Volksbühne Berlin: Badetag für Schwarze abgesagt

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Dieses Video wurde am 15.08.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Berliner Volksbühne hat einen geplanten Badetag, der ausschließlich für Schwarze Menschen zugänglich sein sollte, kurzfristig abgesagt. Als offizielle Begründung nannte das Theater Sicherheitsbedenken nach rassistischen Anfeindungen und Drohungen. Das temporäre Schwimmbecken, das auf dem Vorplatz des Theaters aufgestellt worden war, blieb am betreffenden Tag von 12 bis 18 Uhr vollständig geschlossen – für alle Besucher. Die Aktion hatte zuvor für erheblichen öffentlichen Druck und eine breite Medienberichterstattung gesorgt.

Ein Schwimmbecken für 300.000 Euro – und zwei Drittel für Sicherheit

Das sogenannte Volksbad der Volksbühne entpuppt sich bei näherer Betrachtung als kostspieliges Unterfangen. Das Schwimmbecken selbst schlug mit rund 90.000 Euro zu Buche – der weitaus größere Anteil des Gesamtbudgets von rund 300.000 Euro floss jedoch in Personalkosten, davon ein erheblicher Teil für Sicherheitspersonal.

Kritiker sehen darin ein Zeichen für ein grundsätzlicheres Problem: In regulären Berliner Freibädern beklagen Betreiber seit Jahren, dass der Sicherheitsaufwand stetig steigt. Die Volksbühne habe mit ihrem Projekt lediglich ein Schlaglicht auf eine Entwicklung geworfen, die öffentliche Bäder stadtweit betrifft.

  • Gesamtkosten des Volksbad-Projekts: ca. 300.000 Euro
  • Kosten für das Schwimmbecken selbst: ca. 90.000 Euro
  • Personalkosten (davon Großteil Sicherheit): über 200.000 Euro
  • Öffnungsdauer am Aktionstag: 12 bis 18 Uhr – letztlich für niemanden

Rassismus oder Antirassismus? Die Debatte um den exklusiven Badetag

Die ursprüngliche Idee, einen Badetag exklusiv für Schwarze Menschen anzubieten, stieß von Beginn an auf scharfe Kritik. Befürworter sahen darin einen Safer Space und eine Form der antirassistischen Kulturarbeit. Gegner hingegen warfen dem Theater vor, nach Hautfarbe zu diskriminieren – und damit genau das zu tun, was es zu bekämpfen vorgibt.

Journalistische Recherchen brachten das Projekt zunächst einer breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis. Der daraufhin entstehende öffentliche Druck war offenbar ausschlaggebend dafür, dass die Volksbühne die Veranstaltung absagte. Als Begründung wählte das Theater freilich nicht das grundsätzliche Konzept, sondern verwies auf externe Bedrohungen durch rassistische Akteure.

Rechtlich ist die Frage heikel: Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der Rasse – unabhängig davon, welche Gruppe bevorzugt oder benachteiligt wird.

Kulturpolitik im Fokus: Wer trägt die Verantwortung?

Die Volksbühne Berlin wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und untersteht der Berliner Kulturpolitik. Der zuständige Kulturstaatssekretär ist Mitglied der CDU, die den Berliner Senat anführt. Kritiker fragen, warum der amtierende Intendant – dessen ideologische Ausrichtung bekannt gewesen sei – überhaupt bestellt wurde, und warum es offenbar keine ausreichende Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Gelder gegeben habe.

Das Projekt steht exemplarisch für eine grundsätzlichere Debatte: Wie viel künstlerische und programmatische Freiheit darf ein mit Steuergeldern finanziertes Theater beanspruchen? Und wer prüft, ob die eingesetzten Mittel verhältnismäßig verwendet werden?

Ausblick: Ein Thema für den Berliner Wahlkampf

Der Vorfall dürfte politisch noch nicht ausgestanden sein. Die Kombination aus Geldverschwendung, dem Vorwurf der Diskriminierung nach Hautfarbe und dem unklaren Umgang mit Sicherheitsrisiken in öffentlichen Einrichtungen liefert reichlich Stoff für die kommenden politischen Auseinandersetzungen in der Hauptstadt.

Ob das Schwimmbecken der Volksbühne ein Einzelfall bleibt oder symptomatisch für eine breitere Krise der Berliner Kulturpolitik steht, wird sich zeigen. Klar ist: Die Debatte über den Umgang mit öffentlichen Geldern, den Auftrag subventionierter Kultureinrichtungen und die Grenzen identitätspolitischer Programmgestaltung ist eröffnet.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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