Dieses Video wurde am 13.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will das Bezahlen in Deutschland grundlegend verändern: Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Kartenzahlung zur Pflicht für Händler, Gastronomen und Dienstleister wird. Kunden sollen künftig überall frei wählen können, ob sie bar oder elektronisch bezahlen möchten. Die Regelung soll ab 2027 in Kraft treten und noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen werden.
Was das Gesetz konkret vorschreibt
Der Kern des Gesetzentwurfs ist klar: Jeder Betrieb, der Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss künftig mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit bereitstellen. Entscheidend dabei ist, dass diese Option ohne Mindestumsatz und ohne Zusatzkosten für den Kunden zugänglich sein muss.
Bislang war es in Deutschland üblich, dass viele Geschäfte und Restaurants ausschließlich Bargeld akzeptierten oder Kartenzahlung erst ab einem bestimmten Einkaufswert anboten. Genau diese Praxis soll mit dem neuen Gesetz der Vergangenheit angehören.
Das Recht der Kunden auf freie Zahlungsmittelwahl wird damit erstmals gesetzlich verankert – unabhängig davon, ob der Einkauf wenige Cent oder mehrere hundert Euro beträgt.
Wer von der Pflicht betroffen ist
Die geplante Regelung richtet sich an ein breites Spektrum von Anbietern. Im Einzelnen betrifft sie:
- Einzelhändler jeder Größe, vom kleinen Kiosk bis zum Supermarkt
- Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés und Imbisse
- Dienstleister, etwa Friseure, Handwerksbetriebe und Arztpraxen
Ausnahmen sind im bisherigen Entwurf nicht vorgesehen. Damit würde Deutschland einen deutlichen Schritt in Richtung der in vielen europäischen Nachbarländern bereits geltenden Standards unternehmen.
Zeitplan: Kabinett und Inkrafttreten
Laut dem Gesetzentwurf ist der politische Fahrplan bereits festgelegt. Noch im Jahr 2026 soll das Vorhaben im Bundeskabinett beschlossen werden. Die eigentliche Pflicht zur Annahme elektronischer Zahlungen tritt dann zum Jahr 2027 in Kraft.
Damit bleibt der Wirtschaft eine gewisse Vorlaufzeit, um die technische Infrastruktur – etwa Kartenlesegeräte oder mobile Bezahllösungen – bereitzustellen. Für viele Betriebe dürfte das jedoch mit Investitionskosten verbunden sein, insbesondere für kleinere Unternehmen, die bislang bewusst auf Barzahlung gesetzt haben.
Einordnung: Ein Schritt in die digitale Zukunft des Bezahlens
Das Vorhaben von Finanzminister Klingbeil steht im Einklang mit einem europäischen Trend: In Ländern wie Schweden oder den Niederlanden ist bargeldloses Bezahlen längst der Standard. Deutschland hingegen galt lange als Hochburg der Barzahlung – aus Gewohnheit, aber auch aus Datenschutzgründen.
Die neue Regelung hebt das Bargeld nicht ab. Kunden können weiterhin in bar bezahlen, wann immer sie möchten. Der Unterschied: Die Wahl liegt künftig beim Kunden, nicht mehr beim Händler. Ob das Gesetz in seiner geplanten Form tatsächlich verabschiedet wird, bleibt bis zur Kabinettsentscheidung offen. Die Debatte über Kosten, Datenschutz und die Zukunft des Bargelds in Deutschland dürfte damit aber erst richtig beginnen.
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