Dieses Video wurde am 26.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen möglicher Urkundenfälschung gegen den Berliner Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak von der Partei Die Linke eingeleitet. Im Zentrum des Verdachts steht ein gefälschter Gastausweis für den Deutschen Bundestag, den Koçak nach bisherigem Kenntnisstand selbst hergestellt und anschließend an eine andere Person weitergegeben haben soll. Der Fall wurde durch einen Bericht der Bild-Zeitung öffentlich bekannt.
Gefälschter Bundestags-Gastausweis aufgeflogen
Der Vorfall nahm im März 2026 eine entscheidende Wendung: Der gefälschte Ausweis wurde tatsächlich genutzt, um Zutritt zum Bundestag zu erlangen. Dabei flog der Schwindel auf. Sicherheitsbehörden des Bundestages stellten die Fälschung fest und leiteten die entsprechenden Schritte ein.
Gastausweise ermöglichen Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu bestimmten Bereichen des Parlaments. Abgeordnete können solche Ausweise regulär für Gäste beantragen. Die eigenständige Herstellung eines solchen Dokuments stellt jedoch einen erheblichen Regelverstoß dar und kann den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen.
Der Vorgang ist auch sicherheitspolitisch brisant, da der Bundestag zu den besonders geschützten Gebäuden in Deutschland zählt. Unbefugter Zutritt durch gefälschte Dokumente wird von den Sicherheitsbehörden als ernstes Vergehen gewertet.
Koçak erklärt Aktion als Social-Media-Projekt
Ferat Koçak hat sich zu den Vorwürfen geäußert und den Vorfall mit einem Social-Media-Projekt begründet. Details zu Art und Zweck dieses Projekts blieben zunächst vage. Ob diese Erklärung strafrechtlich entlastend wirken kann, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Koçak ist seit dem vergangenen Jahr Mitglied des Deutschen Bundestages. Er gehört der Berliner Landesgruppe der Linken an und war zuvor vor allem als kommunalpolitischer Aktivist bekannt. In der Vergangenheit hatte er selbst wiederholt auf Missstände in Sicherheitsbehörden hingewiesen – nun steht er selbst im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen.
Mögliche rechtliche Konsequenzen
Der Tatbestand der Urkundenfälschung ist in Deutschland im Strafgesetzbuch verankert und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Für Abgeordnete des Bundestages gelten dabei keine Sonderregelungen – die parlamentarische Immunität schützt grundsätzlich nicht vor der Einleitung von Ermittlungen, wenn der Bundestag diese aufhebt oder die Staatsanwaltschaft direkt tätig wird.
Relevante Aspekte des Falls im Überblick:
- Koçak soll den Gastausweis eigenhändig hergestellt haben
- Der Ausweis wurde an eine Drittperson weitergegeben
- Die Nutzung des Ausweises erfolgte im März 2026
- Die Fälschung wurde beim tatsächlichen Zutrittsversuch entdeckt
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung
Politische Einordnung und Ausblick
Der Fall belastet die ohnehin unter Druck stehende Partei Die Linke politisch zusätzlich. In einem parlamentarischen Umfeld, in dem Vertrauen und Integrität zentrale Werte sind, wiegt ein solcher Vorwurf gegen einen amtierenden Abgeordneten schwer.
Ob sich der Anfangsverdacht erhärtet und es zu einer Anklage kommt, bleibt abzuwarten. Koçak gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dürften in den kommenden Wochen konkretere Ergebnisse liefern und könnten weitere politische Debatten über den Umgang mit Sicherheitsregeln im Bundestag anstoßen.
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