Familienministerium fördert islamistische Organisationen
Das Familienministerium unter Karin Prien fördert zwei islamistische Hamburger Organisationen mit je 250.000 € – trotz Verfassungsschutzeinstufung und Hamas-Nähe.
Dieses Video wurde am 01.11.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Das Bundesfamilienministerium unter Ministerin Karin Prien fördert auch im Jahr 2026 zwei Hamburger Organisationen, die vom Verfassungsschutz dem legalistischen Islamismus zugeordnet werden – mit jeweils 250.000 Euro aus Steuermitteln. Pikant dabei: Das Ministerium war sich der Problematik laut eigener Aussage bewusst, ließ die Zahlungen dennoch weiterlaufen. Kritiker sprechen von einem eklatanten Widerspruch zwischen dem erklärten Ziel der Extremismusprävention und der tatsächlichen Förderpolitik.
Islamistische Organisationen erhalten Geld aus „Demokratie leben”
Die Förderung fließt seit 2018 aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben”, das eigentlich der Extremismus- und Islamismusprävention gewidmet ist. Empfänger sind das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland sowie das Islamische Wissenschafts- und Bildungsinstitut.
Beide Einrichtungen stehen seit Jahren in der Kritik. Das Islamische Wissenschafts- und Bildungsinstitut ist organisatorisch Teil des Bündnisses. Letzteres wird der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş zugeordnet – einer Organisation, die in Deutschland schon länger im Fokus der Sicherheitsbehörden steht.
Besonders brisant: Auf Anfrage räumte das Familienministerium selbst ein, dass ihm die Erwähnung des Bündnisses im Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein bekannt sei. Dennoch wurden die Zahlungen nicht gestoppt.
Legalistischer Islamismus: Ziele ohne Gewalt, aber mit klarer Agenda
Der Begriff „legalistischer Islamismus” beschreibt Gruppen, die keine Gewalt befürworten und ihre Ziele innerhalb des geltenden Rechtssystems verfolgen – langfristig jedoch auf eine gesellschaftliche Ordnung nach dem Vorbild der Scharia hinarbeiten.
Das bedeutet: Offiziell bewegen sich die Organisationen im Rahmen des deutschen Rechts. Ihr strategisches Ziel steht jedoch im Widerspruch zu den Grundwerten einer pluralistischen Demokratie. Genau deshalb werden sie vom Verfassungsschutz beobachtet und in offiziellen Berichten aufgeführt.
- Keine Befürwortung von Gewalt als Mittel
- Angestrebte Gesellschaftsordnung orientiert sich an der Scharia
- Einordnung durch den Verfassungsschutz als legalistisch-islamistisch
- Langjährige Beobachtung durch deutsche Sicherheitsbehörden
Hamas-Sympathisant als Gast: Eklat im Jahr 2025
Zusätzliche Brisanz erhielt die Debatte durch einen Vorfall im Jahr 2025: Das Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland lud einen Hamas-Sympathisanten als Redner ein. Die Einladung sorgte für öffentliches Aufsehen und verstärkte die Kritik an der staatlichen Förderung der Organisation.
Trotz dieses Vorfalls und der bekannten Verfassungsschutzeinstufung entschied das Ministerium, die Förderung im darauffolgenden Jahr fortzuführen. Eine inhaltliche Begründung, warum die Mittel nicht eingefroren wurden, blieb das Ministerium bislang schuldig.
Widerspruch in der Extremismusprävention
Der Fall wirft grundlegende Fragen über die Wirksamkeit und Kontrolle des Programms „Demokratie leben” auf. Ein Bundesprogramm, das explizit der Prävention von Islamismus dienen soll, finanziert über Jahre hinweg Organisationen, die selbst unter islamistischem Verdacht stehen – das ist ein struktureller Widerspruch, der politisch schwer zu erklären ist.
Für das Familienministerium steht damit die Glaubwürdigkeit seiner eigenen Förderpolitik auf dem Spiel. Oppositionspolitiker und Sicherheitsexperten fordern eine umgehende Überprüfung aller Zuwendungsempfänger im Rahmen von „Demokratie leben” sowie strengere Kriterien bei der Mittelvergabe. Solange keine transparente Aufarbeitung erfolgt, bleibt der Vorwurf im Raum, dass Steuergeld strukturell in die falschen Hände gelangt.
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