Theaterstück „Terrorist*innen” am 9/11-Jahrestag

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Dieses Video wurde am 12.09.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ausgerechnet am 25. Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001 feiert in Hamburg ein Theaterstück mit dem Titel „Terrorist*innen” seine Premiere. Das Stück, das mit öffentlichen Steuergeldern gefördert wird, widmet sich dem Spannungsfeld zwischen der gesellschaftlichen Außenwahrnehmung von Terroristen und deren Selbstbild – und löst damit eine kontroverse Debatte über Timing, Sprache und den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern aus.

Was das Theaterstück „Terrorist*innen” thematisiert

Das Hamburger Stück stellt eine grundlegende Frage in den Mittelpunkt: Wie werden Menschen, die Gewalt im Namen einer Ideologie ausüben, von außen bezeichnet – und wie beschreiben sie sich selbst? Die Inszenierung beleuchtet dabei Begriffe wie Freiheitskämpfer, Widerstandskämpfer oder Aktivist als mögliche Selbstbeschreibungen jener Personen, die in der öffentlichen Wahrnehmung als Terroristen gelten.

Dieser konzeptuelle Ansatz ist nicht neu im politischen Theater. Doch die Wahl des Premierendatums sorgt für erhebliche Kritik. Denn der 11. September 2001 steht für den schwersten islamistischen Terroranschlag der Geschichte, bei dem 19 Attentäter der Al-Kaida zwei Passagierflugzeuge in die Türme des World Trade Centers in New York steuerten – und dabei über 3.000 Menschen das Leben kosteten.

Kritik am Datum und an der Steuerfinanzierung

Die Entscheidung, das Stück genau an diesem Jahrestag uraufzuführen, wird von vielen als geschmacklos und taktlos empfunden. Der 11. September ist für Millionen Menschen weltweit ein Tag der Trauer und des Gedenkens – kein geeigneter Anlass, um die Täter des Anschlags sprachlich neu zu kontextualisieren oder ihr Selbstbild zu reflektieren.

Besonders scharf ist die Kritik an der Steuerfinanzierung des Projekts. Folgende Punkte stehen dabei im Fokus der öffentlichen Debatte:

  • Das Stück wird aus öffentlichen Mitteln gefördert, obwohl es inhaltlich stark polarisiert.
  • Die Premiere fällt bewusst oder zumindest ohne Rücksicht auf den 25. Jahrestag von 9/11.
  • Die begriffliche Gleichsetzung von Terroristen mit „Aktivisten” oder „Freiheitskämpfern” wird als Verharmlosung gewertet.
  • Kritiker fragen, nach welchen Kriterien solche Projekte staatliche Fördergelder erhalten.

Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut und grundgesetzlich geschützt. Niemand bestreitet das Recht, ein solches Stück zu schreiben und aufzuführen. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Müssen Projekte, die gesellschaftlich höchst umstritten sind und deren inhaltliche Botschaft viele als problematisch empfinden, zwingend mit Steuergeldern finanziert werden?

Die Täter von 9/11: Terroristen, keine Aktivisten

Historisch und rechtlich ist die Einordnung der 9/11-Attentäter eindeutig. Die Al-Kaida-Kämpfer, die am 11. September 2001 vier Flugzeuge entführten und als Waffen einsetzten, begingen einen der schwersten Terrorakte der Menschheitsgeschichte. Ihre Taten sind nach internationalem Recht als Terrorismus klassifiziert – nicht als Widerstand oder Aktivismus.

Die sprachliche Debatte darüber, wie wir Täter bezeichnen, mag in bestimmten akademischen oder künstlerischen Kontexten legitim sein. Doch sie birgt die Gefahr, moralische Grenzen zu verwischen und Opfer erneut zu verletzen – besonders dann, wenn sie ausgerechnet an Gedenktagen stattfindet.

Ausblick: Debatte über Kulturförderung und politisches Theater

Der Fall „Terrorist*innen” steht exemplarisch für eine größere gesellschaftliche Auseinandersetzung: Welche Inhalte soll der Staat im Bereich der Kulturförderung unterstützen, und wo beginnt die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit? Die Diskussion dürfte über die Hamburger Premiere hinaus anhalten. Sie berührt grundlegende Fragen über die Grenzen politischer Kunst, den respektvollen Umgang mit Opfern von Terroranschlägen und die Kriterien, nach denen öffentliche Gelder im Kulturbereich vergeben werden. Eine abschließende Antwort darauf gibt es nicht – wohl aber einen wachsenden gesellschaftlichen Druck, diese Kriterien transparenter zu gestalten.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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