Elif Eralp zeigt Alexander Dobrindt an
Berlins Linkenchefin Elif Eralp erstattet Anzeige gegen CSU-Innenminister Alexander Dobrindt wegen übler Nachrede und Beleidigung. Was steckt dahinter?
Dieses Video wurde am 28.09.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Berliner Linken-Vorsitzende Elif Eralp hat Strafanzeige gegen CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erstattet. Der Vorwurf: Dobrindt soll sie in einem Gespräch mit Heidi Reichinnek öffentlich als Antisemitin bezeichnet haben – ein Begriff, dessen Verwendung im politischen Kontext juristisch wie gesellschaftlich hochbrisant ist. Die Anzeige richtet sich gegen den Tatbestand der üblen Nachrede und Beleidigung.
Was Dobrindt gesagt haben soll – und was wirklich fiel
Kern des Streits ist eine Äußerung, die in einer Gesprächsrunde mit Moderatorin Maybrit Illner gefallen sein soll. Eralps Lager behauptet, Dobrindt habe sie explizit als Antisemitin bezeichnet. Kritiker und Beobachter weisen allerdings darauf hin, dass der genaue Wortlaut der Aussage strittig ist und eine direkte, namentliche Bezeichnung Eralps als Antisemitin nicht eindeutig belegbar sei.
Genau dieser Punkt dürfte im Mittelpunkt des juristischen Verfahrens stehen: Was wurde tatsächlich gesagt, in welchem Kontext – und wie ist es rechtlich zu bewerten?
Anzeige wegen übler Nachrede und Beleidigung
Anwalt Jasper Brigger erklärte gegenüber der Deutschen Presseagentur, die Äußerung erfülle den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB sowie der Beleidigung nach § 185 StGB. Beide Delikte sind im deutschen Strafrecht als Vergehen eingestuft und können mit Geldstrafen oder – in schwerwiegenden Fällen – mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
- § 185 StGB – Beleidigung: Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer Person
- § 186 StGB – Üble Nachrede: Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, die geeignet sind, eine Person verächtlich zu machen
- Beweislast: Entscheidend ist, ob die Äußerung tatsächlich so gefallen ist und ob sie als Tatsachenbehauptung oder als Meinungsäußerung zu werten ist
- Mögliche Folge: Gerichtliche Feststellung, ob die Bezeichnung als Antisemitin rechtlich zulässig war
Politische Sprengkraft des Vorwurfs
Der Begriff Antisemitismus ist in der politischen Debatte eines der sensibelsten Etiketten überhaupt. Wer damit konfrontiert wird, steht vor einer enormen Herausforderung: Eine öffentliche Gegendarstellung ist schwierig, der Vorwurf bleibt oft haften – unabhängig von einem Gerichtsurteil.
Eralp und ihre Unterstützer betonen, die Bezeichnung sei „absolut widerlich” und eine politische Schande. Aus ihrer Sicht handelt es sich um einen gezielten Angriff auf ihre Person und ihre politische Arbeit.
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob und wie Dobrindt die Aussage gemeint hat – als direkte Beschuldigung oder im Rahmen einer allgemeinen politischen Einschätzung. Diese Unterscheidung wird für das Gericht zentral sein.
Ausblick: Was das Verfahren entscheiden könnte
Das Strafverfahren könnte einen wichtigen Präzedenzfall schaffen: Wie weit darf politische Sprache gehen, wenn es um den Vorwurf des Antisemitismus geht? Und ab wann wird eine solche Äußerung zur strafbaren Beleidigung?
Sollte ein Gericht feststellen, dass die Bezeichnung rechtmäßig war, hätte das weitreichende Konsequenzen für Eralps politisches Ansehen. Fällt das Urteil zugunsten der Klägerin aus, wäre Dobrindt zu einer Gegendarstellung oder Geldstrafe verpflichtet. Der Fall zeigt einmal mehr, wie stark die Grenzen zwischen politischem Meinungskampf und strafrechtlich relevanten Äußerungen in der deutschen Demokratie umkämpft sind.
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