Abmahnung wegen Google-Bewertung: Was ihr wissen müsst

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Dieses Video wurde am 27.08.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Eine negative Google-Bewertung, und plötzlich liegt ein Anwaltsschreiben im Briefkasten: Abmahnungen wegen Google-Bewertungen sind kein Einzelfall. Was zunächst wie eine Einschüchterungsstrategie wirkt, hat durchaus rechtliche Grundlagen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer seine Erfahrungen öffentlich schildert, bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten. Dieser Artikel erklärt, was Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen, wo die Grenzen liegen und wie man eine rechtssichere Bewertung verfasst.

Der Fall: Zahnärztin mahnt Patientin wegen Bewertung ab

Anna und eine Freundin suchen eine Zahnarztpraxis auf. Dort werden bei beiden mehrere Karies-Löcher diagnostiziert. Weil ihnen die Diagnose merkwürdig vorkommt, holen sie eine zweite Meinung ein – mit überraschendem Ergebnis: Kein Karies, keine Behandlungsbedürftigkeit.

Verärgert schildert Anna ihre Erfahrung in einer öffentlichen Google-Bewertung. Sie schreibt, dass die Zahnärztin Löcher festgestellt habe, ein anderer Arzt dies jedoch verneint habe – und dass in ihre gesunden Zähne gebohrt worden sei. Wenige Tage später folgt die Ernüchterung: Ein Anwaltsschreiben im Namen der Zahnärztin fordert die Löschung der Bewertung innerhalb einer gesetzten Frist, verbunden mit der Drohung, die Anwaltskosten in Höhe von 300 Euro auf Anna zu übertragen.

Annas erste Reaktion: „Das kann doch nicht legal sein.” Doch die Rechtslage ist differenzierter, als es auf den ersten Blick erscheint.

Was Verbraucher bei Google-Bewertungen dürfen

Grundsätzlich ist das Recht, eigene Erfahrungen öffentlich zu schildern, durch die Meinungsfreiheit geschützt. Negative Bewertungen sind legal – solange sie auf tatsächlichen Erlebnissen beruhen und sachlich formuliert sind. Anna hat im Kern richtig gehandelt, indem sie beschrieben hat, was ihr passiert ist.

Problematisch wird es jedoch, wenn subjektive Schlussfolgerungen als objektive Tatsachen dargestellt werden. Das Recht unterscheidet scharf zwischen:

  • Tatsachenbehauptungen: prüfbare, objektiv nachvollziehbare Fakten
  • Meinungsäußerungen: subjektive Einschätzungen und Werturteile
  • Schmähkritik und Beleidigungen: nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt
  • Diskriminierende oder bedrohliche Aussagen: ebenfalls unzulässig

Wer zum Beispiel schreibt, er oder sie sei „betrogen worden”, erhebt damit einen schwerwiegenden Vorwurf – nämlich eine Straftat. Solche Behauptungen müssen im Streitfall durch Tatsachen belegt und beweisbar sein. Fehlt dieser Nachweis, kann die Aussage als unzulässige Tatsachenbehauptung gewertet werden und eine Abmahnung rechtfertigen.

Abmahnung erhalten – was jetzt?

Eine Abmahnung ist zunächst keine gerichtliche Entscheidung, sondern eine außergerichtliche Aufforderung. Wer eine solche erhält, sollte weder in Panik verfallen noch voreilig handeln. Empfehlenswert ist es, umgehend rechtlichen Rat einzuholen, bevor irgendwelche Erklärungen unterzeichnet oder Bewertungen gelöscht werden.

Im Fall von Anna zeigt sich: Teile ihrer Bewertung – insbesondere die sachliche Schilderung der divergierenden Diagnosen – dürften von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Etwas vorsichtiger hätte sie bei wertenden Schlussfolgerungen formulieren sollen, die den Charakter einer Tatsachenbehauptung annehmen könnten.

So verfasst man eine rechtssichere Google-Bewertung

Um sich vor einer Abmahnung wegen einer Google-Bewertung zu schützen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einige Grundregeln beachten:

  • Tatsachen sachlich und nachvollziehbar schildern – was genau ist passiert?
  • Eigene Meinungen deutlich als solche kennzeichnen, etwa mit Formulierungen wie „Meiner Einschätzung nach…”
  • Nachweise bereithalten: Fotos, Rechnungen oder Terminbestätigungen, die den Besuch belegen
  • Auf Beleidigungen, Drohungen, Schmähkritik und diskriminierende Aussagen vollständig verzichten
  • Schwerwiegende Vorwürfe wie Betrug oder Nötigung nur erheben, wenn sie belegbar sind

Wer sich an diese Regeln hält, steht auf rechtlich solidem Boden. Negative Erfahrungen zu teilen ist nicht nur erlaubt – es ist ein wichtiger Beitrag zur Verbraucherinformation. Entscheidend ist die Art der Formulierung.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Grenze zwischen zulässiger Kritik und angreifbaren Behauptungen zu kennen. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Online-Bewertungen für Unternehmen und Verbraucher ist zu erwarten, dass solche Auseinandersetzungen künftig häufiger vor Gericht landen werden. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte und Pflichten beim Verfassen von Bewertungen zu kennen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (ntv Nachrichten). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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