Dieses Video wurde am 04.05.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Bundesregierung plant im Zuge ihrer Gesundheitsreform eine grundlegende Neuerung: die Teilzeitkrankschreibung. Wer erkrankt ist, soll künftig die Möglichkeit erhalten, schrittweise und nur teilweise wieder in den Berufsalltag zurückzukehren – ohne vollständig gesundgeschrieben zu sein. Noch sind nicht alle Details des Gesetzentwurfs ausgearbeitet, doch der Rahmen steht. Vorbild sind skandinavische Länder, in denen dieses Modell bereits erfolgreich praktiziert wird.
Wann greift die Teilzeitkrankschreibung?
Das neue Modell soll vor allem bei länger andauernden Erkrankungen zum Tragen kommen. Konkret ist geplant, dass die Regelung greift, wenn die Krankschreibung voraussichtlich mehr als vier Wochen andauert. Ein typisches Einsatzfeld wären psychische Erkrankungen, bei denen ein schrittweiser Wiedereinstieg in die Arbeit therapeutisch sinnvoll sein kann.
Das Ziel: Betroffene sollen weder von heute auf morgen in Vollzeit zurückzukehren müssen, noch dauerhaft vollständig aus dem Erwerbsleben herausfallen. Ein sanfter, geregelter Übergang soll dabei helfen, die Genesung zu fördern und gleichzeitig den Anschluss ans Berufsleben zu erhalten.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Die Teilzeitkrankschreibung ist an drei klar definierte Bedingungen geknüpft:
- Eigene Einschätzung: Die erkrankte Person muss sich selbst in der Lage sehen, zumindest teilweise wieder arbeiten zu können.
- Ärztliche Beurteilung: Ein Arzt oder eine Ärztin muss gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten festlegen, ob und in welchem Umfang eine Rückkehr zur Arbeit möglich ist.
- Zustimmung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss der Teilarbeit ausdrücklich zustimmen – ohne sein Einverständnis ist das Modell nicht anwendbar.
Dieser dreistufige Mechanismus soll sicherstellen, dass niemand gegen seinen Willen oder ohne medizinische Absicherung zur Arbeit gedrängt wird. Gleichzeitig macht er deutlich, dass das Modell nicht in jedem Berufsfeld problemlos umsetzbar ist.
Kritik von Sozialverbänden
Nicht alle begrüßen den Vorstoß. Mehrere Sozialverbände äußern deutliche Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf. Sie befürchten, dass Erkrankte – trotz der formalen Freiwilligkeit – unter sozialen oder wirtschaftlichen Druck geraten könnten, früher als medizinisch ratsam an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Besonders kritisch sehen die Verbände die Situation bei vulnerablen Gruppen, etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen oder chronischen Leiden. Der Druck, „wenigstens teilweise” zu arbeiten, könnte den Heilungsprozess behindern statt fördern – so die Argumentation der Kritiker.
Auch die praktische Umsetzbarkeit wird hinterfragt: In vielen Berufen – etwa in handwerklichen, pflegerischen oder körperlich belastenden Tätigkeiten – ist eine Teilarbeit schlicht nicht ohne Weiteres möglich. Hier droht das Modell ins Leere zu laufen oder Ungleichheiten zu verstärken.
Skandinavien als Vorbild – und Ausblick auf 2027
Das Konzept der Teilzeitkrankschreibung ist in skandinavischen Ländern wie Schweden und Norwegen bereits seit Jahren etabliert. Dort gilt es als bewährtes Instrument zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und wird von Medizinern und Arbeitgebern weitgehend akzeptiert.
In Deutschland muss der Gesetzentwurf zunächst noch Bundestag und Bundesrat passieren. Stimmen beide Kammern zu, könnte die Reform planmäßig 2027 in Kraft treten. Bis dahin dürften die politischen Debatten – und die Auseinandersetzung mit den Einwänden der Sozialverbände – noch intensiver werden. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, echte Freiwilligkeit rechtlich abzusichern und das Modell für eine breite Vielfalt von Berufen praktikabel zu gestalten.
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