Digitaler Nachlass: So regeln Sie Accounts und Passwörter
Bankkonten, Social-Media-Profile, Streaming-Abos: Was zum digitalen Nachlass gehört und wie Sie Ihre Angehörigen mit einer Vorsorgevollmacht absichern.
Dieses Video wurde am 28.09.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Wer stirbt, hinterlässt heute nicht nur physische Gegenstände, sondern ein umfangreiches digitales Erbe: Bankkonten, Online-Depots, Social-Media-Profile, Streaming-Abonnements und Cloud-Dienste. Der digitale Nachlass ist für viele Menschen ein unangenehmes Thema – dabei ist eine frühzeitige Regelung entscheidend, damit Angehörige im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Mit wenigen strukturierten Schritten lässt sich sicherstellen, dass nichts Wichtiges verloren geht oder unkontrolliert im Netz weiterexistiert.
Was zum digitalen Nachlass gehört
Der digitale Fußabdruck eines Menschen ist größer als häufig angenommen. Zum digitalen Nachlass zählen grundsätzlich alle Online-Präsenzen und digitalen Verträge, die eine Person im Laufe ihres Lebens angesammelt hat.
- Finanzkonten: Bankkonten, Wertpapierdepots und Bezahldienste wie PayPal
- Digitale Verträge: Streaming-Abos, kostenpflichtige Apps und Mitgliedschaften in Onlineshops
- Kommunikation und Daten: E-Mail-Konten und Cloud-Speicher
- Social-Media-Profile: Accounts bei sozialen Netzwerken, oft mehrere gleichzeitig
Die schiere Menge dieser digitalen Hinterlassenschaften überrascht viele erst dann, wenn sie sich ernsthaft damit auseinandersetzen. Gerade Finanzkonten und laufende Verträge können für Hinterbliebene schnell zum Problem werden, wenn kein Zugang gesichert ist.
Schritt für Schritt zur digitalen Vorsorge
Wer seinen digitalen Nachlass ordnen möchte, sollte strukturiert vorgehen. Der erste Schritt ist eine vollständige Bestandsaufnahme: Alle Accounts, digitalen Verträge und Abonnements sollten schriftlich erfasst werden – viele Menschen stellen dabei fest, dass sie die genaue Anzahl ihrer Online-Konten gar nicht kennen.
Im zweiten Schritt gilt es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Ernstfall Zugriff erhält. Dafür ist keine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich: Ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück reicht aus. Ein einfaches, unsigniertes PDF-Dokument genügt hingegen nicht.
Der dritte und sensibleste Schritt betrifft den Zugang zu Passwörtern. Empfehlenswert ist der Einsatz eines Passwortmanagers, bei dem sich eine Vertrauensperson als Notfallkontakt hinterlegen lässt. Alternativ können Zugangsdaten in Papierform aufbewahrt werden – zwingend jedoch in einem gesicherten Tresor, nicht offen zugänglich.
Abschließend sollte klar festgelegt werden, was mit einzelnen Accounts nach dem Tod passieren soll: Löschung, Umwandlung in eine Gedenkseite (bei manchen sozialen Netzwerken möglich) oder Übertragung. Diese Wünsche lassen sich im Testament verankern.
Neuerung bei der digitalen Vorsorgevollmacht ab Oktober
Die Vorsorgevollmacht ist nicht nur für den Todesfall relevant, sondern greift bereits, wenn jemand zu Lebzeiten vorübergehend nicht mehr geschäftsfähig ist – etwa nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit. Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, Bankgeschäfte zu führen, Verträge zu regeln oder medizinische Entscheidungen zu treffen.
Bisher konnte die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden, allerdings nur mit dem Hinweis, dass ein Dokument existiert und wer die bevollmächtigte Person ist. Ab dem 1. Oktober steht nun auch eine digitale Abschrift des vollständigen Dokuments bereit. Ärzte, Behörden und andere Stellen können damit direkt einsehen, welche konkreten Wünsche und Vollmachten eine Person festgelegt hat – ohne zeitraubende Suche nach dem Originaldokument.
Diese Neuerung betrifft alle zentralen Lebensbereiche: Gesundheitsversorgung, Wohn- und Mietverhältnisse, Bankgeschäfte und weitere Vertragsangelegenheiten können in der Vorsorgevollmacht detailliert geregelt werden.
Warum das Aufschieben gefährlich ist
Viele Menschen scheuen die Auseinandersetzung mit dem eigenen digitalen Nachlass, weil das Thema unangenehme Gedanken an Krankheit und Tod aufwirft. Doch genau dieses Aufschieben kann für Angehörige im Ernstfall zur echten Belastung werden: Ohne Zugang zu Accounts und Passwörtern sind laufende Kosten schwer zu stoppen, Erbschaftsangelegenheiten verzögern sich, und Erinnerungen oder wichtige Daten können unwiederbringlich verloren gehen.
Eine frühzeitig geregelte digitale Vorsorge schafft dagegen Klarheit – für alle Beteiligten. Sie ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern eine praktische Verantwortung gegenüber den Menschen, die man zurücklässt. Die technischen und rechtlichen Möglichkeiten, darunter Passwortmanager, Vorsorgevollmacht und Testamentsklauseln, machen es heute leichter denn je, diesen Schritt zu gehen.
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