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Ausländerwahlrecht

Berliner Rot-Rot-Grün: Ausländerwahlrecht und Enteignungen

Ein mögliches Rot-Rot-Grünes Bündnis in Berlin plant Enteignungen und ein Ausländerwahlrecht – doch Kritiker sehen darin verfassungswidrige Symbolpolitik.

Redaktion · 21. October 2026, 20:30 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 21.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ein mögliches Rot-Rot-Grünes Bündnis in Berlin sorgt für heftige Debatten. Das Sondierungspapier der potenziellen Koalitionspartner enthält zwei besonders umstrittene Vorhaben: die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände sowie die Einführung eines Ausländerwahlrechts auf Landesebene. Kritiker werfen den beteiligten Parteien vor, mit Versprechen Wahlkampf zu betreiben, die sie selbst als nicht umsetzbar einschätzen – und damit das Vertrauen ihrer eigenen Wählerinnen und Wähler zu verspielen.

Milliarden für Enteignungen – ohne eine neue Wohnung

Rot-Rot-Grün plant, private Wohnungsbestände zu vergesellschaften und dafür rund 16 Milliarden Euro an Entschädigungen auszuzahlen. Der zentrale Kritikpunkt: Mit diesem Betrag würde keine einzige neue Wohnung entstehen. Stattdessen ließe sich die Miete im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Anbietern wie Vonovia rechnerisch um lediglich einen Euro pro Quadratmeter senken.

Dabei zeigen Daten, dass private Vermieter erheblich mehr in die Instandhaltung investieren. Während landeseigene Berliner Gesellschaften jährlich zwischen 33 und 37 Euro pro Quadratmeter für die Instandsetzung ausgeben, liegt der Wert bei Vonovia bei bis zu 50 Euro. Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen könnten nach einer Vergesellschaftung wegfallen, da die Mittel schlicht nicht vorhanden wären.

Zum Vergleich: Mit denselben 16 Milliarden Euro ließen sich – bei einem konservativen Ansatz von 100.000 Euro pro Einheit – mindestens das Siebenfache des jährlichen Berliner Wohnraumbedarfs von rund 14.000 neuen Wohnungen decken. Hinzu kommt, dass Berlin bereits ein Haushaltsdefizit von rund 4,5 Milliarden Euro aufweist, was die finanzielle Tragfähigkeit der Pläne zusätzlich in Frage stellt.

Ausländerwahlrecht: Symbolpolitik statt verfassungskonformer Reform

Das Sondierungspapier sieht vor, dass alle Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Berlin leben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus – ein aktives und passives Wahlrecht auf Landesebene erhalten sollen. Dies würde auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber einschließen.

Rechtlich ist dieses Vorhaben nach überwiegender Einschätzung nicht umsetzbar:

  • Ein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer auf Landes- oder Bundesebene ist nach dem Grundgesetz nicht ohne weiteres möglich.
  • Eine entsprechende Änderung würde eine Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern.
  • Selbst das kommunale Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger aus Staaten außerhalb der EU ist auf Berliner Ebene nicht einführbar.
  • Stimmen auch aus der SPD Berlin sollen intern eingeräumt haben, der Forderung nur zugestimmt zu haben, weil deren Umsetzung ohnehin nicht verfassungskonform wäre.

Die Kritik lautet daher, die Linkspartei betreibe wissentlich Symbolpolitik: Man mache mit Forderungen Wahlkampf, von denen man selbst wisse, dass sie nie realisierbar sind – mit dem einzigen Ziel, die eigene Wählerklientel anzusprechen.

Politikverdrossenheit durch gebrochene Versprechen?

Die Debatte weitete sich auf eine grundsätzlichere Frage aus: Wie gehen Parteien generell mit Wahlversprechen um, die sich als nicht haltbar erweisen? Als Vergleichsfall wurde Friedrich Merz und seine Haltung zur Schuldenbremse angeführt. Merz hatte im Wahlkampf eine Verfassungsänderung zur Lockerung der Schuldenbremse ausgeschlossen, um dieses Versprechen nach der Wahl innerhalb weniger Tage zu revidieren.

Der wesentliche Unterschied, den Diskussionsteilnehmer herausarbeiteten: Merz räumte sein Wahlversprechen unmittelbar nach der Wahl ab und handelte damit offen. Die Berliner Linkspartei hingegen erwecke noch während laufender Koalitionsverhandlungen den Eindruck, die verfassungsrechtlich unmögliche Forderung durchsetzen zu können – eine Strategie, die als qualitativ anders und politisch problematischer eingestuft wird.

Grundsätzlich gilt: Gebrochene Wahlversprechen sind kein Alleinstellungsmerkmal einer einzelnen Partei. Doch wenn Versprechen bereits bei ihrer Formulierung als nicht umsetzbar bekannt sind, trägt dies nach Ansicht von Kritikerinnen und Kritikern besonders stark zur Politikverdrossenheit bei – und untergräbt das Vertrauen in demokratische Institutionen insgesamt.

Berlin vor einer tiefen Spaltung?

Neben Wahlrecht und Enteignungen sieht das Sondierungspapier Berlin als offenes Aufnahmeort für alle geflüchteten Menschen vor – unabhängig davon, aus welchem Bundesland oder welchem Land sie kommen. Kritiker sehen darin einen Sogeffekt, der in einer Stadt mit bereits angespanntem Wohnungsmarkt und erheblichen sozialen Verwerfungen die Lage weiter verschärfen würde.

Sollte das Rot-Rot-Grüne Bündnis zustande kommen und seine Pläne konsequent verfolgen, dürfte Berlin eine intensive politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung bevorstehen – über Fragen der Finanzierbarkeit, der Verfassungskonformität und des sozialen Zusammenhalts in einer der größten Städte Deutschlands.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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