BSW fordert Neuauszählung der Bundestagswahl
Das BSW fordert eine Neuauszählung der Bundestagswahl und sieht systematische Zählfehler als belegt an. Der Fall liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.
Dieses Video wurde am 21.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verpasste den Einzug in den Bundestag nach eigenen Angaben nur knapp – und zweifelt an der Richtigkeit des amtlichen Ergebnisses. Die Partei fordert eine Neuauszählung der Bundestagswahl und hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Im Raum stehen Vorwürfe systematischer Zählfehler, die das demokratische Fundament von Wahlen in Frage stellen sollen.
Nur 9.500 Stimmen fehlen – BSW sieht Belege für Zählfehler
Nach dem offiziellen Ergebnis der Bundestagswahl verfehlte das BSW die Fünfprozenthürde um rund 9.500 Stimmen – das entspricht einem Abstand von nur etwa 0,019 Prozentpunkten. Für die Partei ist das kein Zufall. Wählerinnen und Wähler hatten sich bereits am Tag nach der Wahl gemeldet und berichtet, in bestimmten Wahllokalen BSW gewählt zu haben, obwohl dort null Stimmen für die Partei verzeichnet worden seien.
Daraufhin recherchierte das BSW und stellte einen statistischen Zusammenhang fest: In Wahlbezirken, in denen das BSW ungewöhnlich wenige oder gar keine Stimmen erhalten hatte, verzeichneten Kleinstparteien wie Bündnis Deutschland – die auf dem Stimmzettel in der Nähe des BSW platziert waren – auffällig viele Stimmen. Die Partei wertet dies als Beleg für systematische Zählfehler.
Wahlprüfungsverfahren ohne Erfolg – Weg nach Karlsruhe
Das BSW wandte sich mit seinen Befunden an Kreiswahlleiter, Landeswahlleiter und die Bundeswahlleiterin – ohne Ergebnis. Auch ein Wahlprüfungsverfahren beim Deutschen Bundestag blieb erfolglos. Als letzter institutioneller Ausweg bleibt nun das Bundesverfassungsgericht.
Kritisch wird dabei angemerkt, dass allein der Bundestag ein Wahlprüfungsverfahren einleiten kann – und dass Abgeordnete kaum ein Interesse daran haben dürften, eine Neuauszählung zu veranlassen, die anderen Parteien Mandate und Mittel kosten könnte. Das BSW selbst ist im aktuellen Bundestag nicht vertreten und verfügt damit über keinen parlamentarischen Hebel.
- Beschwerden beim Kreiswahlleiter blieben ohne Reaktion
- Landeswahlleiter und Bundeswahlleiterin wiesen die Einwände zurück
- Der Bundestag lehnte eine Wahlprüfung ab
- Das Bundesverfassungsgericht soll noch in diesem Jahr entscheiden
Verfassungsgericht: Alte Rechtsprechung spricht für Neuauszählung
Das BSW beruft sich auf eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das in einem vergleichbaren Fall auf Landesebene geurteilt hatte: Bei einem sehr knappen Ergebnis und nachgewiesenen Wahlfehlern sei eine Neuauszählung geboten. Sollte das Gericht dieser Linie treu bleiben, müsste es dem Antrag des BSW entsprechen.
Ob das geschieht, ist offen. Die Chancen seien schwer einzuschätzen, heißt es – schließlich gelte auch in Karlsruhe das geflügelte Wort: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.”
Zugleich wird eine strukturelle Debatte angestoßen: Sollte der Deutsche Bundestag weiterhin die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts aus seiner Mitte wählen? Kritiker sehen darin einen Interessenkonflikt, da frühere Parteimitglieder über Rechtsfragen entscheiden, die politisch höchst relevant sind.
Demokratiefrage: Was gilt, wenn Stimmen nicht zählbar sind?
Das BSW zieht aus dem gesamten Vorgang eine weitreichende Schlussfolgerung: Wenn eine abgegebene Stimme am Ende nicht verlässlich der gewählten Partei zugerechnet werden kann, sei der demokratische Grundsatz freier und gleicher Wahlen gefährdet.
Als Vergleich dient ein Vorfall in Bremen, wo eine Neuauszählung der AfD nachträglich den Fraktionsstatus sicherte – nachdem zunächst Stimmen falsch erfasst worden waren. Das zeige: Zählfehler sind kein rein theoretisches Problem.
Für Bürgerinnen und Bürger sei der Befund besonders beunruhigend: Wenn selbst eine Partei mit finanziellen Mitteln und juristischer Expertise kaum Möglichkeiten hat, eine Wahl wirksam überprüfen zu lassen, sei das für Einzelpersonen faktisch unmöglich. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird damit zu einem Grundsatzurteil über die Überprüfbarkeit von Wahlen in Deutschland.
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