Abschiebung in NRW: Nur vier Kommunen nutzen Hilfe
In NRW haben nur vier von 73 Kommunen die Abschiebehilfe der zentralen Ausländerbehörde Coesfeld genutzt – obwohl 1.245 Ausreisepflichtige gemeldet waren.
Dieses Video wurde am 05.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Abschiebung in NRW kommt nur schleppend voran: Von 73 Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben lediglich vier das Hilfsangebot der zentralen Ausländerbehörde in Coesfeld in Anspruch genommen. Dabei hatte die Behörde den Kommunen Daten zu insgesamt 1.245 ausreisepflichtigen Personen übermittelt – Menschen, bei denen entweder Dokumente fehlten oder die Identität ungeklärt war. Die geringe Resonanz wirft Fragen über die Umsetzungspraxis der kommunalen Behörden auf.
Coesfeld bot Unterstützung bei Ersatzpapieren an
Die zentrale Ausländerbehörde in Coesfeld hatte den nordrhein-westfälischen Kommunen ein konkretes Angebot unterbreitet: Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzpapieren für Personen ohne gültige Reisedokumente. Fehlende oder ungeklärte Identitäten gelten als eines der größten praktischen Hindernisse bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten.
Trotz dieses Angebots baten die Kommunen nur in 143 von 1.245 Fällen tatsächlich um Unterstützung. Das entspricht einer Inanspruchnahmequote von rund elf Prozent – ein Wert, der die Diskrepanz zwischen dem bestehenden Bedarf und der tatsächlichen Nutzung verfügbarer Ressourcen deutlich macht.
Warum die überwiegende Mehrheit der Kommunen das Angebot nicht annahm, ist bislang nicht abschließend erklärt. Mögliche Gründe reichen von bürokratischen Hürden über Kapazitätsengpässe bis hin zu unterschiedlichen Prioritätensetzungen auf kommunaler Ebene.
Hoher Anteil strafrechtlich auffälliger Personen
Besonders auffällig ist die strafrechtliche Vorgeschichte der betroffenen Personen. Nach Angaben der zentralen Ausländerbehörde waren rund 80 Prozent der gemeldeten Ausreisepflichtigen zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten. Dieser hohe Anteil unterstreicht die sicherheitspolitische Dimension des Themas.
Die Zahlen legen nahe, dass es sich bei einem Großteil der Betroffenen nicht um Menschen handelt, bei denen ausschließlich aufenthaltsrechtliche Fragen offen sind. Vielmehr besteht in vielen Fällen ein kombiniertes Problem aus ungeklärtem Aufenthaltsstatus und strafrechtlicher Belastung.
- 1.245 Ausreisepflichtige wurden von Coesfeld an die Kommunen gemeldet
- Nur 4 von 73 Kommunen forderten überhaupt Unterstützung an
- 143 Fälle, in denen Hilfe tatsächlich beantragt wurde
- 80 Prozent der Betroffenen sind strafrechtlich vorbelastet
- 53 Personen wurden bislang zurückgeführt
Bisherige Rückführungen bleiben weit hinter den Möglichkeiten zurück
Von den 143 Fällen, in denen die Kommunen die Unterstützung der zentralen Ausländerbehörde in Anspruch nahmen, wurden bislang 53 Personen tatsächlich zurückgeführt. Das entspricht einer Erfolgsquote von knapp 37 Prozent innerhalb der bearbeiteten Fälle – gemessen an der Gesamtzahl der ursprünglich gemeldeten Ausreisepflichtigen liegt die Quote jedoch bei lediglich rund vier Prozent.
Die Zahlen verdeutlichen, wie weit der tatsächliche Vollzug von Ausreisepflichten hinter dem rechtlich und administrativ Möglichen zurückbleibt. Bereits die erste Hürde – die Beantragung von Hilfe durch die Kommunen – wurde von der großen Mehrheit nicht genommen.
Kritiker sehen darin ein strukturelles Problem: Selbst wenn zentrale Stellen Unterstützung anbieten, fehlt es auf kommunaler Ebene häufig an der notwendigen Initiative oder den personellen Kapazitäten, um Abschiebeverfahren konsequent voranzutreiben.
Einordnung: Strukturelle Schwächen im Vollzug
Die Zahlen aus Nordrhein-Westfalen sind kein Einzelfall, sondern spiegeln ein bundesweites Muster wider: Die Durchsetzung von Ausreisepflichten scheitert häufig nicht an fehlenden Rechtsgrundlagen, sondern an praktischen und organisatorischen Defiziten. Fehlende Dokumente, ungeklärte Identitäten und mangelnde Kooperation zwischen Behördenebenen sind dabei wiederkehrende Hindernisse.
Das Beispiel Coesfeld zeigt zugleich, dass es Ansätze gibt, diese Defizite zu beheben – etwa durch spezialisierte zentrale Stellen, die Kommunen entlasten sollen. Ob solche Modelle flächendeckend Wirkung entfalten können, hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob die Kommunen das Angebot auch annehmen. Die aktuellen Zahlen lassen hier erheblichen Nachholbedarf erkennen.
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