Ausreisepflichtige in NRW: Politisches Versagen?

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Dieses Video wurde am 02.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

In Nordrhein-Westfalen stehen nach einem Bericht über eine interne Kursfelderliste bis zu 2.000 ausreisepflichtige Personen im Fokus, die eigentlich längst das Land verlassen haben sollten. Manuel Ostermann, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Bundespolizei, sieht darin kein Behördenversagen, sondern ein strukturelles und vor allem politisches Problem – eines, das weit über Köln und NRW hinausgeht und bundesweit Wirkung entfaltet.

Köln: Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde umgedeutet

Besondere Kritik richtet Ostermann an die Stadt Köln. Dort sei die Ausländerbehörde politisch instrumentalisiert worden, indem sie explizit zur sogenannten „Willkommensbehörde” erklärt worden sei – finanziert mit Steuermitteln in Millionenhöhe. Diese politische Weichenstellung habe dazu beigetragen, dass Ausreisepflichten systematisch nicht durchgesetzt wurden.

Zunächst war von rund 500 betroffenen Personen die Rede. Inzwischen geht man von bis zu 2.000 Fällen aus, bei denen eine Ausweisung vollziehbar, aber nicht vollzogen wurde. Ostermann betont: Eine einzelne Ausschusssitzung im Landtag NRW könne dieses Ausmaß nicht aufarbeiten.

Strukturelles Problem statt Einzelversagen

Ostermann warnt davor, die Verantwortung auf einzelne Beamte oder Behörden abzuwälzen. Die eigentliche Ursache sei politisch installiert: ein System, das durch überbordende Sozialleistungen als Pullfaktor wirke und gleichzeitig keine wirksamen Mechanismen zur Durchsetzung von Ausreisepflichten bereitstelle.

  • Über 41.000 vollziehbar ausreisepflichtige Personen allein in NRW
  • Keine flächendeckende Abschiebeoffensive in Sicht
  • Bürokratische Verfahren werden nicht vereinfacht
  • Bundesratsinitiativen zur Stärkung der Bundesbehörden versanden
  • Zentralisierung der Verfahren bleibt aus

Der Gewerkschaftsvorsitzende zieht einen historischen Vergleich: Wie einst Franz Josef Strauß mit dem Bild der „sechs Akten” auf politische Mitverantwortung hingewiesen habe, müssten sich nun die Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag an die eigene Nase fassen.

Das Prinzip „Bett, Brot und Seife” als Steuerungsinstrument

Ein zentrales Konzept in Ostermanns Forderungskatalog ist die konsequente Anwendung des sogenannten „Bett, Brot und Seife”-Prinzips. Der Begriff geht auf ein Oberverwaltungsgerichtsurteil von 2021 zurück, das festlegt, welche Standards als menschenwürdig im Sinne des Grundgesetzes gelten.

Das Urteil schreibt vor, dass vollziehbar Ausreisepflichtige Anspruch auf ein Existenzminimum haben – definiert als Unterkunft, Verpflegung und einfache Hygiene. Es enthält jedoch keine Verpflichtung zur Auszahlung erheblicher Geldleistungen. Ostermann fordert deshalb, Sachleistungen konsequent an die Stelle von Bargeldzahlungen zu setzen, um finanzielle Anreize für den Verbleib in Deutschland zu reduzieren.

Als Vorbild nennt er Dänemark, wo ein ähnliches Modell bereits praktiziert wird. Solange Deutschland vollziehbar Ausreisepflichtigen weiterhin Bargeld auszahle und sie auf freiem Fuß lasse, werde sich an der Situation nichts ändern.

Forderung an Bundeskanzler und Ministerpräsidenten

Ostermann appelliert direkt an den Bundeskanzler, in einen konstruktiven Dialog mit den Ministerpräsidenten der Länder zu treten. Nötig seien konkrete Maßnahmen statt politischer Empörungsrhetorik: die Zentralisierung der Abschiebeverfahren, die Entbürokratisierung von Behördenprozessen sowie eine gesetzliche Stärkung der Bundesbehörden.

Seine Prognose für den politischen Umgang mit dem Kölner Fall fällt skeptisch aus: Auf große Empörung folge in der Regel die Rückkehr zur Tagesordnung. Damit sich das ändert, brauche es strukturelle Reformen – und den politischen Willen, diese auch umzusetzen. Ob der Untersuchungsausschuss in NRW diesen Impuls liefern kann, bleibt abzuwarten.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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