Drohnen-Alarm am BER: Flugbetrieb zeitweise gestoppt
Ein Drohnen-Alarm am Flughafen BER legte den Flugbetrieb am Abend des 24. September für rund 45 Minuten lahm. Mehrere Flüge wurden umgeleitet.
Dieses Video wurde am 24.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Ein Drohnen-Alarm am Flughafen BER hat den Flugbetrieb in Berlin-Brandenburg am Abend des 24. September 2026 zeitweise vollständig zum Erliegen gebracht. Gegen 20 Uhr meldeten mehrere Zeugen eine Drohne im Bereich der Nordbahn. Der Flughafen reagierte sofort und sperrte den Luftraum. Erst um 21:05 Uhr gab es Entwarnung — nach rund 45 Minuten im Ausnahmezustand. Die Herkunft der Drohne ist bislang ungeklärt.
Drohne über der Nordbahn löst Sperrung aus
Die Drohnensichtung ereignete sich kurz nach 20 Uhr am Donnerstagabend. Mehrere Personen im Bereich des Flughafens meldeten unabhängig voneinander ein unbemanntes Luftfahrzeug nahe der Nordbahn des BER. Die Flughafenbetreiber handelten umgehend: Der gesamte Luftraum über dem Flughafen wurde für den regulären Flugverkehr gesperrt.
Eine solche Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zwingend vorgeschrieben, sobald eine unkontrollierte Drohne in der Nähe von Start- und Landebahnen geortet wird. Drohnen stellen für Passagierflugzeuge ein erhebliches Risiko dar, da selbst kleinere Geräte bei einer Kollision mit einem Triebwerk oder der Windschutzscheibe schwere Schäden verursachen können.
Flüge nach Leipzig und Dresden umgeleitet
Während der rund 45-minütigen Sperrung mussten mehrere anfliegende Maschinen ihren Kurs ändern. Die Auswirkungen im Überblick:
- Mehrere Flüge wurden zu den Ausweichflughäfen Leipzig und Dresden umgeleitet.
- Eine Eurowings-Maschine brach ihren Landeanflug ab und musste durchstarten.
- Anfliegende Flugzeuge mussten in Warteschleifen ausharren oder alternative Routen fliegen.
- Der reguläre Betrieb am BER kam für die Dauer der Sperrung vollständig zum Stillstand.
Passagiere, deren Maschinen nach Leipzig oder Dresden umgeleitet wurden, mussten mit erheblichen Verzögerungen und organisatorischem Mehraufwand rechnen, um ihren endgültigen Zielort zu erreichen.
Entwarnung um 21:05 Uhr – Herkunft der Drohne unklar
Um 21:05 Uhr gab der Flughafen BER Entwarnung. Der Luftraum wurde freigegeben und der Flugbetrieb konnte schrittweise wieder aufgenommen werden. Die genaue Herkunft der gesichteten Drohne ist jedoch nach wie vor ungeklärt. Wer das Gerät gesteuert hat und ob es sich um eine absichtliche Störung oder ein Versehen handelte, wird derzeit ermittelt.
Das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Flughäfen ist in Deutschland streng verboten. Um einen kontrollierten Flughafen herum gilt ein Sperrgebiet, das ohne ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Behörden nicht beflogen werden darf. Verstöße können mit hohen Bußgeldern und im Wiederholungsfall mit Strafverfolgung geahndet werden.
Wachsendes Problem: Drohnen als Risiko für den Luftverkehr
Vorfälle wie dieser am BER reihen sich in eine europaweit wachsende Zahl von Drohnen-Zwischenfällen an Flughäfen ein. Sicherheitsbehörden und Flughafenbetreiber setzen zunehmend auf technische Gegenmaßnahmen wie Drohnendetektionssysteme und Signal-Jammer, um unbemannte Flugkörper frühzeitig zu identifizieren und neutralisieren zu können.
Die Bundespolizei und die zuständigen Ermittlungsbehörden haben die Untersuchung des Vorfalls am BER aufgenommen. Angesichts der wachsenden Verbreitung von Consumer-Drohnen und ihrer zunehmenden Reichweite und Leistungsfähigkeit dürfte das Thema Drohnensicherheit an Flughäfen auch in Zukunft auf der Agenda bleiben. Ob technische oder gesetzliche Verschärfungen auf Bundesebene folgen werden, bleibt abzuwarten.
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