Bundesnetzagentur: Energiewende zwischen Regulierung und Klageflut

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Dieses Video wurde am 25.08.2026 von Handelsblatt auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Bundesnetzagentur steht im Zentrum der deutschen Energiewende – und im Zentrum heftiger politischer Auseinandersetzungen. Klaus Müller, Chef der Behörde, erläutert, warum neue Energieregulierungen oft Jahre brauchen, wie die Behörde mit einer Klageflut von rund 700 Netzbetreibern umgeht und weshalb PV-Anlagenbesitzer ab 2029 höhere Netzentgelte zahlen sollen. Im Gespräch mit dem Handelsblatt-Podcast „Green and Energy” liefert Müller seltene Einblicke in die komplexen Abwägungen zwischen Investitionsanreizen, Kosteneffizienz und Verbraucherschutz.

700 Klagen gegen die Bundesnetzagentur – ein Rechtsstaat in Aktion

Die jüngste Anreizregulierung für Netzbetreiber, intern als „NEST-Festlegung” bekannt, hat eine außergewöhnliche Klagewelle ausgelöst: Bei knapp 850 Netzbetreibern in Deutschland sind inzwischen rund 700 Klagen gegen die Behörde eingereicht worden. Müller kommentiert das nüchtern: „Paar weniger Klagen hätten es vielleicht auch getan, aber nein, es sind eben 700.”

Die Festlegung hat die Effizienzanforderungen an Netzbetreiber deutlich verschärft. Privilegien, die sich Unternehmen durch jahrelanges Lobbying gesichert hatten, wurden gestrichen. Das drückt auf die Renditen der Branche – und erklärt die Klagebereitschaft.

Für Müller ist die Klagewut aber auch ein Hemmschuh für die Energiewende selbst: Weil die Behörde weiß, dass jede große Entscheidung vor Gericht landet, investiert sie enorm viel Zeit in Konsultationen und Begründungen. Das Verhältnis von interner Entwicklungszeit zu externer Diskussion beträgt nach eigenen Angaben manchmal eins zu fünf.

Neue Netzentgelte: Warum Solarbesitzer mehr zahlen sollen

Besonders umstritten ist der Entwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik, intern „AGNES” abgekürzt. Der Kern: Haushalte, die eine PV-Anlage besitzen und sowohl Strom selbst verbrauchen als auch ins Netz einspeisen – sogenannte Prosumer – sollen ab 2029 einen höheren Grundpreis für ihren Stromtarif zahlen.

Die Begründung der Bundesnetzagentur ist zweigeteilt:

  • Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet Deutschland, die Netzentgelte neu zu sortieren und kostenreflexiv zu gestalten.
  • Prosumer nutzen das Stromnetz vor allem im Winter, wenn die eigene Solaranlage nicht ausreicht – zahlen dafür aber bisher deutlich weniger als Haushalte ohne PV-Anlage.
  • Die bisherige Regelung begünstigt finanziell stärkere Haushalte, die sich Solaranlagen leisten können, zu Lasten aller anderen.

„Das ist schlicht unfair”, sagt Müller. Im laufenden Konsultationsverfahren will die Behörde Sachargumente abwägen. Eine endgültige Entscheidung ist bis Ende des Jahres geplant.

Eigenkapitalverzinsung: Höhere Renditen für Netzbetreiber ab 2029

Trotz der verschärften Effizienzanforderungen plant die Bundesnetzagentur, die Eigenkapitalverzinsung für Stromnetzbetreiber zur nächsten Regulierungsperiode ab 2029 zu erhöhen. Der Grund: Deutschland braucht dringend private Investitionen in den Netzausbau. Engpässe bei Netzanschlüssen sind laut Müller inzwischen die häufigste Beschwerde, die bei der Behörde eingeht – von Industriebetrieben über Rechenzentren bis hin zu Krankenhäusern.

Wie hoch die Verzinsung konkret ausfallen wird, hat die Behörde noch nicht festgelegt. Für Gasnetze liegt bereits ein Festlegungsentwurf vor, der Rückschlüsse auf die Methodik erlaubt. Für Stromnetze folgt die Entscheidung Anfang 2027. Internationale Investoren – darunter der Norwegische Staatsfonds bei Tennet und der US-Investor Apollo bei Amprion – haben bereits Vertrauen in die Berechenbarkeit der deutschen Regulierung signalisiert.

Müller betont: „Es gibt niemanden in der Bundesnetzagentur, der die Eigenkapitalverzinsung würfelt. Das basiert auf Formeln, Daten und ökonomischen Entwicklungen.”

Versorgungssicherheit und Kohleausstieg: Offene Fragen bis 2030

Ein weiteres zentrales Thema ist die Versorgungssicherheit nach dem geplanten Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen bis 2030. Die Bundesregierung hat die Entscheidung über eine mögliche Verschiebung auf das Frühjahr vertagt – nach Ansicht Müllers eine pragmatische Entscheidung, die sinnvoll ist, weil erst die laufenden Ausschreibungen für steuerbare Reservekapazitäten zeigen werden, ob die Lücke schließbar ist.

Das neue Stromversorgungssicherheitsgesetz (StromVKG) regelt, welche Kraftwerksreserven Deutschland in den 2030er-Jahren benötigt. Geplant sind mehrere Ausschreibungsrunden für steuerbare Kapazitäten – vor allem wasserstofffähige Gaskraftwerke – gefolgt von einem technologieneutralen Kapazitätsmarkt, wie er in anderen europäischen Ländern bereits etabliert ist. Batteriespeicher und bidirektionales Laden von E-Autos sollen dabei eine wachsende Rolle spielen.

Die Bundesnetzagentur steht damit vor einer doppelten Herausforderung: Sie muss einerseits private Investitionen mobilisieren und andererseits sicherstellen, dass die Kosten für Haushalte und Industrie nicht aus dem Ruder laufen. Müller fasst es so zusammen: „Vielleicht ist das das Wesen einer dichtbesiedelten Demokratie – unterschiedliche Interessen berücksichtigen und am Ende bei einem Kompromiss landen.” Ob dieser Kompromiss die Energiewende schnell genug voranbringt, wird sich spätestens 2029 zeigen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (Handelsblatt). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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