Thursday, 22. October 2026
AfD

Freies Mandat: CDU Sachsen-Anhalt und der Verfassungsbruch

Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt umgeht das freie Mandat durch einen Boykott-Trick. Kolumnist Christoph Lemmer erklärt, warum das verfassungswidrig ist.

Redaktion · 22. October 2026, 14:45 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 22.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

In Sachsen-Anhalt steht ein demokratischer Grundsatz auf dem Prüfstand: das freie Mandat der Abgeordneten. Die CDU-Fraktion unter Fraktionsvorsitzendem Sven Schulze hat beschlossen, geschlossen der Wahl zum Ministerpräsidenten fernzubleiben – und zwar, um eine mögliche Stimmabgabe zugunsten des AfD-Kandidaten Ulrich Siegmund zu verhindern. Journalist und Kolumnist Christoph Lemmer hält dieses Vorgehen für einen klaren Verstoß gegen die Verfassungsordnung und erklärt, warum das sogenannte imperative Mandat in Deutschland aus gutem Grund verboten ist.

Was das Grundgesetz über das freie Mandat sagt

Die Grundlage ist eindeutig: Artikel 38 des Grundgesetzes schreibt fest, dass Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen” sind. Das sogenannte imperative Mandat – also die Verpflichtung eines Abgeordneten, nach Anweisung seiner Partei oder Fraktion zu stimmen – ist damit ausdrücklich verboten.

Der Hintergrund dieser Regelung ist historisch gewachsen: Fraktionsdisziplin ist legitim, solange sie auf Überzeugung beruht. Eine erzwungene Einheitlichkeit hingegen untergräbt die parlamentarische Repräsentation und damit den Kern der Demokratie.

Lemmer betont: Wer auf dieses Recht freiwillig verzichtet oder durch Fraktionsbeschluss faktisch dazu gezwungen wird, verzichtet gleichzeitig auf die demokratische Legitimität, die ihm die Wählerinnen und Wähler übertragen haben.

Schulzes Trick: Boykott statt offene Weisung

Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt hat sich einer direkten Abstimmungsvorgabe bewusst enthalten – das wäre ein offensichtlicher Verfassungsverstoß. Stattdessen beschloss sie, geschlossen nicht zur Wahl zu erscheinen. Dieser Schachzug mag juristisch raffinierter klingen, ist inhaltlich jedoch dasselbe: Die Fraktion gibt vor, wie das Ergebnis auszusehen hat, ohne eine formelle Weisung zu erteilen.

Lemmer bezeichnet das treffend als „imperatives Mandat durch die Hintertür“. Der Effekt ist identisch: Abgeordnete, die dennoch teilnehmen wollten, würden sich exponieren und wären intern identifizierbar. Der soziale und politische Druck ersetzt die offizielle Anweisung.

Besonders pikant: Sven Schulze ist gleichzeitig Fraktionsvorsitzender und amtierender Ministerpräsident – er verkörpert damit zugleich die parlamentarische Opposition und die Spitze der Exekutive. Das widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung, einem weiteren tragenden Pfeiler des Rechtsstaats.

Gido Heuer als „Held der Demokratie”

Inmitten dieser Debatte hebt Lemmer einen CDU-Abgeordneten hervor: Gido Heuer. Dieser hält an seinem verfassungsmäßigen Recht fest, an der Landtagssitzung teilzunehmen und sein Mandat frei auszuüben – ungeachtet des Fraktionsbeschlusses. Für Lemmer ist Heuer damit das Gegenbild zu den Fraktionskollegen, die dem Druck nachgeben.

Die Kernaussage ist klar:

  • Jeder CDU-Abgeordnete darf an der Wahl des Ministerpräsidenten teilnehmen.
  • Niemand darf rechtmäßig dazu gezwungen werden, fernzubleiben oder auf eine bestimmte Weise zu stimmen.
  • Wer freiwillig auf sein Mandat verzichtet, schwächt die Legitimität seiner Repräsentation.
  • Fraktionsbeschlüsse, die faktisch Abstimmungsverhalten steuern, sind verfassungsrechtlich problematisch.

Diese Prinzipien gelten unabhängig davon, welche Partei man verhindern möchte.

Demokratie schützen – aber mit demokratischen Mitteln

Lemmer lässt keinen Zweifel daran, dass er die AfD politisch für gefährlich hält. Er verweist auf eine Sondersitzung des sachsen-anhaltinischen Landtags, die AfD und BSW gemeinsam durchgesetzt hatten und die nach seiner Einschätzung für prorussische Propaganda missbraucht wurde. Dieser Missbrauch parlamentarischer Instrumente verdiene entschiedenen Widerstand.

Doch der entscheidende Satz lautet: Widerstand gegen die AfD ist berechtigt – „aber nicht mit Mitteln, die gegen unsere Verfassungsordnung gerichtet sind“. Wer die Demokratie retten will, darf dabei nicht ihre Grundlagen beschädigen. Fraktionen, die zur Verteidigung des Rechtsstaats auf eben jene verfassungsmäßigen Rechte verzichten, die diesen Rechtsstaat ausmachen, untergraben ihre eigene Glaubwürdigkeit.

Der Fall Sachsen-Anhalt könnte zum Präzedenz werden: Wie weit dürfen demokratische Parteien gehen, um den Einfluss extremistischer Kräfte zu begrenzen? Die Antwort, die das Grundgesetz gibt, ist unmissverständlich – und sie gilt auch dann, wenn die politischen Ziele ehrenhaft erscheinen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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