Tuesday, 22. September 2026
Benzinpreis

Energiesteuer: Benzin und Diesel werden günstiger

Das Bundeskabinett senkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14 Cent – Verbraucher sparen ab Oktober bis zu 17 Cent pro Liter. Auch ein Tankpreisdeckel kommt.

Redaktion · 22. September 2026, 17:00 Uhr · 3 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 22.09.2026 von Handelsblatt auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Das Bundeskabinett hat eine deutliche Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes wurde im Umlaufverfahren verabschiedet, wie eine Regierungssprecherin am Montagabend mitteilte. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das eine spürbare Entlastung an der Zapfsäule – und möglicherweise noch mehr: Zusätzlich zur Steuersenkung ist ein Tankpreisdeckel nach europäischem Vorbild geplant.

Energiesteuer sinkt um 14 Cent pro Liter

Der Kern des Beschlusses ist eine Absenkung der Energiesteuer um 14 Cent pro Liter für Benzin und Diesel. Da sich dadurch auch die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer verringert, fällt die Mehrwertsteuer um weitere rund 3 Cent pro Liter niedriger aus. In der Summe ergibt sich damit eine Preissenkung von rund 17 Cent pro Liter für die Verbraucher.

Die Entlastung ist zeitlich befristet und gilt vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Damit handelt es sich zunächst um eine kurzfristige Maßnahme, die Haushalten und Pendlern in den Wintermonaten finanzielle Erleichterung verschaffen soll.

Tankpreisdeckel nach Luxemburger Vorbild geplant

Über die temporäre Steuersenkung hinaus hat das Kabinett beschlossen, spätestens bis zum 1. Januar 2027 einen Tankpreisdeckel einzuführen. Als Vorbilder dienen dabei die Modelle aus Luxemburg und Belgien, die den maximalen Kraftstoffpreis staatlich regulieren.

Zuständig für die Ausarbeitung und Umsetzung dieses Mechanismus ist das Bundeswirtschaftsministerium. Das Instrument soll langfristig dafür sorgen, dass Kraftstoffpreise nicht unkontrolliert ansteigen können.

Wirtschaftsministerin Reiche zunächst dagegen

Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche hatte sich im Vorfeld gegen den Tankpreisdeckel ausgesprochen. Dennoch ist ihr Ministerium nun mit der Umsetzung beauftragt. Das verdeutlicht, dass sich innerhalb der Bundesregierung letztlich eine andere politische Linie durchgesetzt hat.

Kritiker eines staatlichen Preisdeckels warnen vor möglichen Marktverzerrungen und bürokratischem Aufwand. Befürworter hingegen sehen darin ein wirksames Instrument zum Schutz von Verbrauchern vor überhöhten Spritpreisen, wie es die Nachbarländer bereits praktizieren.

Was Verbraucher jetzt wissen müssen

Für Autofahrerinnen und Autofahrer ergeben sich aus den Beschlüssen folgende wesentliche Punkte:

  • Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel wird um 14 Cent pro Liter gesenkt.
  • Durch den Mehrwertsteuereffekt sinkt der Literpreis an der Zapfsäule um insgesamt rund 17 Cent.
  • Die Preissenkung gilt befristet vom 1. Oktober bis 31. Dezember.
  • Ein dauerhafter Tankpreisdeckel soll spätestens ab dem 1. Januar 2027 gelten.
  • Das Wirtschaftsministerium ist für die Ausgestaltung des Deckels zuständig.

Ob und in welchem Umfang Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber die Steuersenkung tatsächlich vollständig an die Kunden weitergeben, bleibt abzuwarten. Erfahrungen aus früheren Entlastungsmaßnahmen, etwa dem Tankrabatt im Jahr 2022, zeigen, dass die Weitergabe nicht immer vollständig erfolgte.

Mit dem nun beschlossenen Tankpreisdeckel nach belgisch-luxemburgischem Modell will die Bundesregierung langfristig mehr Preistransparenz und -stabilität schaffen. Die konkrete Ausgestaltung dürfte in den kommenden Monaten für politische Debatten sorgen – nicht zuletzt, weil Wirtschaftsministerin Reiche das Instrument ursprünglich ablehnte und nun dessen Umsetzung verantworten muss.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (Handelsblatt). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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