AfD als Sicherheitsrisiko: Kreml-Kontrolle über Abgeordnete?

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Dieses Video wurde am 11.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ist die AfD ein Sicherheitsrisiko für den deutschen Staat? Diese Frage stellt sich mit neuer Dringlichkeit, seit Berichte aus Richtung des Kremls kursieren, wonach bestimmte AfD-Abgeordnete unter totaler Kontrolle ausländischer Geheimdienste stehen sollen. Mark Henrichmann, Vorsitzender des parlamentarischen Kontrollgremiums und CDU-Mitglied im Innenausschuss, nimmt Stellung: Die bestehenden Sicherheitsmechanismen reichen aus – wenn sie konsequent angewendet werden.

Bestehende Geheimschutzregeln statt einer „Lex AfD”

Henrichmann betont, dass Deutschland keine speziellen Sonderregeln für die AfD brauche. Das bestehende Regelwerk aus Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen greife bereits für alle politischen Akteure gleichermaßen. Jede Person, die in einem sicherheitsrelevanten Bereich tätig ist, wird demnach vorab überprüft.

Wer dabei zweifelhafte Kontakte aufweist – etwa zu kriminellen Netzwerken oder zu Staaten, die Deutschland bedrohen – dem kann die Sicherheitsüberprüfung verweigert oder entzogen werden. Die Konsequenz: kein Zugang zu geheimen oder sensiblen Informationen.

Auch Landesinnenminister durchlaufen dieses Verfahren vorab. Bei Parlamentariern gelten leicht abweichende Regelungen, doch das Grundprinzip bleibt dasselbe: Wer Vertrauen beansprucht, muss über jeden Zweifel erhaben sein.

Kreml-Berichte über AfD-Abgeordnete bereiten Sorgen

Besonders alarmierend ist für Henrichmann, dass aus Richtung des Kremls Informationen vorliegen sollen, wonach bestimmte AfD-Abgeordnete vollständig unter russischer Kontrolle stünden. „Dann macht man sich als Sicherheitspolitiker in Deutschland natürlich Sorgen”, so Henrichmann.

Konkret nennt er mögliche Restriktionsbereiche:

  • Informationen zur kritischen Infrastruktur in Deutschland
  • Nachrichtendienstliche Lageberichte
  • Datenbanken zu Gefährdern und V-Personen
  • Sicherheitsrelevante parlamentarische Anfragen, die nie in Initiativen mündeten

Gerade letzteres Muster – kleinteilige Informationsabfragen ohne erkennbares parlamentarisches Ziel – nähre den Verdacht, dass solche Daten möglicherweise an fremde Stellen weitergegeben werden.

Kein Ausgrenzungsversuch, sondern Standard-Sicherheitsverfahren

Den Vorwurf, die etablierten Parteien wollten die AfD lediglich politisch ausgrenzen, weist Henrichmann entschieden zurück. Als Beleg verweist er darauf, dass auch die Linkspartei bislang nicht die nötigen Mehrheiten erringen konnte, um im parlamentarischen Kontrollgremium vertreten zu sein.

Gleiches gelte für Mitarbeiter des Bundestages: Wer einen Partner oder eine Freundin aus Russland, China oder anderen als sicherheitsrelevant eingestuften Ländern hat, kann dadurch Probleme mit der Sicherheitsüberprüfung bekommen – unabhängig von Parteizugehörigkeit. „Das ist menschlich bedauerlich, aber das Sicherheitsinteresse wird höher gewichtet”, sagt Henrichmann.

AfD-Verbot: Henrichmann skeptisch, aber fordert Kurswechsel der Partei

Auf die Frage, warum die CDU trotz der Sicherheitsbedenken ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD mehrheitlich ablehnt, gibt Henrichmann eine nüchterne Antwort: Ein solches Verfahren müsse am Ende erfolgreich sein. Daran hegt er – wie viele andere – erhebliche Zweifel.

Stattdessen appelliert er direkt an die AfD: Die Partei habe es selbst in der Hand, Extremisten aus ihren Reihen zu entfernen und sich klar zur verfassungsmäßigen Ordnung zu bekennen. Erst dann könne man über eine andere Bewertung nachdenken. Solange das nicht geschehe, bleibe das Sicherheitsrisiko real – und die geltenden Schutzmechanismen müssten konsequent angewendet werden. Die politische Debatte darüber dürfte in den kommenden Monaten weiter an Intensität gewinnen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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