Dieses Video wurde am 08.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst hat als erster CDU-Politiker einen konkreten Schritt in Richtung eines AfD-Verbotsverfahrens gewagt. Er schlägt vor, zunächst eine Arbeitsgruppe zu gründen, die die rechtlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren prüfen soll. Doch der Weg zum tatsächlichen Verbot ist lang, rechtlich hochkomplex – und politisch riskant. Andere Parteien haben aus gutem Grund bislang die Finger davon gelassen.
Was Wüst konkret vorschlägt
Wüst will ein Gremium einsetzen, das Beweise und Argumente sammelt, die ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtlich tragfähig machen könnten. Entscheidend dabei: Ein solches Verfahren muss nicht zwingend von der Bundesregierung oder dem Bundestag angestrengt werden. Auch der Bundesrat besitzt das Recht, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen – und diesem Gremium gehört Wüst als Länderchef von Nordrhein-Westfalen an.
Wüst begründet seinen Vorstoß mit dem Argument, die AfD werde sich „nicht selbst entzaubern”. Es müsse gehandelt werden. Mit diesem Schritt bricht er innerhalb der CDU ein politisches Tabu, denn bislang hatten selbst Grüne und SPD trotz gelegentlicher Debatten stets Abstand von konkreten Verbotsschritten gehalten.
Hohe rechtliche Hürden für ein Parteiverbot
Ein Parteiverbot in Deutschland ist kein einfaches politisches Instrument – das zeigt die Geschichte des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens eindrücklich. Das Bundesverfassungsgericht legt extrem strenge Maßstäbe an. Es reicht nicht aus, einzelne verfassungsfeindliche Aussagen, Personen oder Handlungen innerhalb einer Partei nachzuweisen.
Stattdessen muss bewiesen werden, dass:
- die Partei als Ganzes darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen,
- sie aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgeht,
- sie tatsächlich die Potenzial und Mittel besitzt, dieses Ziel umzusetzen.
Genau an diesen Punkten scheiterte das NPD-Verfahren: Das Gericht erkannte zwar verfassungsfeindliche Tendenzen, zweifelte aber an der realen Gefährlichkeit der Partei. Bei der AfD, die in Umfragen zeitweise über 20 Prozent liegt, wäre die Frage der Verhältnismäßigkeit noch deutlich komplizierter.
Politisches Risiko: Mehr Zulauf statt weniger
Ein weiterer Grund, warum Grüne und SPD trotz eigener Sympathien für das Thema bislang zurückgehalten haben, ist das Opfernarrativ. Ein Verbotsverfahren – selbst ein gescheitertes – könnte der AfD politisch in die Hände spielen. Die Partei würde sich als verfolgte Oppositionskraft inszenieren, was erfahrungsgemäß zu weiterem Wählerzulauf führen kann.
Das politische Kalkül ist also heikel: Scheitert das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, wäre der Imageschaden für die antragstellenden Parteien erheblich – und die AfD gestärkt. Gelingt es, wäre es ein historischer Einschnitt in die deutsche Parteienlandschaft.
Haushalt und Koalitionsstreit überschatten die Debatte
Parallel zur Verbotsdiskussion steht die Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU vor einem anderen Großkonflikt: dem Bundeshaushalt. Finanzminister und Koalitionspartner streiten darüber, welche Schlüsse aus den Ergebnissen der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zu ziehen sind. Während Unionspolitiker wie Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt auf konsequente Reformen drängen, sieht die SPD in zu schnellen Veränderungen eine Mitursache für die Stimmenverluste und den Zulauf zur AfD.
Besonders strittig ist das sogenannte Rentenpaket: Die Koalition hatte sich auf ein „Gesamtkunstwerk” geeinigt, zu dem auch die Abschlagsrente nach 45 Beitragsjahren gehört. Ob die SPD diesen Kompromiss nun wieder aufschnüren will, ist offen – aber angesichts des Wahlergebnisses nicht auszuschließen.
Fest steht: Sowohl beim AfD-Verbotsverfahren als auch beim Haushalt stehen der Bundesregierung politisch turbulente Wochen bevor. Ob Wüsts Vorstoß tatsächlich zu einem Verfahren führt oder im Sande verläuft, wird maßgeblich davon abhängen, ob andere Bundesländer und Parteien seinen Kurs mitgehen – und ob die rechtliche Prüfung der Arbeitsgruppe überhaupt tragfähige Ergebnisse liefert.
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