Dieses Video wurde am 08.09.2026 von Handelsblatt auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat nach einem Rekordsommer mit zahlreichen Hitzetoten einen weitreichenden Vorschlag gemacht: Klimaanpassung soll als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz geschrieben werden. Die Idee: Der Bund darf Kommunen dauerhaft beim Hitzeschutz unterstützen – und nicht nur über befristete Förderprogramme. Seither streiten Union und SPD, ob das die richtige Antwort auf die Klimakrise ist. Die Kabinettsklausur Ende August hat eine Entscheidung vertagt. Jurist Emanuel Schlichter, der für die Organisation German Zero zur Klimapolitik berät und den Verein Rechte der Natur leitet, hält Schneiders Vorstoß für einen wichtigen, aber unvollständigen Schritt.
Die Gemeinschaftsaufgabe: Was sie kann – und was nicht
Das Verfassungsrecht setzt dem Bund enge Grenzen, wenn es um die direkte Finanzierung von Kommunen geht. Das sogenannte Konnexitätsprinzip besagt, dass Geld dort bereitgestellt werden muss, wo Aufgaben anfallen – in der Regel also bei den Ländern, nicht beim Bund. Eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz würde dieses Prinzip für bestimmte Bereiche durchbrechen und dem Bund erlauben, Länder und Kommunen direkt bei der Finanzierung zu unterstützen.
Schlichter betont, dass die Gemeinschaftsaufgabe kein Allheilmittel ist. Sie schafft zunächst einen gemeinsamen Beratungsrahmen für Bund, Länder und Kommunen – ein Symbol der Anerkennung, dass die Herausforderung gemeinsam gestemmt werden muss. Wie viel Geld am Ende fließt und wohin, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
Wichtig ist dabei: Klimaschutz und Klimaanpassung sind für Kommunen bisher freiwillige Aufgaben, keine Pflichtaufgaben. Das bedeutet, sie erhalten dafür keine zweckgebundenen Mittel von den Ländern – und sollen trotzdem die Transformation vor Ort vorantreiben.
Das kommunale Finanzierungsloch ist riesig
Die Zahlen hinter der Debatte sind eindrücklich. Schlichter nennt mehrere Eckdaten, die das Ausmaß des Problems verdeutlichen:
- 230 Milliarden Euro kommunaler Investitionsrückstand bei Schulen, Bädern und Straßen (Quelle: KfW)
- Knapp 32 Milliarden Euro Finanzierungsdefizit der Kommunen allein im vergangenen Jahr
- Mindestens 20 Milliarden Euro zusätzlicher Jahresbedarf für klimaneutrale Umgestaltung von Verkehr, Gebäuden und Wärme (Studie FÖS)
- Kommunen tragen rund ein Viertel der staatlichen Aufgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen (Städtetag)
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Viele Kommunen fehlt schlicht das Personal, um Förderprogramme des Bundes überhaupt zu beantragen. Größere Städte mit ausreichend Verwaltungskapazitäten profitieren überproportional – kleinere Gemeinden gehen leer aus. Eine Gemeinschaftsaufgabe könnte, so Schlichter, auch hier Abhilfe schaffen, indem der Bund Kommunen bei der Personalgewinnung unterstützt.
Klimaanpassung allein reicht nicht – Klimaschutz im Grundgesetz muss dazu
Schlichter wirbt ausdrücklich dafür, nicht nur die Klimaanpassung, sondern auch den Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Seinen Beitrag für den Verfassungsblog bezeichnet er Schneiders Entwurf als „halbe Gemeinschaftsaufgabe”.
Die Begründung ist pragmatisch: Klimaanpassungsmaßnahmen wie Verschattung, Stadtbegrünung oder Schwammstädte werden langfristig wirkungslos, wenn die globale Erwärmung weiter voranschreitet. Mit jedem weiteren Zehntel Grad steigen die Kosten für Anpassung exponentiell. Wer nur Symptome bekämpft, ohne die Ursachen anzugehen, verliert den Kampf langfristig.
Schlichter plädiert deshalb für einen integrierten Ansatz: Maßnahmen, die gleichzeitig dem Klimaschutz und der Anpassung dienen – etwa Solaranlagen als Verschattung – sollten systematisch gefördert werden. Beides gehöre untrennbar zusammen.
Politische Machbarkeit und der Blick auf den Haushalt
Eine Grundgesetzänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Die Union blockiert bislang selbst die schlankere Variante einer reinen Klimaanpassungs-Gemeinschaftsaufgabe. Dennoch sieht Schlichter Bewegungspotenzial: Die Union ist in den Kommunen stark verwurzelt und spürt den Druck der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Zudem könnte ein Paket entstehen, das mehrere Interessen bündelt – Klimaschutz für die Grünen, Haushaltsdisziplin für die Union, Schuldenbremsenreform für die Linke.
Kurzfristig richtet Schlichter den Blick auf den Bundeshaushalt 2027, dessen erste Lesung unmittelbar bevorsteht. Er fordert, eine geplante globale Minderausgabe von 4,4 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds rückgängig zu machen und EU-Emissionshandelserlöse zweckgebunden für den Klimaschutz zu reservieren. Insgesamt müssten mindestens 7 Milliarden Euro mehr in den Klimaschutz fließen, wenn die Bundesregierung ihre Ankündigungen ernst nehme.
Ob die Politik nach dem heißen Sommer 2026 tatsächlich handelt oder es bei Formeln bleibt, wird sich in den kommenden Haushaltsverhandlungen zeigen. Die Debatte um eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz dürfte dabei zum Gradmesser werden, wie ernst Bund und Länder die kommunale Transformation wirklich nehmen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (Handelsblatt). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.


