Behindertengleichstellungsgesetz: Bundestag debattiert Reform

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Dieses Video wurde am 07.05.2026 von phoenix auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2026 in erster Lesung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beraten. Das Gesetz soll die Barrierefreiheit im öffentlichen wie im privaten Bereich verbessern und richtet sich an die rund 13 Millionen Menschen in Deutschland, die mit einer anerkannten Behinderung oder Beeinträchtigung leben. Die Debatte offenbarte tiefe Meinungsverschiedenheiten: Während die Koalition den Entwurf als wichtigen Schritt bezeichnet, werfen Opposition, Verbände und Teile der Regierungsfraktionen dem Gesetz gravierende Schwächen vor.

Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eröffnete die Aussprache und hob zentrale Neuerungen hervor. Für den privaten Sektor gilt bislang kein gesetzliches Benachteiligungsverbot – das soll sich ändern. Künftig sollen private Unternehmen zu sogenannten angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden: Im Einzelfall müssen sie praktikable Lösungen anbieten, etwa eine mobile Rampe vor einem Friseursalon.

Im öffentlichen Bereich plant der Entwurf folgende Maßnahmen:

  • Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Gebärdensprache und Leichte Sprache
  • Verbindliche Fristen für den Abbau von Barrieren in Bundesbauten: Zielmarke 2035, vollständiger Abbau bis 2045
  • Recht auf Erläuterungen in einfacher Sprache bei Behördenkontakten für Menschen mit kognitiver oder seelischer Behinderung
  • Übergangsregelung für die Zertifizierung von Assistenzhunden
  • Kostenloses Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten

Bas betonte, Barrierefreiheit sei auch wirtschaftlich sinnvoll: Sie erschließe neue Kundengruppen und eröffne Unternehmen Chancen statt nur Pflichten.

Scharfe Kritik aus Opposition und eigenen Reihen

Trotz des Koalitionslobes fiel die Kritik fraktionsübergreifend deutlich aus. Corina Rüffer (Grüne) bezeichnete den Entwurf als „Schlag ins Gesicht” der Betroffenen und verwies auf eine Demonstration von Tausenden Menschen vor dem Bundestag anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen. Der Inklusionsaktivist Raul Krauthausen, zitiert von Sören Pellmann (Linke), nannte das Gesetz schlicht „scheiße”.

Besonders umstritten ist Paragraph 7 des Entwurfs, wonach alle baulichen Veränderungen pauschal als unverhältnismäßige Belastung für Unternehmen gelten sollen. Kritiker sehen darin einen Widerspruch zum erklärten Ziel des Gesetzes: Wenn bauliche Anpassungen per se als unzumutbar eingestuft werden, sei die Herstellung von Barrierefreiheit faktisch ausgeschlossen.

Auch SPD-Abgeordnete Heike Heubach machte keinen Hehl aus ihrer Enttäuschung. Sie erinnerte daran, dass schon 2016 eine vollständige Einbeziehung des Privatsektors versprochen worden sei – und erneut nicht gelungen ist. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, warnte, das Gesetz werde mehr Gerichte beschäftigen als Menschen mit Behinderung nützen.

Unionsredner mahnen Nachbesserungen an

Innerhalb der Koalition warb die Union für einen maßvollen Ansatz. Wilfried Öllers, Beauftragter für Teilhabe in der Unionsfraktion, lobte konkrete Fortschritte – etwa die verbindlichen Zeitmarken für Bundesbauten und das Kompetenzzentrum für Leichte Sprache – mahnte aber gleichzeitig an, der Staat müsse mit gutem Beispiel vorangehen und dürfe ambitioniertere Fristen nicht scheuen.

Hülia Düber (CDU) betonte, die erste Lesung sei erst der Startpunkt des parlamentarischen Verfahrens. Verbesserungen seien im Ausschuss möglich und erwünscht. Mark Biadatz (CDU) hob hervor, dass das Konzept der angemessenen Vorkehrungen erstmals auch auf die Privatwirtschaft ausgedehnt werde – ein Novum gegenüber dem bisherigen Recht.

Ausblick: Parlamentarische Beratungen mit offenem Ausgang

Nach der ersten Lesung wurde der Gesetzentwurf gemeinsam mit drei Anträgen – von AfD, Grünen und Linken – in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Dort sollen strittige Punkte wie der Ausschluss baulicher Veränderungen, die Reichweite von Schadensersatzansprüchen und die Verbindlichkeit von Fristen verhandelt werden.

Die Debatte zeigt, dass ein breiter gesellschaftlicher Druck besteht: Verbände wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der VdK, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Teile aller Fraktionen fordern ein deutlich stärkeres Gesetz. Ob das parlamentarische Verfahren die gravierenden Schwächen des Entwurfs beheben kann, wird sich in den kommenden Monaten entscheiden – und damit auch, ob das BGG 24 Jahre nach seinem Inkrafttreten endlich zu einem wirksamen Schutzinstrument für Menschen mit Behinderungen wird.

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