SPD-Wahlkampfslogan stammt aus NS-Hymne

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Dieses Video wurde am 19.08.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die SPD Sachsen-Anhalt wirbt im Landtagswahlkampf mit dem Slogan „Wir sind der Deich” – einer Zeile, die wörtlich in einem nationalsozialistischen Lied aus dem Jahr 1936 vorkommt. Das Lied „Tragen das Vaterland in unserem Herzen” wurde von Wilhelm Decker verfasst, einem mit dem goldenen NSDAP-Abzeichen ausgezeichneten Parteimitglied. Es war Pflichtlied des Reichsarbeitsdienstes und wurde 1936 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg gesungen. Der Befund stellt die Sozialdemokraten vor eine unangenehme Frage: Wie konnte diese Liedzeile zum zentralen Wahlkamppmotiv werden?

Herkunft des Slogans: NS-Lied aus dem Reichsarbeitsdienst

Das Lied „Tragen das Vaterland in unserem Herzen” ist kein unbeschriebenes Blatt der deutschen Geschichte. Sein Verfasser Wilhelm Decker gehörte zu den mit hohen NSDAP-Auszeichnungen bedachten Kulturschaffenden des Dritten Reichs. Die Textzeile „Wir sind der Deich” ist darin nicht beiläufig platziert, sondern zentrales Motiv des Liedes.

Heute feiert die rechtsextreme Kleinstpartei „Der Dritte Weg” das Lied auf ihrer Webseite. Dass ausgerechnet ein solcher Text als Inspirationsquelle für einen SPD-Wahlkampf dienen könnte, löste erhebliche Kritik aus. Die Entstehungsgeschichte des Slogans und seine historische Belastung wurden erst durch Recherchen öffentlich bekannt.

Reaktion der SPD: Völlige Unkenntnis beteuert

Ein Sprecher der SPD Sachsen-Anhalt erklärte auf Nachfrage, die Formulierung sei im Land vor allem mit der Oderflut 1997 und dem damaligen Zusammenhalt der Bevölkerung verbunden. Als weiteres Argument führte die Partei an, dass auch die „Omas gegen Rechts” den Begriff bereits verwendet hätten.

Den Vorwurf, bewusst eine NS-Textzeile übernommen zu haben, wies der Sprecher entschieden zurück. Wörtlich hieß es, man könne den Versuch, „durch die isolierte Heranziehung einer Textzeile aus einem uns bislang unbekannten Lied einen vollkommen anderen Zusammenhang herzustellen”, nicht nachvollziehen. Die Partei behauptet also, von der Existenz des Liedes und seiner NS-Herkunft nichts gewusst zu haben.

Politische Brisanz: Vergleich mit dem Fall Höcke

Der Vorfall gewinnt eine besondere politische Dimension durch den Vergleich mit dem AfD-Politiker Björn Höcke. Höcke war strafrechtlich verfolgt worden, weil er eine verbotene Losung aus der NS-Zeit verwendet hatte. Auch er hatte damals geltend gemacht, nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine strafbare NS-Parole handelte.

Die Parallelen zwischen beiden Fällen sind augenfällig:

  • Beide Male wurde eine Textzeile aus dem NS-Kontext in einem politischen Zusammenhang verwendet.
  • Beide Male beriefen sich die Betroffenen auf Unwissenheit über die historische Herkunft.
  • In Höckes Fall folgte eine strafrechtliche Verurteilung, obwohl er Unwissenheit behauptete.
  • Der SPD-Slogan ist – im Gegensatz zu Höckes Parole – nicht gesetzlich verboten, aber historisch belastet.

Der entscheidende rechtliche Unterschied: Die von Höcke verwendete SA-Parole ist in Deutschland explizit verboten. „Wir sind der Deich” steht unter keinem gesetzlichen Verbot, weshalb der Fall für die SPD juristisch folgenlos bleiben dürfte.

Einordnung: Fahrlässigkeit oder Gleichmaßstab?

Die Debatte berührt eine grundsätzliche Frage im politischen Diskurs: Gilt der Maßstab historischer Sorgfalt für alle Parteien gleichermaßen? Wer von konservativen oder rechten Politikern verlangt, NS-belastete Formulierungen zu kennen und zu meiden, muss sich fragen lassen, ob derselbe Anspruch auch für Sozialdemokraten gilt.

Ob die SPD Sachsen-Anhalt den Slogan angesichts der Debatte aufgibt oder an ihm festhält, war zunächst offen. Der Vorfall zeigt jedoch, wie leicht historisch kontaminierte Sprache in der politischen Alltagskommunikation auftauchen kann – und wie schnell das zum Problem werden kann, wenn die Herkunft ans Licht kommt. Für die SPD kommt der Fund zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt mitten im laufenden Wahlkampf.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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