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Bundesgesundheitsminister

Pflegereform: Linnemann fordert stabiles System

Bundesgesundheitsminister Linnemann stellt das Pflegeneuordnungsgesetz vor: Wie soll die Pflegereform ein drohendes Defizit von 8 Milliarden Euro abwenden?

Redaktion · 5. November 2026, 12:45 Uhr · 3 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 05.11.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat im Bundestag eindringlich für das geplante Pflegeneuordnungsgesetz geworben und dabei klare Worte gefunden: Die soziale Pflegeversicherung stehe unter einem Druck wie selten zuvor. Die Pflegereform sei notwendig, um ein drohendes Defizit von rund 8 Milliarden Euro im Jahr 2027 abzuwenden und das System dauerhaft zu sichern — für heutige und künftige Generationen.

Pflegeversicherung am finanziellen Limit

Die Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ernst. Linnemann räumte offen ein, dass politische Fehlentscheidungen der Vergangenheit zur heutigen Schieflage beigetragen haben. Bei der Einführung der fünf Pflegegrade vor rund zehn Jahren prognostizierten Fachleute für das Jahr 2030 rund 3,5 Millionen Pflegebedürftige. Die Realität hat diese Schätzung längst überholt.

Heute erhalten mehr als 6 Millionen Menschen Pflegeleistungen — mehr als doppelt so viele wie ursprünglich angenommen. Gleichzeitig steigen die Kosten kontinuierlich. Ohne das neue Gesetz würde die Pflegekasse bereits 2027 tief in die roten Zahlen rutschen, was unweigerlich noch höhere Beitragssätze für alle Versicherten nach sich zöge.

Was das Pflegeneuordnungsgesetz konkret vorsieht

Das Gesetz verfolgt laut Linnemann mehrere Ziele:

  • Einnahmen und Ausgaben in der Pflegeversicherung wieder ins Gleichgewicht bringen
  • Stärkung von Prävention und Rehabilitation nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege”
  • Verbesserung der Rentensituation pflegender Angehöriger ohne Abstriche
  • Zielgenauere Steuerung der Leistungen, um Missbrauch und Verschwendung zu verhindern
  • Sanfte Übergänge bei der Umstellung von Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

Besonders betonte der Minister, dass pflegende Angehörige bei der Rente nicht schlechter gestellt werden dürfen als Menschen in anderen Berufen. Wer täglich einen Angehörigen pflege, leiste genauso harte Arbeit wie jeder andere Erwerbstätige.

Häusliche Pflege im Mittelpunkt

Linnemann unterstrich den besonderen Stellenwert der häuslichen Pflege. Die meisten Menschen wollten in ihrer vertrauten Umgebung gepflegt werden, nicht in einer Einrichtung. Studien, die pflegende Angehörige lediglich als dem Arbeitsmarkt entzogene Vollzeitstellen berechneten, lehnte der Minister ausdrücklich ab.

„Häusliche Pflege lässt sich nicht in nackten Zahlen ausdrücken“, so Linnemann sinngemäß. Es gehe um Mitmenschlichkeit und Würde in schwierigen Lebenssituationen. Pflegende Angehörige bezeichnete er als „Altershelden” — als den Kitt, der die Gesellschaft zusammenhalte.

Für die Praxis besonders relevant sind geplante Nachbesserungen bei der konkreten Umstellung des Systems. Linnemann kündigte an, gemeinsam mit den Regierungsfraktionen daran zu arbeiten, dass es zu Jahresbeginn keine harten Brüche für Betroffene gibt. Die nötige Unterstützung solle auch künftig sicher ankommen.

Zweite Reformstufe folgt 2027

Das Pflegeneuordnungsgesetz ist nach Linnemanns Worten nur der erste Schritt. Eine zweite, tiefer gehende Strukturreform soll im kommenden Jahr folgen. Ziel ist es, das gesamte Pflegesystem langfristig tragfähig zu gestalten — finanziell wie inhaltlich.

Der Minister verwies auf zahlreiche persönliche Gespräche mit Betroffenen, die ihm verdeutlicht hätten, wo das System funktioniert und wo es hakt. Der Besuch eines zwölfjährigen, schwerkranken Mädchens sowie Zuschriften pflegender Angehöriger hätten seine Überzeugung gestärkt, dass die Reform dringend notwendig sei. Die Verantwortung der Politik für kommende Generationen sei dabei der entscheidende Antrieb.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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