Krypto-Steuer: Droht das Ende der Haltefrist?

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Dieses Video wurde am 07.05.2026 von WirtschaftsWoche auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Wer Bitcoin und andere Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, musste bislang in Deutschland keinen einzigen Cent Steuern auf seine Gewinne zahlen – egal ob es 1.000 Euro oder eine Million Euro sind. Dieses Steuerprivileg könnte schon bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 angekündigt, die Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen grundlegend zu überdenken. Was das konkret bedeutet, ist bislang offen – die Unsicherheit unter Anlegern ist jedoch groß.

Was plant das Bundesfinanzministerium bei der Krypto-Steuer?

Auslöser der Debatte ist ein einziger Satz aus der Haushaltspressekonferenz von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: Man wolle Kryptowährungen anders besteuern. Mehr Details gibt es bislang nicht. Im Raum stehen mehrere Szenarien:

  • Vollständiger Wegfall der einjährigen Haltefrist – Gewinne wären dann nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, was bei hohen Einkommen bis zu 42 Prozent bedeuten kann.
  • Einordnung von Kryptowährungen unter die Abgeltungssteuer (wie bei Aktien), mit einem Steuersatz von rund 26,375 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag.
  • Verlängerung der Haltefrist – etwa auf zehn Jahre, analog zu Immobilien – gilt jedoch als weniger wahrscheinliches Szenario.
  • Konsequentere Umsetzung des bestehenden Steuerrechts auf Basis neuer Meldepflichten.

Die Grünen haben bereits einen Gesetzesantrag eingebracht, der die Abschaffung der Haltefrist für Kryptowährungen fordert. Ob die Union diesen Kurs mitträgt, ist fraglich – sie stand solchen Plänen in der Vergangenheit stets kritisch gegenüber.

Abgeltungssteuer oder Einkommensteuer – welches Szenario trifft Anleger härter?

Fiele die Haltefrist ersatzlos weg, müssten Anleger jeden Kryptogewinn mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern – genau so, wie es heute schon bei unterjährigen Gewinnen der Fall ist. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab rund 70.000 Euro wären das 42 Prozent. Das wäre eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Status quo.

Die für viele Anleger attraktivere Alternative wäre die Einordnung unter die Abgeltungssteuer, wie sie für Aktiengewinne gilt. Mit rund 26 Prozent plus Solidaritätszuschlag wäre diese Lösung zwar nicht mit der bisherigen Steuerfreiheit vergleichbar, aber deutlich günstiger als der Spitzensteuersatz.

Ein wichtiger Nebeneffekt: In beiden Szenarien würden erstmals auch Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. Wer bisher Verluste mit Kryptowährungen über einem Jahr Haltezeit hatte, konnte diese nicht ansetzen. Das würde sich ändern – und könnte je nach Portfoliostruktur relevant sein.

DAC8-Meldepflicht: Mehr Transparenz für Finanzbehörden

Parallel zur Steuerdebatte greift seit diesem Jahr die EU-Richtlinie DAC8. Sie verpflichtet alle Kryptodienstleister dazu, Transaktionsdaten und Steuer-IDs ihrer Kunden an die Finanzbehörden zu melden. Bisher mussten Anleger ihre Kryptogewinne vollständig selbst deklarieren – was viele nicht getan haben.

Mit DAC8 bekommt die Finanzverwaltung erstmals belastbares Datenmaterial, um Steuererklärungen systematisch abzugleichen. Die ersten Meldungen werden ab dem 1. Juli 2025 erwartet. Optimisten sehen darin bereits eine ausreichende Maßnahme: Wenn bestehende Regeln konsequent durchgesetzt werden, könnten Mehreinnahmen für den Staat auch ohne einen Regimewechsel erzielt werden.

Was sollten Anleger jetzt tun?

Konkrete Handlungsempfehlungen sind derzeit kaum möglich, weil zu viele Details offen sind. Steuerberater raten Anlegern, zunächst die weiteren politischen Entwicklungen abzuwarten. Mehr Klarheit wird frühestens im Sommer 2025 erwartet, wenn parlamentarische Beratungen beginnen. Ein tatsächliches Gesetz dürfte frühestens im Rahmen eines Jahressteuergesetzes verabschiedet werden.

Sollte es einen Bestandsschutz für vor dem Stichtag angeschaffte Kryptowährungen geben – wie etwa in Österreich bei der dortigen Reform 2022 –, wäre ein voreiliger Verkauf möglicherweise unnötig. Gibt es keinen Bestandsschutz, könnte es hingegen sinnvoll sein, bestehende Positionen noch unter dem alten Regime zu veräußern und gleichzeitig vorhandene Verluste steuerlich zu nutzen.

Für die deutsche Kryptobranche steht dabei mehr auf dem Spiel als nur die Steuerbelastung einzelner Anleger: Ein abrupter Regimewechsel ohne Übergangsfristen würde jahrelang erarbeitete Rechtssicherheit zunichtemachen und den Standort Deutschland als Investitionsstandort für digitale Assets schwächen. Wie die Politik diesen Zielkonflikt auflöst, bleibt eine der spannendsten finanzpolitischen Fragen der kommenden Monate.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WirtschaftsWoche). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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