Dieses Video wurde am 05.05.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Eine mögliche Kryptosteuer versetzt Bitcoin-Anleger in Deutschland in Alarmbereitschaft: Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) erarbeitet offenbar einen Gesetzesentwurf, der die bisherige einjährige Steuerfreiheit auf Kryptowährungsgewinne abschaffen würde. Was bisher als sicheres Privileg galt, könnte schon bald der Vergangenheit angehören – mit weitreichenden Folgen für Millionen Anleger.
Aktuelle Rechtslage: Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist
Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte länger als 365 Tage hält und anschließend mit Gewinn verkauft, muss in Deutschland bislang keine Steuern zahlen. Geregelt ist dies in Paragraph 23 des Einkommensteuergesetzes. Kryptowerte werden dort gemeinsam mit Gold, Münzen und edlen Weinen als „sonstige Wirtschaftsgüter” eingestuft.
Wer innerhalb der Jahresfrist verkauft, zahlt hingegen seinen persönlichen Einkommensteuersatz auf den Gewinn – abzüglich einer jährlichen Freigrenze von 1.000 Euro. Diese Regelung wurde zuletzt im Februar 2023 vom Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt.
Für manchen Politiker gilt diese Steuerfreiheit als Privileg gegenüber Aktionären, die auf Kursgewinne stets Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen müssen – unabhängig von der Haltedauer.
Warum der Fiskus jetzt stärker hinschaut
Zwei Faktoren machen eine Reform politisch attraktiver als je zuvor. Erstens: Laut einer Berechnung aus dem Vorjahr lagen allein bis 2024 mehr als 47 Milliarden Euro an unrealisierten Kryptowährungsgewinnen in deutschen Depots – ein enormes Steueraufkommen, das dem Haushalt bislang entgeht.
Zweitens: Mit der EU-Richtlinie DAC8 sind Kryptobörsen nun verpflichtet, Börsennamen, Steuer-ID und Transaktionsvolumen direkt an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Das Finanzamt erhält damit Einblicke, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren – und hat zehn Jahre Zeit, die Daten abzugleichen.
Zwei Szenarien für eine neue Kryptobesteuerung
In der politischen Debatte zeichnen sich zwei konkrete Modelle ab:
- Szenario 1 – Gleichstellung mit Aktien: Kryptowerte werden wie Wertpapiere behandelt. Auf jeden Gewinn fallen pauschal 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, also effektiv 26,375 %. Bei 1.000 Euro Gewinn wären das rund 264 Euro Steuerlast. Vorteil für Gutverdiener: Der Grenzsteuersatz ist auf 26,375 % gedeckelt.
- Szenario 2 – Haltefrist auf null Jahre: Krypto bleibt formal ein privates Veräußerungsgeschäft, doch jeder Gewinn ab dem ersten Tag wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % würden von 1.000 Euro Gewinn bis zu 420 Euro ans Finanzamt fließen.
In beiden Szenarien wäre die bisherige Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer dauerhaft Geschichte.
Bestandsschutz und mögliche Übergangsregelungen
Verfassungsrechtlich gelten vollständig rückwirkende Steuern auf vergangene Gewinne als schwer durchsetzbar. Juristen erwarten daher eine Stichtagsregelung: Alle Coins, die vor dem Datum der Gesetzesverkündung erworben wurden, könnten Bestandsschutz genießen und wären bei Verkauf nach zwölf Monaten weiterhin steuerfrei veräußerbar – auch noch in Jahren oder Jahrzehnten.
Nur Neukäufe ab dem Stichtag würden dem neuen Recht unterliegen. Das könnte vor der Einführung zu einer Torschlusspanik führen, bei der Anleger ihre Positionen massiv aufstocken, um sich die Steuerfreiheit für die Zukunft zu sichern.
Allerdings: Genau weil der Fiskus bei einem Bestandsschutz auf Milliarden an Steuereinnahmen verzichten würde, ist nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber auf eine Übergangsregelung verzichtet und die neue Besteuerung sofort auch auf Altgewinne anwendet. Das würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht führen.
Klar ist: Die Zeiten, in denen Krypto-Anleger in Deutschland nach einem Jahr entspannt steuerfrei verkaufen konnten, könnten bald enden. Wer größere Bitcoin- oder Ether-Bestände hält, sollte die weiteren Entwicklungen im Finanzministerium genau im Blick behalten und sich frühzeitig steuerrechtlich beraten lassen.
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