz könnte sie 8.000 Euro kosten.
Ähnlich ergeht es dem Ehepaar Zimmer aus Gelsenkirchen, das Ersparnisse im sechsstelligen Bereich verlor. Auch Manfred Troyke aus Norderstedt verlor über 100.000 Euro – und hatte den Lärm der bohrenden Täter sogar gehört, ohne es einordnen zu können.
- Über 3.000 Schließfächer wurden allein in Gelsenkirchen geplündert
- In Norderstedt wurden mehr als 600 Schließfächer ausgeraubt
- Die Sparkasse Norderstedt entschädigte Kunden mit bis zu 40.000 Euro pro Schließfach über die Versicherung
- In Strausberg wurde ein Strafverfahren gegen mutmaßliche Täter mangels Indizien eingestellt
- In Karlstadt scheiterte 2025 ein Einbruchsversuch – drei mutmaßliche Täter mit Verbindungen zur Organisierten Kriminalität wurden festgenommen
Kein gesetzliches Regelwerk – Anwälte fordern Konsequenzen
Ein zentrales Problem: Es gibt in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards für die Sicherung von Tresorräumen. DIN-Normen und Sicherheitsstandards existieren zwar, sind aber freiwillig. „Da es kein Gesetz ist, gibt es praktisch keine verpflichtende Regelung, wie ein Tresorraum auszusehen hat”, erklärt Anwalt Dittrich.
Anwalt Jürgen Hennemann, der viele Schließfachinhaber vertritt, spricht von einem „kaum mehr zu überbietenden Maß an Verantwortungslosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber den eigenen Kunden”. Er und andere Rechtsanwälte fordern, der Gesetzgeber müsse Finanzinstitute endlich verbindlich in die Pflicht nehmen: „Ohne gesetzliches Regelwerk bleibt es beim Stückwerk.”
Wie sicher Schließfächer bei deutschen Banken und Sparkassen tatsächlich sind, hängt derzeit maßgeblich davon ab, wie ernst das jeweilige Institut Sicherheitsfragen nimmt. Für Tausende Betroffene kam diese Erkenntnis zu spät. Solange der Gesetzgeber keine verbindlichen Vorgaben schafft, bleibt das Risiko bestehen – und die nächste Tätergruppe könnte längst einen neuen Tunnel graben.
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