Notfallversorgung Reform: Was sich jetzt ändert
Die Reform der Notfallversorgung soll Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten. Was integrierte Notfallzentren leisten – und wo Experten Schwächen sehen.
Dieses Video wurde am 15.10.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Der Bundestag hat eine weitreichende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Das Gesetz soll überlastete Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten, Patienten gezielter steuern und die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten grundlegend neu organisieren. Grünen-Gesundheitspolitiker und Notfallmediziner Janos Dahmen bewertet die Reform als einen wichtigen Schritt — benennt aber auch erhebliche Risiken, die den Erfolg gefährden könnten.
Integrierte Notfallzentren als Herzstück der Reform
Kernstück der Neuregelung sind sogenannte integrierte Notfallzentren. Diese vereinen eine Krankenhaus-Notaufnahme, eine Notdienstpraxis der kassenärztlichen Vereinigung und einen gemeinsamen Empfangstresen unter einem Dach. An diesem Tresen erfolgt eine strukturierte Ersteinschätzung, die festlegt, wie dringend der Fall ist und welche Versorgungsebene benötigt wird.
Patienten, die zwar akute Beschwerden haben, aber keine stationäre Aufnahme benötigen, sollen dort fallabschließend ambulant behandelt werden können — und anschließend nach Hause gehen. Das Gesetz stellt dafür zusätzliche Mittel bereit, die Krankenhäusern und kassenärztlichen Vereinigungen den Aufbau dieser Zentren finanzieren sollen.
Notrufnummern 112 und 116 117 werden verknüpft
Eine weitere zentrale Neuerung betrifft die Notfallnummern. Bislang mussten Patienten selbst entscheiden, ob sie den Rettungsdienst (112) oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) rufen. Künftig werden beide Nummern technisch und organisatorisch miteinander verschaltet.
Wer anruft, wird automatisch an die richtige Stelle weitergeleitet. Dort entscheidet ein softwarebasiertes, standardisiertes Abfragesystem, welche Hilfe angemessen ist. Die Optionen reichen von:
- Telemedizinischer Beratung ohne persönlichen Kontakt
- Terminvermittlung in einer nahegelegenen Arztpraxis
- Besuch durch einen aufsuchenden Dienst
- Einweisung in ein integriertes Notfallzentrum
- Einsatz des Rettungswagens bei echter Lebensgefahr
Ziel ist es, dass Patienten die für sie geeignete Versorgung erhalten — ohne den Rettungsdienst für Fälle zu beanspruchen, die auch ambulant lösbar wären.
Finanzierungslücken gefährden den Erfolg
Trotz positiver Grundbewertung warnt Dahmen vor strukturellen Schwächen. Rettungsdienste und Luftrettungsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter und die ADAC Luftrettung hatten in der Woche vor der Abstimmung öffentlich gegen drohende Unterfinanzierung protestiert. Auf den letzten Metern nahm die Koalition entsprechende Anpassungen vor — das Problem gilt nun als vorerst gelöst.
Anders sieht es bei den Notaufnahmen der Krankenhäuser aus: Deren Finanzierung wurde nicht reformiert. Dahmen kritisiert, dass Kliniken dadurch weiterhin wirtschaftliche Anreize haben, Patienten stationär aufzunehmen, auch wenn eine ambulante Behandlung medizinisch ausreichend wäre. Das treibe die Kosten in die Höhe, obwohl eine sachgerechtere Finanzierung Einsparungen ermöglichen würde.
Hinzu kommt der Mangel an Haus- und Facharztterminen. Wenn Patienten zwar aus der Notaufnahme herausgehalten werden, aber keinen Termin beim niedergelassenen Arzt bekommen, laufe die Reform ins Leere. Dahmen sieht in den parallel beschlossenen Sparmaßnahmen bei den Krankenkassen eine ernsthafte Gefahr für die Umsetzung.
Tabaksteuer steigt — doch Experten fordern mehr Ehrgeiz
Ebenfalls im Bundestag beschlossen wurde eine schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer. Bis 2030 könnte eine Packung Zigaretten rund vier Euro mehr kosten als heute. Ab 2027 sollen die Mehreinnahmen rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen.
Dahmen begrüßt die Richtung, hält das Niveau aber für zu niedrig. In Frankreich, Irland und Norwegen sind Zigaretten bereits heute teurer als sie es in Deutschland nach der letzten Erhöhungsstufe sein werden. Internationale Studien belegen, dass höhere Preise die Raucherzahlen tatsächlich senken — entgegen dem von der Tabakindustrie vorgebrachten Schwarzmarkt-Argument.
Kritisch sieht er zudem, dass Schnitttabak, Vapes und andere Nikotinprodukte nicht einheitlich besteuert werden. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Nikotinprodukte wäre aus Sicht des Gesundheitsschutzes geboten — besonders um Kinder und Jugendliche vom Einstieg in den Konsum abzuhalten. Solange die Reform primär auf Einnahmen und nicht auf Prävention abziele, bleibe der gesundheitspolitische Anspruch hinter den Möglichkeiten zurück.
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