Return-Hubs: Deutschland plant Abschiebungen über Ruanda
Deutschland verhandelt über Return-Hubs in Ruanda, um ausreisepflichtige Personen schneller abzuschieben. Was steckt hinter dem Modellversuch mit fünf EU-Ländern?
Dieses Video wurde am 22.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Deutschland verhandelt gemeinsam mit mehreren EU-Partnern über sogenannte Return-Hubs – Einrichtungen in Drittstaaten wie Ruanda, über die ausreisepflichtige Personen schneller in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollen. Der CSU-Politiker und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, Stefan Meyer, begrüßt das Vorhaben ausdrücklich und sieht darin ein konkretes Zeichen der Migrationswende unter Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Die Verhandlungen laufen noch, ein endgültiger Vertrag ist bislang nicht unterzeichnet.
Return-Hubs als Baustein der Migrationswende
Der Ansatz ist nicht neu: Neben Deutschland verfolgen auch Österreich, Griechenland, die Niederlande und Dänemark das Ziel, Abkommen mit Drittstaaten zu schließen, um ausreisepflichtigen Personen schneller außer Landes bringen zu können. Meyer bezeichnet das Modell als „sehr gewinnbringenden Ansatz” und als Beleg dafür, dass die aktuelle Bundesregierung die angekündigte Migrationswende tatsächlich umsetzt.
Entscheidend sei laut Meyer, dass es sich dabei ausschließlich um Personen handelt, deren Asylverfahren in einem EU-Land bereits vollständig abgeschlossen wurde – also um rechtskräftig ausreisepflichtige Menschen, die Deutschland aus verschiedenen Gründen nicht verlassen.
Der Unterschied zum gescheiterten britischen Modell
Kritiker verweisen auf das britische Ruanda-Modell, das als teures Scheitern gilt: Großbritannien zahlte rund 700 Millionen Pfund, schob jedoch keinen einzigen Menschen ab. Meyer sieht den deutschen Ansatz dennoch auf einem anderen Fundament. Während Großbritannien auch die Asylverfahren selbst nach Ruanda auslagern wollte, sind im neuen Modell sämtliche Verfahren bereits abgeschlossen. Damit entfallen laut Meyer zentrale Rechtsfragen, etwa welches Rechtsregime – das ruandische oder das europäische – zur Anwendung kommt.
Die rechtlichen Risiken sind dennoch nicht von der Hand zu weisen. Das Modell muss sowohl menschenrechtlichen als auch ausländerrechtlichen Standards standhalten.
Modellversuch mit begrenzten Plätzen – zunächst nur 20 für Deutschland
In einer ersten Phase ist der Umfang des Projekts bewusst klein gehalten. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
- Insgesamt 100 Plätze in der ersten Phase des Modellversuchs
- Jeweils 20 Plätze pro beteiligtem Land, darunter Deutschland
- Fünf EU-Länder nehmen an dem Pilotprojekt teil
- Minderjährige sind ausdrücklich vom Modell ausgeschlossen
- Bei Erfolg ist eine deutliche Ausweitung der Kapazitäten geplant
Meyer räumt ein, dass 20 Plätze allein das Problem der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland nicht lösen. Er betont jedoch, dass der Modellversuch ein „klares Zeichen” sei, dass die Politik beim Thema Abschiebung „einen Zahn zulege”.
Menschenrechte und Kontrolle: Offene Fragen bleiben
Bereits absehbar ist Kritik von Menschenrechtsorganisationen und NGOs. Zentrale Bedenken betreffen den Rechtsschutz der Betroffenen sowie die Lebensbedingungen in den Einrichtungen vor Ort. Meyer fordert, dass der Aufenthalt in Ruanda so kurz wie möglich gehalten wird und Nichtregierungsorganisationen uneingeschränkten Zugang zu den Einrichtungen erhalten.
Er betont, dass menschenwürdige Unterbringung nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern auch im deutschen Interesse und im Interesse des Drittstaates liege. Wie die Kontrolle in der Praxis gewährleistet werden soll, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Ob das Modell tatsächlich zur wirksamen und rechtssicheren Lösung wird, hängt vom Verlauf der laufenden Verhandlungen und dem Ergebnis des Pilotprojekts ab. Bei Erfolg könnte das Return-Hub-Konzept zum festen Bestandteil der europäischen Rückführungspolitik werden – und eine neue Blaupause für den Umgang mit ausreisepflichtigen Personen in der EU liefern.
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