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Abschiebe-Leaks: Wie ein Terror-Verdächtiger blieb

Interne Behördenakten zeigen: Ein als Terrorist geführter Mann konnte trotz Abschiebehaft nicht nach Griechenland abgeschoben werden – und heiratete danach eine deutsche Staatsbürgerin.

Redaktion · 25. September 2026, 14:27 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 25.09.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Tausende Seiten interner Behördenakten aus Niedersachsen dokumentieren nach Recherchen des Nachrichtenportals NIUS ein tiefgreifendes Versagen im deutschen Abschiebewesen. Im Mittelpunkt der als Abschiebe-Leaks bezeichneten Serie steht der Fall eines Mannes namens Albara Barbak – geführt im deutschen Polizeisystem als politisch motivierter Straftäter, im internationalen Schengener Informationssystem als Person mit Terrorismusbezug der höchsten Gefahrenstufe. Trotz Abschiebehaft, gebuchtem Flug und geplanter Sicherheitsbegleitung blieb er in Deutschland – und ist heute nicht mehr abschiebbar.

Wer ist Albara Barbak und welche Vorwürfe bestehen?

Albara Barbak ist nach Angaben der Rechercheure Mitglied der in Berlin polizeibekannten Barbak-Großfamilie, die aus dem Gaza-Gebiet stammt. Sein Vater soll ein Hamas-Kommandant gewesen sein, der bei Kampfhandlungen in Gaza getötet wurde.

Im Schengener Informationssystem wird Albara Barbak als gesuchte Person mit Aktivitäten mit Terrorismusbezug geführt – in der höchsten verfügbaren Gefahrenstufe. Deutsche Polizeidaten weisen ihn zudem als politisch motivierten Straftäter aus, darunter Vorwürfe wie gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch.

Die Barbak-Großfamilie tritt nach Angaben von Sicherheitskreisen seit Ende 2024 verstärkt in der Berliner Pro-Palästina-Szene in Erscheinung und fällt durch organisierte Teilnahme an Demonstrationen auf.

Abschiebe-Leaks zeigen: Behörden scheiterten trotz optimaler Ausgangslage

Barbak stellte im November 2022 zunächst Asyl in Griechenland und erhielt dort Schutzstatus sowie einen Aufenthaltstitel. Im Juni 2025 stellte er erneut einen Asylantrag in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte diesen im August 2025 als unzulässig ab – das Dublin-Verfahren hätte eine Rückführung nach Griechenland vorgeschrieben.

Die zuständige Landesaufnahmebehörde Niedersachsen leitete daraufhin eine Abschiebung ein. Die Schritte verliefen zunächst vorschriftsmäßig:

  • Einstufung als politisch motivierter Straftäter, der als flugtauglich gilt
  • Erlass eines Haftbefehls durch das Amtsgericht
  • Einweisung in die Abschiebehaft (JVA)
  • Buchung eines Fluges nach Griechenland
  • Planung einer Sicherheitsbegleitung

Das Scheitern kam an einem bürokratischen Detail: Griechenland verweigerte die Rückübernahmezusage. Eine Abschiebung ohne diese Zusage lehnte die Bundespolizei ab. Der Flug wurde storniert, Barbak aus der Haft entlassen.

Heirat als letzter Ausweg – und dauerhaftes Bleiberecht

Zwei Monate nach seiner Haftentlassung heiratete Albara Barbak seine Cousine – eine deutsche Staatsbürgerin. Diese Ehe begründet nach geltendem Recht ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Eine Abschiebung ist damit rechtlich nicht mehr möglich.

Der Fall verdeutlicht ein strukturelles Problem: Wer eine deutsche Staatsbürgerin heiratet, erhält unabhängig von strafrechtlichen Vorwürfen oder sicherheitsrelevanten Einträgen faktisch einen dauerhaften Schutz vor Ausweisung. Ähnliche Strategien – darunter die Anerkennung von Vaterschaften – seien nach Angaben der Rechercheure weit verbreitet und systematisch genutzt.

Hinzu kommt eine rechtliche Hürde beim Dublin-Verfahren: Ein deutsches Gericht hatte festgestellt, dass die Unterbringungsbedingungen in Griechenland nicht den deutschen Mindeststandards entsprächen. Damit können Personen mit griechischem Schutzstatus in Deutschland erneut Asyl beantragen – ein Umstand, der das Dublin-Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreisestaates faktisch aushebelt.

Politische Verantwortung und Reformbedarf

Die Recherchen werfen Fragen nach der politischen Verantwortung auf. Als federführend wird die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) benannt, in deren Zuständigkeitsbereich die Landesaufnahmebehörde fällt – dieselbe Behörde, die sowohl für Aufnahme als auch für Abschiebungen zuständig ist.

Kritiker sehen in dieser Konstruktion einen strukturellen Widerspruch: Eine Aufnahmebehörde, die gleichzeitig Abschiebungen durchführen soll, stehe dem eigenen Auftrag entgegen. Erschwerend kommen laut den Akten komplexe Zuständigkeitsketten zwischen Landesbehörden, Bundespolizei und europäischen Partnern hinzu, die im konkreten Fall zu einer Blockade führten.

Der Fall Barbak steht exemplarisch für ein System, das nach Einschätzung der Rechercheure Abschiebungen nicht verhindert, weil die rechtlichen Grundlagen fehlen, sondern weil Bürokratie, fehlende Kooperation europäischer Partner und bestehende Ausnahmetatbestände ineinandergreifen. Ob und wie die neue Bundesregierung das Regelwerk reformiert, wird in den kommenden Monaten eine der zentralen innenpolitischen Debatten bestimmen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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