Abschiebungen scheitern: Sabotage durch Bundesländer?

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Dieses Video wurde am 19.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die von der schwarz-roten Bundesregierung ausgerufene Asylwende gerät ins Stocken – nicht wegen fehlender Beschlüsse auf Bundesebene, sondern wegen mangelnder Umsetzung durch die Länder. Flüge werden gebucht, die Bundespolizei bereitet Abschiebungen vor, doch die Ausreisepflichtigen sind schlicht nicht auffindbar, wenn die Behörden an der Tür klopfen. Kritiker sprechen offen von politischer Sabotage. Ein Blick auf die Zahlen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, wie tief das strukturelle Problem sitzt.

Koalitionsvertrag ohne Wirkung: Was auf dem Papier steht

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist der sogenannte Ausreisegewahrsam klar geregelt: Wer nach Ablauf der Frist von sieben bis dreißig Tagen zur freiwilligen Ausreise nicht ausgereist ist, kann in Abschiebegewahrsam genommen werden. Das Aufenthaltsgesetz liefert mit Paragraph 63b die rechtliche Grundlage für die Praxis der Abschiebehaft.

Doch die Umsetzung liegt bei den Bundesländern – und dort hapert es gewaltig. Einige Länder verfügen kaum über Abschiebehaftplätze, andere nutzen vorhandene Kapazitäten nicht konsequent. Bundesweit gibt es zwar ausreichend Plätze, sodass theoretisch immer irgendwo ein freier Platz vorhanden ist. Das Problem ist nicht die Infrastruktur, sondern der politische Wille.

Untergetaucht vor dem Abflug: Das Vollzugsversagen in Zahlen

Die Zahlen, die Bild-Chefautor Politik Peter Tiede zusammengestellt hat, sind ernüchternd. Bundesländer scheitern reihenweise daran, ausreisepflichtige Personen rechtzeitig zum Flughafen zu bringen – obwohl Flüge bereits gebucht und bezahlt sind.

  • Berlin: 63 % der geplanten Abschiebungen gescheitert – bei nur zehn Abschiebehaftplätzen und einem Ziel von 5.027 Abschiebungen im laufenden Jahr
  • Baden-Württemberg: 38 % nicht vollzogen
  • Niedersachsen: 34 % gescheitert
  • Sachsen: 33 % nicht durchgeführt
  • Brandenburg: 32 % der Fälle ohne Vollzug

Ein wesentlicher Grund: Ausreisepflichtige können nach Ablauf der 30-Tage-Frist kalkulieren, wann mit einer Abholung zu rechnen ist, und tauchen schlicht unter – bei Verwandten, in einer anderen Stadt oder schlicht durch Abwesenheit. Dieses strukturelle Vollzugsdefizit besteht seit Jahren und ist keine neue Erkenntnis.

250.000 Ausreisepflichtige – und die Duldungspraxis unter der Lupe

Noch gravierender ist der Blick auf den Gesamtbestand: Rund 250.000 Menschen sind in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Doch tatsächlich abschiebbar sind davon lediglich etwa 50.000 Personen. Der Grund: Rund 200.000 befinden sich in einer Duldung – einem Status, der das Bleiben erlaubt, ohne einen Anspruch darauf zu begründen.

In manchen Fällen ist diese Duldung rechtlich und humanitär geboten, etwa wenn einer Person in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Doch das ist nicht der Regelfall. Deshalb fordern Kritiker eine konsequente Überprüfung, wer auf welcher Grundlage noch eine Duldung erhält.

Forderung: Abschiebungen in Bundeshand übergeben

Der Ruf nach einer Zentralisierung der Abschiebezuständigkeit wird lauter. Die Kernforderung: Die Verantwortung für Abschiebungen soll von den Ländern auf Bundesbehörden – insbesondere die Bundespolizei – übertragen werden. Parallel dazu werden bundesweit verteilte Abschiebegewahrsamsplätze in einer Größenordnung von 2.000 bis 5.000 gefordert, finanziert und betrieben vom Bund.

Die Entwicklung der Abschiebestatistik unterstreicht den Handlungsdruck: Im Jahr 2021 wurden lediglich 4.795 Abschiebungen vollzogen. Im Vorjahr waren es bereits 18.169 – doch selbst diese Zahl gilt angesichts von 250.000 Ausreisepflichtigen als bei weitem nicht ausreichend.

Solange die Zuständigkeit bei den Ländern verbleibt, bleibt die Asylpolitik des Bundes eine Ankündigung ohne verlässliche Wirkung. Ob der politische Druck groß genug ist, um eine echte Kompetenzverschiebung durchzusetzen, wird sich in den kommenden Monaten entscheiden – nicht zuletzt mit Blick auf den wachsenden Unmut in der Bevölkerung über ausbleibende Ergebnisse.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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