Religiöse Gefährder mit Doppelpass: 104 Fälle

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Dieses Video wurde am 26.08.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

In Deutschland besitzen 104 als religiös motivierte Gefährder eingestufte Personen neben der deutschen noch eine zweite Staatsangehörigkeit. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Die Zahlen befeuern eine bereits seit Jahren schwelende politische Debatte über das Staatsangehörigkeitsrecht, Abschiebungen und die innere Sicherheit in Deutschland.

Doppelpass bei Gefährdern: Die Zahlen im Überblick

Die betroffenen Personen sind laut den Behördenangaben neben der deutschen vor allem Staatsbürger folgender Länder:

  • Türkei
  • Marokko
  • Libanon

Diese Kombination aus deutschem Pass und einer weiteren Staatsangehörigkeit ist sicherheitspolitisch brisant. Denn sie eröffnet zumindest theoretisch die Möglichkeit, diesen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen und sie in ihre Herkunftsländer abzuschieben – ohne dass sie staatenlos werden würden, was nach internationalem Recht in der Regel unzulässig ist.

Die Daten wurden auf Anfrage des stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Sebastian Münzenmeier erhoben und vom Innenministerium offiziell bestätigt.

Politische Forderungen nach Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Münzenmeier nutzt die Zahlen als Argument für eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Einbürgerungspolitik. Er fordert konkret:

  • Abschaffung des Doppelpasses als Regelfall
  • Einbürgerung frühestens nach 10 Jahren Aufenthalt
  • Nachgewiesene, umfassende Integration als Voraussetzung

Die Forderungen sind nicht neu, gewinnen aber durch die aktuellen Sicherheitszahlen neue politische Schlagkraft. Kritiker werfen der AfD vor, Sicherheitsdebatten gezielt für eine restriktive Migrationspolitik zu instrumentalisieren. Befürworter strengerer Regeln sehen in den Zahlen hingegen einen konkreten Handlungsbedarf.

Islamismus in Deutschland: Ausmaß und Bedrohungslage

Der breitere Kontext der Debatte ist alarmierend: Nach Angaben des Verfassungsschutzes leben derzeit knapp 29.000 Islamisten in Deutschland. Von diesen gelten rund 9.000 Personen als gewaltbereit – also als potenziell gefährlich im Sinne eines möglichen Terrorakts oder einer schweren Straftat mit religiös motiviertem Hintergrund.

Die 104 Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sind dabei eine besondere Teilmenge: Sie sind von den Behörden bereits als Gefährder klassifiziert, also als Individuen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer schwerwiegenden politisch motivierten Straftat vorliegen. Dieser Status ist die höchste Risikostufe, die Sicherheitsbehörden vergeben.

Rechtliche Hürden bei Ausbürgerung und Abschiebung

So einfach, wie es politisch klingt, ist ein Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit rechtlich nicht umzusetzen. Das Grundgesetz sowie das Staatsangehörigkeitsgesetz setzen enge Grenzen. Eine Ausbürgerung ist nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen möglich, etwa bei freiwilligem Eintritt in ausländische Streitkräfte oder bei erschlichener Einbürgerung.

Zudem müssen Abschiebungen stets mit der Menschenrechtslage im Zielland vereinbar sein. Länder wie der Libanon oder Marokko stehen dabei regelmäßig unter besonderer Beobachtung. Gleichzeitig zeigen die Zahlen, dass bei einem Teil der Gefährder die formalen Voraussetzungen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen prinzipiell gegeben wären.

Die Debatte dürfte angesichts der anhaltend hohen Zahl islamistischer Gefährder in Deutschland weiter an Fahrt gewinnen. Innenpolitisch ist das Thema Staatsangehörigkeitsrecht ein zentrales Konfliktfeld – mit Blick auf die öffentliche Sicherheit ebenso wie auf die Grundrechte der Betroffenen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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