AfD-Verbot: Grünen-Chefin Dröge erhöht Druck

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Dieses Video wurde am 10.09.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge ein AfD-Verbotsverfahren mit Nachdruck gefordert. Im Bundestag mahnte sie, die demokratischen Parteien müssten entschlossen handeln, bevor die AfD die Möglichkeit bekomme, die Demokratie zu zerstören. Gleichzeitig übte Dröge scharfe Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz, dem sie „erschütternde Ratlosigkeit” im Umgang mit dem Rechtsextremismus vorwarf.

Dröge: AfD-Verbot ist im Grundgesetz vorgesehen

Für Dröge ist die rechtliche Grundlage klar: Das Grundgesetz habe diesen letzten Schutz der Demokratie bewusst vorgesehen. Die AfD sei rechtsextrem und habe die Absicht, die Demokratie zu zerstören, sobald sie die Möglichkeit dazu bekomme. Diese Chance dürfe die Partei nicht erhalten.

Auf die Kritik, ein Verbotsverfahren sende das falsche Signal an die Millionen AfD-Wähler, entgegnete Dröge, das Überzeugen der Menschen und der verfassungsrechtliche Schutz der Demokratie schlössen sich nicht aus. Beides sei notwendig. „Es ist fast zu spät”, sagte sie mit Blick auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt — und genau deshalb sei jetzt rasches Handeln geboten.

Positiv bewertet Dröge, dass der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst sich zumindest für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verbotsverfahrens einsetzt. Die Grünen hätten der Union stets signalisiert, diesen ersten Schritt mitzugehen.

Antrag im Bundestag: Grüne warten auf Mehrheit

Einen entsprechenden Antrag im Bundestag wollen die Grünen stellen — allerdings erst, wenn eine parlamentarische Mehrheit gesichert ist. Dröge betonte, man sei weiterhin in Gesprächen mit CDU und SPD, um die nötige Unterstützung zu organisieren.

  • Die Grünen-Fraktion befürwortet einen sofortigen Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens.
  • Voraussetzung ist eine gesicherte Mehrheit im Bundestag.
  • CDU und SPD werden als potenzielle Partner in den Gesprächen benannt.
  • NRW-Ministerpräsident Wüst setzt sich für eine prüfende Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein.
  • Kanzler Merz verweist auf hohe rechtliche Hürden, ohne das Verfahren grundsätzlich abzulehnen.

Merz selbst hatte nach der Generaldebatte im Bundestag erklärt, man könne ein Verbotsverfahren prüfen, doch seien die Hürden hoch — und das eigentliche Problem der Unzufriedenheit der Bevölkerung löse man damit nicht. Dröge widerspricht: Überall, wo Rechtspopulisten an die Macht kämen, werde es danach deutlich schwieriger, die Demokratie zu schützen.

Kritik an Merz: Keine Antworten bei der Regierungserklärung

Dröge geht mit dem Kanzler hart ins Gericht. Bei seiner Regierungserklärung habe Merz zwar die AfD thematisiert, aber keine konkreten Antworten geliefert: Weder darauf, wie er den Menschen in Sachsen-Anhalt mehr Sicherheit geben wolle, noch wie er Wählerinnen und Wähler zurückgewinnen wolle, die derzeit zu Rechtsextremen tendieren.

Auch beim Sondervermögen hätte Merz nach Ansicht der Grünen-Fraktionschefin handeln können, um konkrete Investitionen anzukündigen. Stattdessen sei es „einfach nur weiter so” gewesen. Hinzu kommt interner Unmut in der Koalition: Laut Berichten wollen Unionsabgeordnete weder die geplante Zuckersteuer noch die Einkommensteuerreform in der vorliegenden Form mittragen.

Dröge kritisiert, dass dieser Streit öffentlich ausgetragen werde. Die Koalitionspartner sollten sich an einen Tisch setzen und verhandeln, statt das Land mit öffentlichen Konflikten zu belasten. Bei der Einkommensteuerreform bemängeln die Grünen zudem, dass die untersten 20 bis 30 Prozent der Einkommensbezieher nicht ausreichend entlastet würden — eine Lücke, die etwa durch eine Senkung der Krankenkassenbeiträge geschlossen werden könnte.

Sachsen-Anhalt: Koalition ohne AfD als oberstes Ziel

Für die Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt ist Dröge unmissverständlich: Eine Beteiligung der AfD darf es nicht geben. Viele Menschen im Land hätten Angst — Verbände, Eltern mit Kindern mit Migrationsgeschichte, Hochschulen. Für all diese Menschen müsse verhindert werden, dass die AfD den Ministerpräsidenten stellt.

Notfalls, so Dröge, wäre sogar ein überparteilicher Ministerpräsident denkbar, der die demokratischen Stimmen hinter sich versammelt. Gespräche mit dem BSW — das Dröge als russlandfreundlich und nicht klar dem demokratischen Spektrum zugehörig bezeichnet — seien ein harter Schritt, aber angesichts der Pattsituation zwischen AfD und allen anderen Parteien unvermeidlich. Die Befürchtung, dass das BSW am Ende gemeinsame Sache mit der AfD machen könnte, teilt Dröge ausdrücklich.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die demokratischen Parteien in Sachsen-Anhalt einen tragfähigen Kompromiss finden — und ob ein AfD-Verbotsverfahren im Bundestag tatsächlich eine Mehrheit findet. Für Katharina Dröge steht fest: Die Zeit zum Handeln ist jetzt.

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