Briefwahl: Supreme Court stärkt Trumps Position

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Dieses Video wurde am 25.08.2026 von Handelsblatt auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Der Supreme Court hat der US-Regierung von Präsident Donald Trump vorerst grünes Licht gegeben, die Briefwahl vor den Kongresswahlen im November einzuschränken. Der oberste Gerichtshof gab am Montag einem Eilantrag des Justizministeriums statt und setzte damit Entscheidungen einer Vorinstanz aus. Die betroffenen Bundesstaaten behalten jedoch das Recht, in den kommenden Monaten erneut Klage einzureichen. Politisch brisant ist der Schritt vor allem deshalb, weil demokratisch orientierte Wählerinnen und Wähler die Briefwahl traditionell deutlich häufiger nutzen als Anhänger der Republikaner.

Trumps Dekret und seine Auswirkungen auf die Briefwahl

Grundlage des Streits ist ein Präsidialerlass, den Trump im März unterzeichnet hatte. Das Dekret weist das Heimatschutzministerium an, Listen wahlberechtigter US-Bürger für jeden Bundesstaat zu erstellen. Die US-Post soll Stimmzettel demnach künftig nur noch an Wählerinnen und Wähler zustellen dürfen, die auf diesen genehmigten Listen verzeichnet sind.

Kritiker sehen darin eine gezielte Einschränkung des Wahlrechts. Befürworter argumentieren hingegen, die Maßnahme diene der Bekämpfung von Wahlbetrug – obwohl systematischer Betrug bei US-Wahlen von unabhängigen Behörden und Gerichten wiederholt als nicht belegt eingestuft wurde.

Klage von 23 Bundesstaaten zunächst erfolgreich

Gegen das Vorhaben hatte eine Koalition aus 23 überwiegend demokratisch regierten Bundesstaaten sowie der Hauptstadt Washington geklagt – und im Juni zunächst Recht bekommen. Eine Bundesrichterin in Boston urteilte, Trump fehle die verfassungsrechtliche Befugnis, die Organisation von Bundeswahlen eigenmächtig zu verändern.

Die Richterin verwies dabei auf einen zentralen Grundsatz des US-amerikanischen Wahlrechts:

  • Gemäß der US-Verfassung legen die einzelnen Bundesstaaten die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung fest.
  • Der Bund darf Wahlmodalitäten nicht ohne Zustimmung der Staaten grundlegend umgestalten.
  • Die betroffenen Staaten können in den kommenden Monaten erneut rechtlich gegen das Dekret vorgehen.

Mit dem Beschluss des Supreme Courts ist die erstinstanzliche Entscheidung nun vorerst außer Kraft gesetzt – das letzte Wort in dieser Frage ist damit noch nicht gesprochen.

Experten warnen vor Folgen für die Midterms

Beobachter rechnen mit erheblichen Konsequenzen für die sogenannten Midterms im November. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wie die neuen Regeln in der Praxis umgesetzt werden – und welche Stimmzettel am Ende tatsächlich gezählt werden.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Rolle der US-Post: Verändert sich die Art und Weise, wie Briefwahlstimmen bearbeitet und zugestellt werden, könnten zahlreiche Stimmzettel zu spät oder gar nicht ankommen. Effizienz- und Kostenvorgaben der Bundesregierung könnten diesen Prozess zusätzlich beeinflussen. Experten zufolge kann das in einem knappen Wahlkampf über Sieg und Niederlage entscheiden.

Teil einer umfassenderen Wahlrechtsagenda

Das Briefwahl-Dekret ist kein Einzelfall, sondern Teil von Trumps umfassender Wahlrechtsagenda. Der Präsident hat seit Jahren – und ohne belastbare Beweise – behauptet, seine Wahlniederlage gegen den Demokraten Joe Biden im Jahr 2020 sei auf weitreichenden Betrug zurückzuführen. Unabhängige Wahlbehörden, Gerichte und Trumps eigene Justizminister hatten diese Behauptungen damals widerlegt.

Mit dem jüngsten Beschluss des Supreme Courts gewinnt Trump nun Zeit, sein Vorhaben vor den Novemberwahlen umzusetzen. Ob die Regelung dauerhaft Bestand haben wird, hängt vom Ausgang weiterer Gerichtsverfahren ab. Die politische und rechtliche Auseinandersetzung um die Zukunft der Briefwahl in den USA dürfte in den kommenden Wochen weiter an Intensität gewinnen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (Handelsblatt). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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