Monday, 5. October 2026
Colorado

Gleitschirm-Pendler: Fluglotse fliegt zur Arbeit

Ein Fluglotse aus Colorado pendelt täglich per motorisiertem Gleitschirm zur Arbeit. Wie Jake Hatzler seinen ungewöhnlichen Arbeitsweg meistert.

Redaktion · 5. October 2026, 11:15 Uhr · 3 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 05.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Kein Stau, kein Hupen, kein schleichendes Vorwärtskommen: Jake Hatzler aus dem US-Bundesstaat Colorado hat seinen Arbeitsweg kurzerhand in die Luft verlegt. Der 28-jährige Fluglotse pendelt täglich mit einem motorisierten Gleitschirm von seiner Wohnung zum Flugplatz Pueblo – und sorgt damit in den USA für Aufsehen. Sein ungewöhnlicher Weg zeigt, welche kreativen Lösungen möglich sind, wenn Infrastruktur und Regelwerk es zulassen.

Vom E-Board in die Lüfte: So sieht der Arbeitsweg aus

Jeden Morgen verlässt Jake Hatzler seine Wohnung bestens ausgerüstet: Mit einem Propeller auf dem Rücken und dem Gleitschirm in der Hand rollt er zunächst auf einem E-Board zur nächstgrößeren Straße. Dort baut er sein Equipment auf, nimmt Anlauf und hebt ab.

Die Inspiration dazu kam aus einem YouTube-Video: Ein Mann flog zu McDonald’s, holte sich einen Hamburger und flog wieder nach Hause. Für Hatzler war sofort klar – dieses Konzept lässt sich auch auf den Arbeitsweg übertragen.

Der Flugplatz von Pueblo liegt rund 20 Flugminuten von seiner Wohnung entfernt. Rechnet man jedoch An- und Abreise sowie den Auf- und Abbau des Equipments mit ein, ist der Gleitschirm-Pendler nicht wirklich schneller als mit dem Auto. Der Spaßfaktor ist jedoch unschlagbar: „Autofahren macht bei weitem nicht so viel Spaß”, sagt Hatzler.

Rechtliche Lage: Keine Lizenz für motorisierte Gleitschirme nötig

Was in Deutschland schwer vorstellbar wäre, ist in den USA rechtlich problemlos möglich. Für das motorisierte Gleitschirmfliegen – auch Powered Paragliding genannt – ist in den USA keine Pilotenlizenz erforderlich. Stattdessen gelten die US-Bundesregeln für Ultraleichtflugzeuge.

Diese Regeln schreiben unter anderem vor:

  • Der Betrieb ist ausschließlich tagsüber erlaubt.
  • Das Überfliegen von Städten und Gemeinden mit dichtem Verkehr ist untersagt.
  • Piloten müssen sich an die allgemeinen Luftraumregelungen halten.

In seinem Wohnort Pueblo stellen diese Vorschriften für Hatzler kein Problem dar. Die ländliche Umgebung bietet genug Platz, um die Auflagen problemlos einzuhalten.

Absprache mit der Chefin: Anmeldung per Funk im Tower

Bevor Hatzler seinen Gleitschirm-Pendlerweg antrat, holte er sich die ausdrückliche Genehmigung seiner Vorgesetzten. Gemeinsam wurde im Regelwerk nachgeforscht – ohne Ergebnis: Keine Vorschrift untersagte ihm das Vorhaben.

Die einzige Auflage: Bevor er in den Luftraum über dem Flugplatz einfliegt, muss er sich per Funk bei seinen Kollegen im Tower melden. Als Fluglotse kennt Hatzler die Abläufe und Kommunikationswege aus dem Effeff – eine Bedingung, die er problemlos erfüllt.

Das Zusammenspiel aus beruflichem Fachwissen, passender Gesetzeslage und einer aufgeschlossenen Arbeitgeberin macht seinen Fall zu einem echten Einzelfall. Nicht jeder Pendler dürfte so günstige Voraussetzungen vorfinden.

Ausblick: Vorbild für kreative Mobilität?

Hatzlers Arbeitsweg bleibt eine Ausnahme – und ist an spezifische geografische sowie rechtliche Bedingungen geknüpft, die sich nicht ohne Weiteres übertragen lassen. Dennoch zeigt sein Beispiel, dass alternative Mobilitätslösungen abseits des Autos möglich sind, wenn Rahmenbedingungen und persönliches Know-how zusammenpassen.

Ob motorisierte Gleitschirme jemals eine breitere Rolle im städtischen oder regionalen Pendlerverkehr spielen könnten, bleibt fraglich. Die strengeren Luftraumregelungen in dicht besiedelten Regionen – sowohl in den USA als auch in Europa – setzen enge Grenzen. Vorerst bleibt Jake Hatzler ein inspirierendes Einzelbeispiel dafür, wie unkonventionell Mobilität gedacht werden kann.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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