Störche in Bayern: Glücksbringer oder Plage?

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Dieses Video wurde am 03.05.2026 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Der Weißstorch gilt seit Jahrhunderten als Glücksbringer – doch in bayerischen Städten und Gemeinden wächst der Unmut über die gefiederten Nestbauer. Während die Population in Bayern von 126 Brutpaaren im Jahr 2005 auf rund 1.600 Brutpaare heute gestiegen ist, häufen sich Klagen über verschmutzte Fassaden, verstopfte Dachrinnen und nächtliches Klappern. Kommunen, Kirchenverwaltungen und Privatleute stehen vor hohen Kosten – und erhalten vom Freistaat bislang kaum finanzielle Hilfe.

Storchenhotspot Herrieden: Schmutz, Lärm und hohe Kosten

Besonders deutlich zeigt sich das Problem in Herrieden in Mittelfranken. Die mittelfränkische Altstadt hat sich zu einem regelrechten Storchenhotspot entwickelt. Pfarrer Peter Hauf berichtet von massiven Belastungen für die Kirchenverwaltung: Storchenkot wirkt wie Säure auf historischen Fassaden, Dachrinnen werden regelmäßig verstopft, und ab 4:30 Uhr morgens rauben klappernde Störche den Anwohnern den Schlaf.

Die Reinigungen und Vergrämmungsmaßnahmen verschlingen jedes Jahr zwischen 1.500 und 3.000 Euro. In den vergangenen Jahren summierte sich das auf insgesamt rund 20.000 Euro – für eine kleine Pfarrei eine erhebliche Belastung. Hinzu kommt bürokratischer Aufwand: Schon die Genehmigung zur Entfernung eines Storchennestes gleiche in ihrem Umfang fast einer Baugenehmigung, klagt Hauf.

Bürokratie und Eigensinn: Störche lassen sich nicht umlenken

Auch Privatleute stoßen an ihre Grenzen. Bert Amtmann aus Vorheim kämpfte jahrelang gegen einen Storch, der beharrlich seinen Kamin als Nistplatz auswählte – obwohl nur 100 Meter entfernt ein geeignetes Angebot bereitstand. Im vergangenen Jahr baute der Vogel den Kamin vollständig zu. Erst dann wurde die Entfernung des Nestes behördlich genehmigt, und Amtmann konnte ein Schutzblech anbringen. Die Kosten: rund 1.800 Euro.

Als Architekt ist Amtmann im Umgang mit Behörden geübt – doch er betont, dass das nicht für jeden gelte. Sein Fazit:

  • Städte und Gemeinden müssen frühzeitig ein Storchenmanagement entwickeln.
  • Es braucht einen zentralen Kümmerer, der zwischen Bürgern, Behörden und Naturschutz vermittelt.
  • Betroffene Privatpersonen sollten sich über private Versicherungen absichern, da der Staat nicht für Wildtierschäden haftet.
  • Finanzielle Unterstützung durch den Freistaat ist bislang nicht vorgesehen.

Öttingen als Vorbild: Storchenbeauftragte und städtische Hebebühne

Die Stadt Öttingen im Donauries zeigt, wie ein strukturierter Umgang mit dem Thema aussehen kann. Vor drei Jahren wurde eigens eine offizielle Storchenbeauftragte des Stadtrats eingesetzt. Martina Kromrei vermittelt seitdem zwischen Anwohnern, Behörden und dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV). Aktuell zählt die Stadt bereits 49 Storchennester.

Praktische Unterstützung bietet die Stadt auch ganz handfest: Einmal im Jahr stellt sie den Bürgern eine Hebebühne zur Verfügung, damit Dachrinnen gereinigt werden können. Bürgermeister Thomas Heidecker wünscht sich allerdings mehr Rückendeckung vom Freistaat. „Wir würden uns über ein wenig finanzielle Unterstützung freuen”, sagt er – und beißt damit bislang auf Granit.

Das bayerische Umweltministerium stellt klar: Einen Rechtsanspruch auf Schadensausgleich durch den Staat gibt es nicht, da der Freistaat grundsätzlich nicht für Schäden durch Wildtiere haftet. Hauseigentümern wird empfohlen, private Versicherungen abzuschließen.

Geschütztes Wildtier trifft auf wachsende Ungeduld

Der Weißstorch ist zwar nicht mehr als gefährdet eingestuft, steht aber weiterhin unter strengem Schutz. Eingriffe in Nester sind nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Naturschützerin Heidi Kellner vom LBV, die seit 2006 die Storchenbestände im Donauries dokumentiert, betrachtet die Tiere mit Bewunderung: „Die haben Charakter, Durchsetzungsvermögen und können toll bauen.” Doch sie weiß auch, dass die wachsende Population neue Konflikte schafft.

Das Spannungsfeld zwischen Artenschutz und den berechtigten Interessen von Anwohnern, Kommunen und Kirchenverwaltungen dürfte künftig weiter zunehmen. Das Modell Öttingen – mit klaren Zuständigkeiten, einem Storchenbeauftragten und niedrigschwelliger Beratung – könnte dabei als Blaupause für andere bayerische Gemeinden dienen. Ob der Freistaat die Kommunen dabei künftig stärker finanziell unterstützt, bleibt offen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (BR24). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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