Weidel fordert: Demo-Veranstalter sollen Polizei zahlen

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Dieses Video wurde am 11.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel hat einen weitreichenden Vorschlag in die politische Debatte eingebracht: Veranstalter von Gegendemonstrationen sollen künftig selbst für die Polizeikosten aufkommen, die durch ihre Protestaktionen entstehen. Den Vorstoß machte sie während eines Wahlkampfauftritts im niedersächsischen Kreis Düneburg, wo rund 2.000 Menschen gegen ihren Besuch demonstrierten. Die Idee sorgt für hitzige Debatten – juristisch ist sie höchst umstritten.

Polizeikosten bei Demos: Weidels Vorstoß im Kontext

Weidel war im Rahmen des Kommunalwahlkampfs in Niedersachsen unterwegs, wo am kommenden Sonntag gewählt wird. Die AfD versucht dabei, den Schwung aus den jüngsten Wahlerfolgen in Sachsen-Anhalt in den niedersächsischen Wahlkampf zu überführen.

Vor einem Bürgersaal empfingen rund 250 lautstarke Demonstranten die AfD-Chefin. Für Weidel war das Anlass genug, öffentlich über die Finanzierung solcher Polizeieinsätze nachzudenken. „Ich frage mich da immer, was das eigentlich alles kostet”, sagte sie und formulierte daraus einen konkreten politischen Vorstoß.

„Einheit von Handlung und Haftung” – Weidels Begründung

Weidel begründete ihren Vorschlag mit einem ökonomischen Prinzip. Als Wirtschaftswissenschaftlerin plädierte sie für das Konzept der finanziellen Eigenverantwortung: Wer eine Versammlung organisiert, soll demnach auch die Kosten tragen, die der Staat für deren Absicherung aufwenden muss.

„Ich bin Ökonomin. Ich bin für das Prinzip der Einheit von Handlung und Haftung – dass die finanzielle Verantwortung für das übernommen wird, was man so anrichtet”, sagte Weidel. Der Vorschlag stieß bei AfD-Anhängern auf deutliche Zustimmung.

Als Vorbild diente ihr ein Modell aus dem Profifußball, wo seit Jahren über eine Kostenbeteiligung von Vereinen bei Hochrisikospielen gestritten wird. Konkret hatte das Land Bremen den DFB und die Deutsche Fußball Liga bereits vor Gericht zur Kostenbeteiligung herangezogen – mit gemischtem Ausgang.

Verfassungsrechtliche Hürden sind hoch

Rechtlich steht Weidels Idee vor erheblichen Hindernissen. Das Grundgesetz schützt die Versammlungsfreiheit als eines der höchsten Grundrechte. Verfassungsrechtler haben bisher Kostenhürden beim Demonstrationsrecht konsequent abgelehnt, da sie die Ausübung dieses Grundrechts faktisch einschränken würden.

Kritiker sehen in dem Vorschlag genau das: einen mittelbaren Eingriff in das Recht auf Protest. Wer finanzielle Risiken tragen muss, könnte von der Anmeldung einer Demonstration abgeschreckt werden – ein Effekt, den Verfassungsrichter als unzulässige Beeinträchtigung des Grundrechts werten würden.

  • Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit ohne Erlaubnis.
  • Kostenhürden für Demonstrationen gelten verfassungsrechtlich als unzulässig.
  • Das Fußball-Modell betrifft privatrechtliche Veranstalter, nicht Grundrechtsträger.
  • Bisher gibt es kein vergleichbares Gesetz auf Bundes- oder Landesebene.

Niedersachsen-Wahl als politischer Taktgeber

Der Zeitpunkt des Vorstoßes ist kein Zufall. Mit der Kommunalwahl in Niedersachsen steht für die AfD eine wichtige Abstimmung an. Die Partei setzt im Wahlkampf gezielt auf Themen, die ihre Kernwählerschaft mobilisieren – darunter Kritik an staatlichen Kosten für politischen Protest.

Ob Weidels Forderung über den Wahlkampf hinaus politische Relevanz entfaltet, bleibt offen. Eine gesetzliche Umsetzung würde voraussichtlich an verfassungsrechtlichen Klagen scheitern. Der Vorstoß zeigt jedoch, wie die AfD versucht, gesellschaftliche Debatten aus dem Sport in den politischen Raum zu übertragen – und dabei gezielt rechtliche Grauzonen zu nutzen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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