Drohnenabwehr: Wer schützt Deutschlands Regierungsviertel?

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Dieses Video wurde am 23.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Drohnenabwehr über sensiblen Gebäuden wie dem Reichstag oder dem Kanzleramt in Berlin ist komplizierter geregelt, als viele vermuten. Zahlreiche Vorfälle mit bewaffneten und unbewaffneten Flugkörpern – zuletzt am Flughafen Leipzig – machen die wachsende Bedrohungslage für Deutschland deutlich. Sicherheitsexperten und Politiker warnen: Im Ernstfall droht ein gefährliches Zuständigkeitschaos zwischen Bund und Ländern.

Drohnenangriff auf den Kreml als Weckruf

Im Mai 2023 erschütterte ein Drohnenangriff auf den Kreml in Moskau die internationale Sicherheitspolitik. Eine mit Explosivstoffen beladene Drohne flog offenbar nahezu ungehindert bis zum Senatspalast – einem der wichtigsten Regierungsgebäude Russlands. Der Schaden blieb zwar begrenzt, wer hinter dem Anschlag steckte, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Moskau reagierte mit einem massiven Ausbau seiner Drohnenabwehrkapazitäten.

Das Szenario verdeutlicht, wie verwundbar selbst hochgesicherte Regierungsgebäude gegenüber modernen Drohnen sein können. In Deutschland stellt sich deshalb die Frage: Was würde passieren, wenn eine Drohne gezielt auf den Reichstag oder das Bundeskanzleramt zufliegt?

Zuständigkeitschaos über Berlins Regierungsviertel

Genau hier liegt das zentrale Problem: Die Zuständigkeiten sind in Deutschland je nach Flugpfad der Drohne unterschiedlich geregelt – und das innerhalb weniger hundert Meter.

  • Wird eine Drohne über dem Berliner Hauptbahnhof gesichtet, ist die Bundespolizei zuständig.
  • Fliegt sie weiter in Richtung Kanzleramt, übernimmt das Land Berlin die Verantwortung.
  • Schwebt die Drohne direkt über dem Kanzleramt, liegt die Zuständigkeit beim Bundeskriminalamt (BKA).
  • Überfliegt sie schließlich den Bundestag, ist wiederum das Land Berlin gefordert.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner warnte bereits Ende 2024 ausdrücklich vor dieser unübersichtlichen Zuständigkeitsverteilung und dem damit verbundenen Risiko im Ernstfall. Ein koordiniertes und schnelles Eingreifen wird durch diese Regelung erheblich erschwert.

Neue Einheiten sollen Schutzlücken schließen

Als Reaktion auf die wachsende Bedrohung wurden in den vergangenen Jahren neue Strukturen geschaffen. Seit Dezember 2023 unterhält die Berliner Polizei eine Spezialabteilung für Drohnenabwehr, die sich gezielt mit der Überwachung und Abwehr unerlaubter Flugkörper im Stadtgebiet befasst.

Ende 2025 kam eine Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei hinzu. Ihr Auftrag ist klar definiert: Drohnen aufspüren, abwehren, abfangen – und wenn nötig auch abschießen. Die Einheit soll vor allem Spionage, Sabotage und Störungen des Luftverkehrs verhindern sowie gezielte Angriffe auf kritische Infrastruktur abwehren.

Dennoch bleibt die strukturelle Herausforderung der zersplitterten Zuständigkeiten bestehen. Experten fordern eine klare, einheitliche Kommandostruktur für den Drohnenabwehr-Ernstfall.

Internationale Vergleiche und Grenzen des Schutzes

Auch andere Länder kämpfen mit der Drohnenbedrohung. In den USA ist der Secret Service für die Sicherheit des Weißen Hauses und des Kongresses in Washington zuständig. Eine spezialisierte Drohnenabwehreinheit wird dort an einer Militärakademie in Oklahoma ausgebildet. Darüber hinaus kursieren Pläne für einen weiträumigen Drohnenschutzschild über der US-Hauptstadt.

Ob solche Großprojekte ein Vorbild für den Reichstag sein könnten, bezweifeln Fachleute jedoch. Sicherheitsexperten sind sich einig: Einen hundertprozentigen Schutz vor Drohnenattacken gibt es nicht – weder in Washington noch in Berlin. Zu groß ist die Vielfalt möglicher Angriffsmittel, zu schnell entwickelt sich die Technologie.

Die Drohnenbedrohung zwingt Deutschland zu einem grundlegenden Umdenken in der inneren Sicherheit. Klare gesetzliche Zuständigkeiten, moderne Erkennungstechnologie und gut ausgebildete Spezialkräfte sind die Bausteine, die nun zügig zusammengefügt werden müssen – bevor es zum Ernstfall kommt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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