Drohnenabwehr Berlin: Zuständigkeitschaos im Regierungsviertel

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Dieses Video wurde am 23.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Drohnenabwehr Berlin steht vor einem strukturellen Problem: Mehrere Behörden teilen sich die Verantwortung für den Schutz des Regierungsviertels – doch ein einheitliches Konzept fehlt bislang. Experten und Oppositionspolitiker sprechen bereits offen von einem Zuständigkeitschaos, während Bundestagspräsidentin Julia Klöckner bereits Ende 2025 vor einer gefährlichen Verantwortungsdiffusion gewarnt hatte. Die Frage, wer im Ernstfall tatsächlich handeln darf, bleibt unbeantwortet.

Drohnen als wachsende Gefahr – auch in Deutschland

Was lange als fernes Kriegsphänomen galt, ist in der deutschen Sicherheitsdebatte angekommen. Vorfälle wie Drohnenüberflüge am Leipziger Flughafen und über kritischer Infrastruktur haben das Bewusstsein für die Bedrohung geschärft. Als Warnsignal gilt auch der Drohnenangriff auf den Kreml in Moskau im Mai 2023, bei dem eine mit Sprengstoff beladene Drohne offenbar ungehindert bis zum Senatspalast flog. Moskau rüstete danach massiv auf.

Auch in Berlin ist die Bedrohungslage real: Im Jahr 2024 startete ein Mann an einem Himmelfahrtstag eine Drohne mit russischer Fahne im Berliner Regierungsviertel – weitgehend ungehindert. Die Personalien des Betreibers wurden zwar festgestellt, doch der Vorfall zeigte exemplarisch die Lücken im bestehenden Schutzsystem.

Verantwortungsdiffusion: Wer ist wann zuständig?

Das eigentliche Problem liegt in der kleinteiligen Zuständigkeitsverteilung auf engstem Raum. Je nachdem, wo genau eine Drohne über dem Berliner Regierungsviertel gesichtet wird, wechselt die zuständige Behörde:

  • Berliner Hauptbahnhof: Bundespolizei ist zuständig
  • Auf dem Weg zum Kanzleramt: Zuständigkeit liegt beim Land Berlin
  • Direkt über dem Kanzleramt: Bundeskriminalamt übernimmt
  • Über dem Bundestag: Wieder das Land Berlin

Die Bundestagspolizei verfügt zwar über eine eigene Polizeitruppe, besitzt jedoch keinerlei Drohnenabwehrfähigkeiten. Politiko-Korrespondent Rasmus Buchsteiner, der interne Schriftverkehr zwischen den Behörden ausgewertet hat, beschreibt die Lage als eine gegenseitige Aufforderung zum Handeln ohne klare Führungsverantwortung – eine klassische Verantwortungsdiffusion.

Neue Einheiten, aber zu wenig Personal

Seit Dezember 2023 betreibt die Berliner Polizei eine Spezialabteilung für Drohnenabwehr im Stadtgebiet. Ende 2025 kam eine neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei hinzu, die Spionage, Sabotage und Störungen des Luftverkehrs verhindern sowie Angriffe abwehren soll – mit den Mitteln: aufspüren, abwehren, abfangen und im Notfall abschießen.

Doch die Einheit steckt noch in den Kinderschuhen. Derzeit sind lediglich 70 Beamte im Dienst, angestrebt werden 200 – für das gesamte Bundesgebiet. Die Truppe soll alle Bundespolizei-Zuständigkeitsbereiche abdecken: Bahnhöfe, Flughäfen und deren Umfeld. Das Land Berlin hat intern auf seine beschränkten Möglichkeiten hingewiesen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt signalisierte, dass die Bundespolizei temporär im Regierungsviertel aushelfen könnte – als dauerhafte Lösung gilt das jedoch nicht.

Ausblick: Herbstgespräche sollen Konzept bringen

Ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern existiert in Berlin bereits. Diskutiert wird, ob die Bundestagspolizei dort eingebunden werden könnte, um die Koordination zu verbessern. Einen verbindlichen Zeitplan für ein Gesamtkonzept gibt es laut dem vorliegenden Schriftverkehr nicht – informell ist jedoch von intensiveren Gesprächen im Herbst 2026 die Rede.

Experten sind sich einig, dass ein hundertprozentiger Schutz vor Drohnenangriffen grundsätzlich nicht erreichbar ist. Umso wichtiger wären effektive Frühwarnsysteme und klare Befehlsketten. Angesichts hybrider Bedrohungslagen – von Waffendepot-Sabotage bis zum gezielten Drohnenangriff – gilt Vorbereitung als das Gebot der Stunde. Ob die Behörden bis Jahresende eine tragfähige Strategie vorlegen, bleibt abzuwarten.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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