Abschiebeliste: Straftäter trotz Ausreisepflicht frei
Eine geleakte Abschiebeliste zeigt: Dutzende vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter laufen in Deutschland frei herum, statt abgeschoben zu werden.
Dieses Video wurde am 24.09.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Eine interne Abschiebeliste aus einem deutschen Bundesland sorgt für Aufsehen: Sie dokumentiert zahlreiche Fälle von Personen, die als vollziehbar ausreisepflichtig eingestuft sind und gleichzeitig als Straftäter geführt werden – ein erheblicher Teil von ihnen befindet sich jedoch nicht in Haft, sondern lebt weiterhin in Asylunterkünften oder ist anderweitig auf freiem Fuß. Die Liste gleicht nach eigenen Angaben einer Kursfelderübersicht, nur für ein gesamtes Bundesland, und offenbart nach Ansicht von Beobachtern erhebliche Vollzugsdefizite im deutschen Abschiebungssystem.
Was die Abschiebeliste im Detail zeigt
Die Liste enthält die Namen und Aufenthaltsorte einer Vielzahl von Personen, die behördlich zur Ausreise verpflichtet sind. Bei den Aufgeführten handelt es sich ausschließlich um Straftäter – das ist laut Angaben zur Liste die Voraussetzung für die Aufnahme in dieses spezifische Verzeichnis. Ein Großteil der Genannten sitzt in Justizvollzugsanstalten (JVA), darunter Einrichtungen wie die JVA Langenhagen, JVA Fechter und JVA Bill Werder.
Neben dem JVA-Status fällt ein weiteres Detail ins Auge: Mehrere Personen auf der Liste weisen als Geburtsdatum den 1. Januar auf – ein bekanntes Indiz dafür, dass das tatsächliche Geburtsdatum unbekannt oder nicht verifizierbar ist und behördlich ein Standarddatum vergeben wurde.
Straftäter in Asylunterkünften statt in Abschiebehaft
Besonders brisant ist der Teil der Liste, der Personen aufführt, die sich trotz Straftäterstatusund vollziehbarer Ausreisepflicht nicht in einer JVA befinden, sondern in regulären Asylunterkünften untergebracht sind. Diese Personen leben demnach frei in der Gemeinschaft – ohne dass die Abschiebung bislang vollzogen wurde.
- Mehrere Personen sind in Asylunterkünften gemeldet, obwohl sie als Straftäter geführt werden.
- Einzelne Fälle weisen zudem keinen gültigen Reisepass auf, was die Abschiebung zusätzlich erschwert.
- Die vollziehbare Ausreisepflicht besteht in allen gelisteten Fällen bereits rechtskräftig.
- Ein Teil der Betroffenen ist weder inhaftiert noch anderweitig in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Das Fehlen eines gültigen Reisedokuments gilt als einer der häufigsten praktischen Hindernisse bei der Durchsetzung von Abschiebungen in Deutschland. Behörden sind in solchen Fällen auf die Kooperation der Herkunftsstaaten angewiesen, die häufig ausbleibt.
Systemisches Problem beim Vollzug von Abschiebungen
Die veröffentlichten Auszüge aus der Liste werfen grundlegende Fragen über den Vollzug von Abschiebungsanordnungen in Deutschland auf. Kritiker bemängeln seit Jahren, dass zwischen dem rechtlichen Status „vollziehbar ausreisepflichtig” und der tatsächlichen Durchsetzung dieser Pflicht eine erhebliche Lücke klafft.
Gründe für den Vollzugsrückstand sind vielfältig: fehlende Reisedokumente, mangelnde Kooperation der Herkunftsländer, Kapazitätsengpässe in der Abschiebehaft sowie rechtliche Schutzinstrumente, die Betroffene in Anspruch nehmen können. In der politischen Debatte wird insbesondere gefordert, dass straffällig gewordene Ausreisepflichtige vorrangig und konsequent abgeschoben werden.
Politische Brisanz und weiterer Aufklärungsbedarf
Die Veröffentlichung solcher interner Listen ist politisch heikel: Sie liefert konkretes Datenmaterial für eine Debatte, die bislang häufig abstrakt geführt wird. Gleichzeitig werfen derartige Leaks Fragen zum Datenschutz und zur Herkunft der Informationen auf.
Ob und wie viele der gelisteten Personen mittlerweile abgeschoben wurden, ist unklar. Die Diskussion über den konsequenten Vollzug von Ausreisepflichten gegenüber Straftätern dürfte jedoch angesichts solcher Dokumente weiter an politischer Schärfe gewinnen – insbesondere im Vorfeld anstehender Haushalts- und Sicherheitsdebatten auf Bundes- und Länderebene.
Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.