Brandmauer-Debatte: Broder rechnet mit Merkel ab
Kolumnist Henryk Broder kritisiert Angela Merkels Haltung in der Brandmauer-Debatte scharf – und nimmt auch eine Bielefelder Apothekerin ins Visier.
Dieses Video wurde am 15.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Brandmauer-Debatte in Deutschland gewinnt erneut an Schärfe. Kolumnist Henryk Broder hat Angela Merkel in einem TV-Gespräch mit der WELT hart attackiert – und wirft der früheren Bundeskanzlerin vor, die radikale Linke als weniger gefährlich einzustufen als die AfD. Broder nennt das eine „Bankrotterklärung”. Zugleich thematisiert er einen viralen Social-Media-Auftritt einer Apothekerin aus Bielefeld, die AfD-Sympathisanten aus ihrem Geschäft ausschließen will.
Broders Urteil über Merkel: „Politisch bankrott”
Henryk Broder lässt kein gutes Haar an Angela Merkels jüngsten politischen Äußerungen. Die Ex-Kanzlerin suggeriere, dass die Linkspartei weniger problematisch sei als die AfD – eine Einschätzung, die Broder grundlegend zurückweist. Für ihn ist die Linkspartei die direkte Nachfolgerin der SED, der Partei, die den Schießbefehl an der Mauer zu verantworten hatte. Dieser historische Hintergrund sei nie vollständig aufgearbeitet worden.
Broder erinnert daran, dass Gregor Gysi die Transformation von der SED zur PDS und schließlich zur Linken sorgfältig gesteuert habe – und das Ergebnis sei eine Partei, die Enteignungen fordere und Maßnahmen plane, die er für diktaturtypisch hält. Dass die Linkspartei nicht als verfassungsfeindlich eingestuft werde, sei „wirklich eine tolle Leistung” – gemeint ironisch.
Schon früher habe Merkel politische Fehlurteile gefällt, etwa mit ihrer abwertenden Bewertung von Thilo Sarrazins erstem Buch als „nicht hilfreich”. Broder betont: Wenn demokratische Wähler eine bestimmte Partei wählen, müsse die Politik dieses Ergebnis respektieren – auch wenn der Gewählte der AfD angehört.
Apothekerin aus Bielefeld: Kein Service für AfD-Wähler
Ein weiteres Thema im Gespräch: Eine Apothekerin aus Bielefeld hat in einem Video öffentlich angekündigt, keine Kunden bedienen zu wollen, die mit der AfD sympathisieren oder diese wählen. Sie appellierte direkt an diese Personengruppe, ihre Apotheke zu meiden.
Broder hält das für rechtlich und moralisch bedenklich:
- Apotheken unterliegen einem gesetzlichen Kontrahierungszwang – sie dürfen Kunden nicht willkürlich abweisen.
- Die Apothekerin präsentiere sich als Opfer, das auf Einnahmen verzichte – dabei habe sie zuvor unwissentlich AfD-nahe Kunden bedient.
- Ihr Besuche-Rückgang von 40 Prozent sei das direkt selbst herbeigeführte Ergebnis ihrer Ankündigung.
- Ähnliche Ausgrenzungsversuche finden sich auch andernorts, etwa beim Comedian Kurt Krömer, der AfD-Sympathisanten den Kauf von Tickets verweigern will.
Broder fragt pointiert, wie derartige Gesinnungskontrollen in der Praxis überhaupt funktionieren sollen – und warnt davor, dass solche Mechanismen Schule machen könnten.
Gesinnungskontrollen als gesellschaftliches Warnsignal
Der Kolumnist sieht in beiden Fällen – Merkels Statements und der Bielefelder Apothekerin – ein gemeinsames Muster: Die Bereitschaft, politisch unliebsame Bürger aus dem gesellschaftlichen Leben auszugrenzen. Das sei keine Stärkung der Demokratie, sondern deren Untergrabung.
Broder zieht eine bewusst überspitzte Analogie: Wenn ein ADAC-Pannendienst erst die politische Gesinnung des Liegengebliebenen prüfe, bevor er helfe, zeige das, wohin eine solche Logik letztlich führe. Ausgrenzung nach Parteibuch widerspreche dem Grundgedanken einer offenen Gesellschaft.
Die Brandmauer-Debatte offenbart damit einen tieferen gesellschaftlichen Riss: Wie weit darf oder soll politische Abgrenzung gehen, und wann kippt sie in eine Form von Diskriminierung um, die demokratische Werte selbst beschädigt? Diese Frage wird Deutschland noch länger beschäftigen – zumal prominente Stimmen aus Kultur, Wirtschaft und Politik zunehmend öffentlich Stellung beziehen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.