Staatsräson: Historiker rechnet mit Emde ab
Historiker Sven Felix Kellerhoff kritisiert Vanessa Emdes Aussage zur Staatsräson scharf – und erklärt, was hinter Deutschlands Verantwortung gegenüber Israel steckt.
Dieses Video wurde am 17.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Staatsräson gegenüber Israel gilt seit Jahrzehnten als einer der tragenden Grundsätze deutscher Außen- und Innenpolitik. Nun hat die Berliner Politikerin Vanessa Emde ihren Eintritt in die Linksfraktion als „kleinen Geländegewinn gegen die Staatsräson” bezeichnet – und damit scharfe Kritik ausgelöst. Der Historiker Sven Felix Kellerhoff ordnet die Aussage als Frontalangriff auf die intellektuellen, juristischen und geistigen Grundlagen der Bundesrepublik ein – und spart dabei nicht an deutlichen Worten.
Was bedeutet Staatsräson – und woher kommt der Begriff?
Der Begriff Staatsräson im Bezug auf Israel wurde 2008 von Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Rede vor der Knesset geprägt. Sie formulierte damals unmissverständlich: „Die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar.” Ihr Nachfolger Olaf Scholz bekräftigte diesen Grundsatz erneut.
Historisch reicht das Prinzip jedoch weit weiter zurück. Bereits Konrad Adenauer legte 1951 in seiner Regierungserklärung den Grundstein – noch ohne den Begriff selbst zu verwenden. Sein Ausgangspunkt war das Luxemburger Abkommen, die erste völkerrechtliche Vereinbarung der Bundesrepublik mit dem Staat Israel. Kellerhoff betont: Seit diesem Moment im September 1951 ist die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel ein fester Bestandteil der politischen Fundamente dieses Landes.
Wichtig ist dabei: Staatsräson ist kein starr definierter staatsrechtlicher Begriff im Sinne des Grundgesetzes. Er entstammt der politischen Theorie – und besitzt dennoch eine klare, historisch gewachsene Bedeutung.
Emdes Wortwahl: Militärische Metapher als Kampfansage
Besonders die Formulierung „Geländegewinn gegen die Staatsräson” stößt auf heftige Kritik. Kellerhoff bezeichnet sie als militärische Metapher – und stellt infrage, ob Emde überhaupt verstehe, was sie damit ausdrücke. Ihre Aussagen auf Social Media ließen jedenfalls nicht erkennen, dass sie die historischen und rechtlichen Dimensionen des Begriffs je ernsthaft reflektiert habe.
Inhaltlich wirft Kellerhoff Emde zudem einen grundlegenden Irrtum vor: Sie behaupte, Staaten hätten kein Existenzrecht – nur Menschen hätten eines. Kellerhoff hält dem entgegen:
- Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta garantiert die territoriale Unversehrtheit von Mitgliedstaaten.
- Israel ist seit 1949 als 59. Mitglied Teil der Vereinten Nationen.
- Das Existenzrecht von Staaten ist damit völkerrechtlich verankert – Emdes Behauptung ist sachlich falsch.
Kellerhoff fasst es schonungslos zusammen: Die Aussagen seien „von einer grundlegenden Unkenntnis – eigentlich möchte ich fast sagen Dummheit – geprägt”.
Antizionismus und Antisemitismus: Eine gefährliche Verschiebung
Der Historiker warnt vor einer schleichenden Verschiebung des gesellschaftlichen Diskursraums. Wer Israels Existenz infrage stelle, betreibe Antizionismus – und Antizionismus sei Antisemitismus. Dieser „intellektuelle Dreisatz” sei klar und eindeutig; wer ihn verletze, müsse sich den Vorwurf des Antisemitismus gefallen lassen.
Besonders beunruhigend sei, dass solche Positionen in den sozialen Medien Anklang fänden. Kellerhoff zieht dabei einen expliziten Vergleich zur AfD: Auch jener Partei werde zu Recht vorgeworfen, Räume für unangemessenes Denken zu öffnen. Dasselbe Muster zeige sich nun bei Teilen der Berliner Linkspartei – und das in einem Tempo, das ihn „frösteln” lasse.
Einordnung: Warum die Debatte mehr als ein Einzelfall ist
Der Streit um Emdes Aussage ist mehr als ein parteipolitisches Scharmützel. Er berührt die Frage, wie stabil das historische Fundament der deutschen Außenpolitik gegenüber Israel noch ist. Die Staatsräson war bislang über Parteigrenzen hinweg Konsens – von Adenauer über Merkel bis Scholz.
Dass eine Politikerin diesen Grundsatz öffentlich als Ziel eines „Geländegewinns” bezeichnet und dies in einer Fraktion salonfähig wird, markiert nach Kellerhoffs Einschätzung eine besorgniserregende Zäsur. Die Debatte dürfte in den kommenden Monaten – gerade mit Blick auf die Berliner Landespolitik – weiter an Schärfe gewinnen.
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