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Prinz Reuß: Fast 5 Jahre U-Haft ohne Urteil

Heinrich XIII. Prinz Reuß sitzt seit fast fünf Jahren in Untersuchungshaft – ohne Urteil. Journalist Roland Tichý besuchte ihn im Gefängnis und zieht ein vernichtendes Fazit.

Redaktion · 18. October 2026, 11:00 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 18.10.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Heinrich XIII. Prinz Reuß befindet sich seit fast fünf Jahren in Untersuchungshaft in einer Frankfurter Justizvollzugsanstalt – bis heute ohne rechtskräftiges Urteil. Der 75-Jährige gilt als Hauptangeklagter im sogenannten Reichsbürgerprozess, dem bisher aufwendigsten Terrorverfahren der jüngeren deutschen Justizgeschichte. Journalist und Publizist Roland Tichý hat den Prinzen im Gefängnis besucht und schildert einen Mann, der innerlich mit seinem Schicksal abgeschlossen hat – und einen Prozess, dessen rechtliche Grundlagen er fundamental in Frage stellt.

Vorwürfe zwischen Umsturzplan und Science-Fiction

Die Bundesanwaltschaft wirft Prinz Reuß vor, den Sturz der Bundesrepublik geplant zu haben. Konkret soll er als Anführer einer Gruppe agiert haben, die mithilfe einer sogenannten Erdallianz – einer verschwörungsideologischen Vorstellung über außerirdische und geheime Erdmächte – eine Revolution in Deutschland herbeiführen wollte.

Tichý verweist auf eine bemerkenswerte Parallele: Nahezu alle zentralen Begriffe des Verfahrens – Erdmächte, galaktische Allianzen, sogenannte „Deep Underground Military Bases” – finden sich bereits in der Science-Fiction-Fernsehserie Babylon 5 aus dem Jahr 1995. Der Journalist zieht daraus den Schluss, die Gruppe habe möglicherweise eine jahrzehntealte Fiktion nachgespielt, ohne dass staatliche Ermittler dies als solche erkannt oder eingeordnet hätten.

Bislang wurde in dem Prozess kein Beweis für eine konkrete Umsturzhandlung vorgelegt. Es wurden weder Waffen eingesetzt noch Sachschäden verursacht. Als tatsächliche Tatmittel tauchten in den Akten eine 200 Jahre alte Winterbüchse und eine Armbrust auf.

Paragraph 129a: Wenn Gedanken strafbar werden

Das juristische Herzstück des Verfahrens ist Paragraph 129a des Strafgesetzbuches, der ursprünglich zur Bekämpfung der Roten Armee Fraktion geschaffen wurde. Die Besonderheit dieses Paragrafen: Er setzt keine vollendete Tat voraus. Es genügt, wenn jemand eine entsprechende Absicht formuliert oder Pläne schmiedet.

Tichý kritisiert dies scharf als faktisches Gedankenverbrechen. Er verweist auf einen grundlegenden Unterschied zum allgemeinen Strafrecht, wonach eine Tat begangen werden muss, um strafbar zu sein. Im vorliegenden Fall reichten offenbar politisch aufgeladene Gespräche und weltanschauliche Überzeugungen aus, um eine mehrjährige Untersuchungshaft zu begründen.

  • Kein Beweis für eine konkrete Umsturzhandlung wurde bislang vorgelegt
  • Die Anklageschrift stützt sich wesentlich auf Absichtserklärungen und Planungsgespräche
  • Paragraph 129a ermöglicht Strafverfolgung bereits im Vorbereitungsstadium
  • Tichý sieht darin eine strukturelle Gefahr für den Rechtsstaat

Ein Vater und seine Tochter hinter Gittern

Besonders bewegend ist die familiäre Dimension des Falls. Prinz Reuß hat eine Tochter mit Down-Syndrom, für die er die zentrale Bezugsperson ist. Über ein Jahr lang durfte er sie nur durch eine Glasscheibe sehen. Eine direkte Umarmung wurde erst nach langen Verhandlungen gestattet – und das nur einmal im Monat.

Das geplante Gefängnisinterview mit Tichý drohte zu scheitern, weil Prinz Reuß zur Bedingung machte, dass die Gesprächszeit nicht von der Besuchszeit seiner Tochter abgezogen werde. Nur dank einer richterlichen Sonderregelung kam das Interview zustande.

Tichý zweifelt offen an der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft: Eine Fluchtgefahr bestehe angesichts der Bindung des Vaters an seine pflegebedürftige Tochter faktisch nicht. Mildere Mittel wie eine elektronische Fußfessel oder Hausarrest seien nie ernsthaft erwogen worden.

Ausblick: Todesstrafe auf Raten oder Eingeständnis des Fehlers?

Tichý skizziert zwei mögliche Szenarien für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Im ersten setzt sich der Prozess über weitere ein bis zwei Jahre fort, daran schließen sich Revisionen an – Prinz Reuß wäre dann über 80 Jahre alt, wenn das Verfahren abgeschlossen wird. Im schlimmsten Fall verlässt er die Haft nicht mehr lebend. Im zweiten Szenario entschließen sich Justiz und Politik, den Fehler einzugestehen und das Verfahren zu beenden – ein Schritt, der laut Tichý politisch und institutionell der schwierigste überhaupt wäre.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen über den Umgang des deutschen Rechtsstaats mit politisch motivierten Strafverfolgungen, die Verhältnismäßigkeit langer Untersuchungshaft und die Grenzen des Terrorismusstrafrechts auf. Ein Urteil ist weiterhin nicht in Sicht.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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