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Alkoholsteuer

Zuckersteuer, Plastiksteuer, Alkoholsteuer: Was kommt?

Zuckersteuer, Plastiksteuer, Alkoholsteuer: Welche neuen Abgaben plant die Koalition wirklich? Ein Überblick über den Stand der Haushaltsverhandlungen.

Redaktion · 5. November 2026, 12:37 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 05.11.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Im Zuge der angespannten Haushaltslage debattiert die Koalition aus Union und SPD über eine Reihe neuer Verbrauchersteuern. Zuckersteuer, Plastikabgabe und höhere Alkoholsteuer stehen auf dem Tisch – doch nicht alle Vorhaben haben gleich gute Aussichten auf Umsetzung. Schon in der kommenden Woche soll der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung Klarheit schaffen. Ein Überblick, was tatsächlich kommt, was verschoben wird und was wohl ganz vom Tisch fällt.

Zuckersteuer: Einig über das Ob, nicht das Wann

Die Zuckersteuer auf Süßgetränke ist grundsätzlich beschlossene Sache – das haben die Koalitionsfraktionen miteinander vereinbart. Strittig ist jedoch der Starttermin. Ursprünglich war der Sommer 2026 im Gespräch, Teile der Koalition drängen aber auf eine Verschiebung.

Das Argument: Die Steuer soll primär eine gesundheitspolitische Lenkungswirkung entfalten und Hersteller dazu bringen, ihre Rezepturen zuckerärmer zu gestalten – und nicht in erster Linie als Haushaltsinstrument dienen. Dafür brauchen Getränkeproduzenten nach Ansicht der Befürworter eines späteren Starts ausreichend Zeit zur Reformulierung ihrer Produkte. Die Einnahmen sollen dem Gesundheitsfonds zugutekommen. Bis zur Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses soll auch diese Frage geklärt sein.

Plastiksteuer: Vorerst keine gesetzliche Grundlage

Deutlich klarer ist die Lage bei der geplanten Plastiksteuer auf Verpackungen wie Joghurtbecher oder Käsefolien. Sie wird in ihrer ursprünglich geplanten Form für 2027 nicht kommen – zumindest nicht so schnell.

Dafür fehlt schlicht die rechtliche Basis:

  • Es gibt bislang keinen Kabinettsbeschluss.
  • Das Vorhaben befindet sich nicht im parlamentarischen Verfahren.
  • Ein vorliegender Referentenentwurf gilt intern als wegen des Bürokratieaufwands inakzeptabel.
  • Die Industrie lehnt die Pläne klar ab.

Der erhoffte Haushaltseffekt von rund 800 Millionen Euro im Jahr 2027 ist damit vorerst gestrichen. Eine überarbeitete Version könnte zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf die Agenda kommen.

Alkoholsteuer: Spirituosen ja, Schaumwein umstritten

Bei der geplanten Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen und Alkopops zeichnet sich grundsätzlich eine Einigung ab. Deutlich kontroverser ist die Frage, ob auch Schaumwein und Sekt einbezogen werden sollen.

Dagegen sprechen aus Sicht von Teilen der Koalition zwei Aspekte: Zum einen ist das fiskalische Volumen bei Schaumwein gering und kaum haushaltsrelevant. Zum anderen werden die Interessen der deutschen Winzer ins Feld geführt, die ohnehin unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen arbeiten. Eine zusätzliche Belastung durch eine Schaumweinsteuer sei daher nicht angezeigt. Alkohol generell zu besteuern sei hingegen vertretbar, da es sich um ein gesundheitsschädliches und kein lebensnotwendiges Gut handele – und weil es in diesem Bereich seit vielen Jahren keine Anpassung mehr gab.

Entlastungen: Stromsteuer und kalte Progression unter Druck

Neben neuen Belastungen stehen auch Entlastungsversprechen auf dem Prüfstand. Die Stromsteuer für alle Verbraucher zu senken, ist ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag – und noch nicht vom Tisch. Angesichts anhaltend hoher Energiekosten und unsicherer Entwicklungen auf den Weltmärkten könnte eine Senkung ab dem 1. Januar greifen. Der Preis: rund 5 Milliarden Euro.

Ähnlich kostspielig wäre der vollständige Ausgleich der kalten Progression, also der schleichenden Steuererhöhung durch Inflation. Auch hier werden etwa 5 Milliarden Euro veranschlagt – wobei rund 1,8 Milliarden auf den Bund entfielen, da Länder und Kommunen ebenfalls an der Einkommensteuer beteiligt sind. Teilentlastungen gibt es bereits durch die Erhöhung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld. Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression gilt derzeit als unwahrscheinlich.

Die abschließenden Entscheidungen fallen in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Der Spielraum ist eng – das Ergebnis dürfte ein Kompromiss werden, der weder vollständige Entlastung noch alle geplanten Mehreinnahmen bringt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (ntv Nachrichten). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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