Dieses Video wurde am 08.05.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Kryptobesteuerung in Deutschland steht vor einem grundlegenden Wandel. Nachdem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angekündigt hat, Kryptowährungen künftig anders zu besteuern, haben nun sowohl die Grünen als auch die Linkspartei konkrete Gesetzesanträge in den Bundestag eingebracht. Die Vorschläge gehen in unterschiedliche Richtungen – mit erheblichen Folgen für Anleger, die auf die bisherige Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist gesetzt haben.
Grüne wollen Haltefrist für Kryptowerte abschaffen
Der Entwurf der Grünen zielt darauf ab, die einjährige Haltefrist im Rahmen von Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes für Kryptowerte ersatzlos zu streichen. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen digitalen Währungen würden dann unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Über diesen Entwurf soll das Parlament bereits in der kommenden Woche abstimmen.
Tritt das Gesetz in Kraft, wären Coins, die ab 2026 gekauft wurden, in jedem Fall steuerpflichtig – selbst wenn das Gesetz erst zum Jahreswechsel wirksam wird. Das letzte Kaufdatum, um die bisherige Steuerfreiheit sicher mitzunehmen, wäre demnach der 31. Dezember 2025 gewesen.
Eine offene Frage bleibt, ob Gewinne aus vor 2026 erworbenen Coins weiterhin steuerfrei bleiben. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts legt nahe, dass ein Vertrauensschutz gilt – doch Steuerexperten warnen, dass dies nicht gesichert ist.
Linkspartei setzt auf Abgeltungsteuer und Wegzugsbesteuerung
Die Linkspartei verfolgt einen anderen Ansatz: Kryptowerte sollen wie Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes behandelt werden. Das bedeutet: Gewinne unterlägen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag – insgesamt also 26,375 Prozent. Das wäre für Spitzenverdiener günstiger als der Grenzsteuersatz von 42 Prozent.
Allerdings geht der Entwurf der Linkspartei deutlich weiter: Er sieht eine Wegzugsbesteuerung vor. Wer während seines Aufenthalts in Deutschland Buchgewinne mit Kryptowerten erzielt hat, müsste diese auch ohne Verkauf versteuern. Ähnliche Regelungen existieren bereits für Unternehmen und unter bestimmten Umständen für ETFs.
Was eine Steuerreform für Anleger konkret bedeutet
Eine Beispielrechnung verdeutlicht die möglichen Auswirkungen: Wer im Mai 2021 für 100.000 Euro Bitcoin zum Preis von 34.000 Euro je Coin gekauft hat, sitzt heute auf mehr als doppelt so hohen Gewinnen. Nach bisheriger Regelung sind diese Gewinne nach Ablauf der Jahresfrist vollständig steuerfrei.
- Bei Besteuerung mit dem Spitzensteuersatz (42 % + Soli): Steuerbelastung von rund 4.431 Euro auf einen Kursgewinn von 10.000 Euro
- Bei Abgeltungsteuermodell (26,375 %): Belastung von rund 2.637,50 Euro auf denselben Gewinn
- Freibetrag von 1.000 Euro wäre in beiden Szenarien überschritten
- Mögliche automatische Quellensteuer durch Neobroker und Handelsplattformen
Steuerexperte Christoph Jun verweist auf das Verfassungsgerichtsurteil von 2010 zur Spekulationsteuer bei Immobilien und geht davon aus, dass rückwirkend erfasste Altgewinne erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen würden. Bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe könnten jedoch Jahre vergehen.
Koalition noch uneinig – CDU/CSU skeptisch
Bei aller politischer Dynamik stammen die bislang vorliegenden Entwürfe aus der Opposition. Der Koalitionspartner CDU/CSU steht den Plänen von SPD-Finanzminister Klingbeil skeptisch gegenüber. In einer Koalitionsregierung werden am Ende Kompromisse entscheiden, in welche Richtung die Reform tatsächlich geht.
Denkbar ist, dass sich die Koalitionäre auf ein Modell einigen, das Kryptowerte ähnlich wie klassische Wertpapiere behandelt – mit automatischem Steuerabzug an der Quelle durch Broker und Handelsplattformen. Für Anleger mit älteren Beständen bleibt die Rechtslage vorerst ungewiss. Klar ist: Der politische Druck, die bisherige Steuerfreiheit für Bitcoin-Gewinne zu beenden, ist so groß wie nie zuvor. Weitere Entwicklungen sind kurzfristig zu erwarten.
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